Knutschekuh
Hallo, ich habe schon das ganze www durchsucht und leider nichts gefunden und privat bekomme ich sehr unterschiedliche Aussagen. Bei der elterngeldstelle komme ich überhaupt nicht durch. Und zwar ist meine 2-jährige Elternzeit und somit Elterngeld im Februar 2021 vorbei. Wenn ich bis dahin schwanger werden würde, also dann ca.6 Monate nach der Elternzeit entbinden würde und ich in den 6 Monaten beschäftigungsverbot habe und nicht arbeite... Wie wirkt sich das auf das neue Elterngeldplus aus? Rechnet sich das Elterngeld für das 2. Kind aus den 12 Monaten vor Geburt vom 1. Kind? Also würde ich das gleiche Geld bekommen? Da ich ja nicht arbeiten war. Sehr kompliziertes Thema. Vielen Dank. Alles gute
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Nein... Für das gleiche Elterngeld wie jetzt musst du 1 Jahr voll arbeiten. Massgeblich sind wieder die 12 Monate vor Geburt, wobei die Monate mit Mutterschaftsgeld ausgeklammert werden. Elterngeld wird längstens bis zum 12. Lebensmonat ausgeklammert. Dieser Zeitraum ist bei dir überschritten. Das du noch in Elternzeit warst, tut nichts zur Sache
Felica
Ist doch nicht kompliziert, die Frage wird hier beinah jeden Tag gestellt oder ähnlich. Also ja, das EG wird wieder, wie auch beim ersten Kind, nach deinem Einkommen in den 12 Monaten vor Geburt berechnet. Das du vorher in EZ warst spielt keine Rolle, da EZ nicht gleichbedeutend ist mit, man darf nicht arbeiten. um die nicht zu benachteiligen welche eben in der EZ im Rahmen der zulässigen Höchststundenzahl nicht zu benachteiligen, führt reine EZ eben nicht zu einer Verschiebung beim EG. Was aber Anwendung findet ist der Mutterschutz, hier wird, wie eben auch beim ersten Kind, jeder Monat ausgeklammert in dem es Mutterschaftsgeld gab. Und, das ist der Unterschied, längstens 14 Monate EG werden auch ausgeklammert. Reine EZ nach dem 15ten Monat EG ohne TZ-Einkommen wird also mit 0 € berechnet. Ein BV, sofern es das gibt, wird dagegen gewertet als wenn du arbeiten würdest, fließt also ein in die Berechnung. Und damit beantwortet sich auch deine zweite Frage, nein es wird nicht das gleiche EG wenn du nur 6 Monate bis zur Geburt arbeitest, 2 Monate wären ja schon, mindestens, Mutterschutzmonate, blieben also 4 Monate mit Einkommen im besten Falle. 8 Monate wären aus der EZ, und die würden mit 0 € gerechnet werden weil nach dem 15ten Lebensmonat. Die Chancen stehen also extrem hoch das du nur Mindestsatz bekommst, plus Geschwisterbonus bis das ältere Kind seinen 3ten Geburtstag feiert. Sofern ihr also auf ein höheres EG angewiesen seit, wäre mein Rat entweder innerhalb der EZ in TZ arbeiten oder erst wieder arbeiten, dann schwanger werden.
Ähnliche Fragen
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss
- Resturlaub nach Elternzeit
- Berechnung Gehslt im BV