Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet im Nov. 2005. Ich bin jedoch zwischenzeitlich erneut schwanger (entbindungstermin April 06). Normalerweise müsste ich ja wieder Arbeiten nach der Elternzeit, es würde sich jedoch meiner Meinung nach wenig lohnen für die paar Monate wieder einzusteigen (ich war fast jahre weg). Muß ich kündigen oder kann mir mein AG kündigen bzw. kann er verlangen daß ich wieder arbeite????? Danke für Ihre Antwort Sara
Hallo, wenn Sie kündigen, werden Sie gesperrt und bekommen kein Arbgeld. Ausserdem enthet Ihnen Mutterschaftsgeld für die 14 Wochen Mutterschutz u Sie sind nicht im EU. Das heißt, Sie müssen selber für eine KK sorgen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, also ich an Deiner Stelle würde für die paar Monate arbeiten gehen. 1. Wirst Du wahrscheinlich mehr Geld verdienen als Du Arbeitslosengeld erhälst. Auch hast Du dadurch wieder Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Und wenn es mal noch Rente geben sollte, wenn wir in Rente gehen, hast du auch mehr davon. Außerdem sind die knapp 4 Monate doch auch nicht so schlimm. Ich wäre froh, wenn ich mal wieder für 4 Monate arbeiten gehen könnte. LG Sibs
Mitglied inaktiv
hi, ich bin im auch wieder schwanger und muss zwischen meine beiden kinder nun nochmal 6 wochen arbeiten gehen. zuerst wollte ich nicht,aber nun bin ich seit einigen tagen dabei und es macht echt spass. ich geh 4 std. am tag ganz flexibel arbeiten und das geld was ich bekommen werde kann ich dann in das neue kinderzimmer etc.stecken. ich kann es nur empfehlen ! gruss hannah
Mitglied inaktiv
ach ja: der arbeitgeber kann dir NICHT kündigen da du ja als schwangere nicht kündbar bist und wenn du selbst kündigst, bekommst du kein arbeitslosengeld und die 3 jahre die duu evtl.für das 2 kind zu hause bleibst werden nicht auf die rente angerechnet.
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