Mitglied inaktiv
Hallo, meine Frage ist: Wenn Männer Elternzeit in Anspruch nehmen wollen, habe ich gehört das sie nur einen einzigen Tag dafür Zeit haben ( acht Wochen vor Beginn der Elternzeit,d. h. für jemanden, der direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen möchte, muss dieser am Tag der Geburt den Antrag stellen )bei ihrem Arbeitgeber sich zumelden, weil sie ja nicht im Sinne des Gesetzgebers Anspruch auf Kündigungsschutz haben. Meine Frage: Stimmt es, dass man acht Wochen vor Beginn der Elternzeit ( im Anschluss an den Mutterschutz )beim Arbeitgeber sich erst melden kann, weil man sonst Gefahr läuft gekündigt zu werden? MfG J.P
Hallo, die Frist ist jetzt 7 Wochen. Er hat also eine Woche Zeit. Der Kü-Schutz beginnt mit der Anmeldung. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Naja... kommt auf das Verhältnis zum AG an... Die Rechtslage sieht so aus: mind. 7 Wochen vor Antritt der EZ muß man dem AG Bescheid geben. Frühestens 8 Wochen vorher hat man Kündigungsschutz. Das bedeutet, daß man 1 Woche Zeitfenster hat die EZ zu melden (NICHT beantragen). Und der AG 7 Wochen, einen "Ersatz" zu suchen. Steht so im § 16 BEEG. http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html Gilt aber so auch für Frauen :-) Nur haben die nach der Geburt eines Kindes einen etwas besseren Kündigungsschutz. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo Desiree, wie soll ich das verstehen: EZ melden, nicht beantragen? Heist dass das ich bei meinem AG mündlich vorsprechen soll um die EZ zu beantragen und erst später die Schriftliche Form nach reiche? MfG J.P
Mitglied inaktiv
Nein nein :-) Beantragen würde heißen, man muß einen Antrag stellen und hoffen, daß er genehmigt wird (oder auch nicht). Bei der EZ gibt es aber nichts zu genehmigen, da es gesetzlich zugesichert ist. Du musst nur den AG davon in Kenntnis setzen, daß Du etwas in Anspruch nimmst, das Dir gesetzlich zusteht. Das würde ich schtriftlich innerhalb der besprochenen Fristen machen und ein genaues Enddatum nennen. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Alles klar, vielen Dank für deine Mühe! Grüße
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin. Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar. Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...
Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt: Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...
Hallo Frau Bader, leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen? Hier nochmal die Konstellation: ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschutzlohn im Beschäftigungsverbot
- Beendigung Teilzeit während Mutterschutz
- Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform