Mareike7
Hallo, wir haben am 15.4.15 unsere Tochter bekommen, ich habe bei meinem AG Elternzeit inTeilzeit eingereicht (2 Jahre nach einem Jahr wieder Teilzeit) mein AG hat mir meinen Antrag nicht schriftlich bestätigt sondern mündlich. Jetzt fragen wir uns, ob der Antrag noch geändert werden kann und wenn ja ob ich dann, in den zwei Jahren das zweite Kind bekommen muss, damit ich das jetzige Elterngeld bekomme?? Ich hoffe Sie können Licht ins dunkle bringen.
Hallo, besser wäre eine schriftliche Bestätigung. Ansonsten können Sie am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die erste EZ beenden - und damit auch den TZ-Job. Das EG bemisst sich nach den letzten 12 Mo. vor der Geburt ausgenommen sind die Monate mit EG u MG-Bezug. Das 2. Kind müsste also spätestens 12 Mo. nach dem ersten geboren werden, um den vollen Satz zu bekommen Liebe Grüße NB
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