Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit im 2. Lebensmonat - Was passiert bei frührer Geburt?

Frage: Elternzeit im 2. Lebensmonat - Was passiert bei frührer Geburt?

flOwCean

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Hallo Frau Bader, als ich beim Arbeitgeber meine Elternzeit beantragt habe, habe ich den errechneten Geburtstermin 17.7. meines Sohnes angegeben und den ersten Zeitraum der Elternzeit mit dem 17.8. - 16.9. festgelegt. Das wurde mir so vom Arbeitgeber auch bestätigt. Nun ist es allerdings so, dass mein Sohn bereits am 3.7. auf die Welt gekommen ist und ich nun auch meine Elternzeit auf den Zeitraum 3.8. - 2.9. legen möchte. Mein Vorgesetzter hatte gestern seinen Unmut darüber geäußert, weswegen sich mir folgende Fragen stellen: 1. Habe ich ein Recht darauf, den Zeitraum nach vorne (also auf dem 3.8. - 2.9.) zu verschieben, oder muss ich hier auf ein Entgegenkommen meines Arbeitgebers hoffen? 2. Sollte ich den Zeitraum nicht verschieben dürfen, welche Auswirkungen hätte das auf die Höhe des Elterngeldes, bzw. meine Elterngeldmonate? Ist es richtig, dass ich dadurch weniger Elterngeld erhalte, bzw. eventuell sogar 2 Elterngeldmonate abgezogen bekomme? Während der Elternzeit darf man ja auch nur max. 30 Stunden pro Woche arbeiten, das müsste ich dann ja auch anpassen, bzw. abklären, richtig? Besten Dank im Voraus! Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, den Antrag stellt man üblicherweise erst nach der Geburt, da man ja den wirklichen ET nicht kennt. Aber ist es nicht eh so, dass die EZ nach Ihrem angegebenen Termin noch im Mutterschutz liegt? Dann ist es doch egal. 2. Einfach einen Änderungsantrag stellen Liebe Grüße NB


Felica

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Wichtigste Frage wäre, hast du ein festes Datum genannt oder war ein Passus wie voraussichtlich ab drin? Für das EG ist es wichtig das für zwei komplette Lebensmonate die Voraussetzungen für EG erfüllt werden. Also das du in dieser Zeit nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeitest, mögliches Einkommen würde angerechnet werden. Würde mit dem AG sprechen und auf die Problematik hinweisen. Evtl lässt er ja mit sich reden. Steht in deine Meldung so was wie voraussichtlich oder so drin hat dein Chef Pech. Nur macht sich schlecht auf das Arbeitsklima und zwischen den beiden Elternzeitabschnitten besteht meines Wissens nach kein Kündigungsschutz. Also am besten gütig einigen, eine Lösung wäre ja evtl auch das du vom 3.09-2.10 deine EZ nimmst, wenn für euch OK.


drosera

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Du bist der Vater, oder?


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