Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit im 3. Lebensjahr: Verlängerungsoptionen

Frage: Elternzeit im 3. Lebensjahr: Verlängerungsoptionen

MiraMT

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Liebe Frau Bader, derzeit arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Ich würde nun gerne nach dem 2. Geburtstag meines 2. Kindes im April nochmal Elternzeit einreichen bis Herbst, um in Teilzeit zu arbeiten, und danach voraussichtlich in Vollzeit zu gehen zumindest für eine Weile. Dabei hatte ich im Hinterkopf, dass ich ja, wenn ich doch lieber etwas länger in Teilzeit bleiben möchte oder Vollzeit doch nicht gut klappt, ggf. einfach mit 7 Wochen Vorlauf die Elternzeit verlängern bzw. erneut beantragen kann. Um ganz sicher zu gehen, dass das möglich ist, hatte ich bei einer Expertin von meinem Arbeitgeber nachgefragt. So richtig Bescheid wusste die Dame wohl auch nicht, denn im Termin meine sie, das ginge wie oben beschrieben, jetzt klingt es in einer Mail im Nachgang als ginge es nicht. Sie schreibt irgendetwas von einer Zustimmungspflicht auch im 3. Lebensjahr, die laut ihr aber gar nicht im Gesetz steht. Leider bin ich als Nicht-Juristin nun komplett verwirrt. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Licht ins Dunkel bringen könnten. Viele Grüße Mira


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Da Sie nach der Geburt mindestens zwei Jahre genommen hatten, können Sie auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers die Elternzeit verlängern. Bezüglich der Teilzeit in Elternzeit könnte aus wichtigen betrieblichen Gründen widersprechen, da sie aber schon in Elternzeit arbeiten liegt die Messlatte da extrem hoch. Liebe Grüße NB


Dojii

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Wenn du bereits 2 Jahre Elternzeit in Anspruch genommen hast, dann brauchst du die Zustimmung des Arbeitgebers nicht, um das dritte Jahr in Anspruch zu nehmen. Die Zustimmungspflicht gilt nur in den ersten beiden Jahren der Elternzeit. Das war tatsächlich bis 2015 anders, damals brauchte man auch im dritten Jahr die Zustimmung des Arbeitgebers, das wurde aber mit der Gesetzesänderung abgeschafft. Vielleicht bezieht sich die Dame noch auf die alte Gesetzeslage.


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