Smeja
Sehr geehrte Frau Bader, Ich und mein Lebenspartner haben gemeinsame Tochter. Geboren am 19.12. 2020. Ich bin noch nicht geschieden. Termin wegen corona wird immer verlegt. Ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Mein Partner 2 Monate. Gesetzlich der Vater ist noch mein ex Mann bis zur Scheidung. Wie geht man vor, dass mein jetziger Partner und leiblicher Vater der Tochter Elternzeit beantragen kann? Mit freundlichen Grüßen Rita
Hallo, eigentlich werden wegen Corona keine Gerichtstermine verlegt. Und schon gar nicht, wenn ein außereheliches Kind geboren wurde. Klären Sie das. Ansonsten ist er rechtlich nicht der Vater und kann auch nicht EG/ EZ beantragen. Beim AG wird das eher kein Problem sein, anders bei der EG-Stelle. Fragen Sie dort schriftlich nach. Ansonsten kann er eben erst nach Rechtskraft der Scheidung EG und EZ beantragen. Liebe Grüße NB
Schru
Hab ich das richtig verstanden, dass dein Partner die Vaterschaft anerkannt und Du und Dein Ex dem zugestimmt habt und Ihr jetzt nur noch auf die Rechtskraft der Scheidung wartet? Rechtlich ist dein Partner eben nicht der Vater. Es ist die Frage, ob sein AG dies trotzdem akzeptiert. Ebenso ist fraglich, ob die Elterngeldstelle "vorbehaltliche" Väter akzeptiert. LG
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