Hallo
Ich habe zwei jahre elternzeit eingereicht (geburt 12/2014). Ich würde gerne nach einem Jahr wieder halbtags arbeiten und habe mit meinem Chef gesprochen. Er sagt er hat keinen Bedarf und ich muss ein jahr warten.
Muss ich tatsächlich die zwei jahre einhalten? Die Firma ist recht groß und momentan läuft es nicht so gut, es geht hier eher um kosten sparen.
von
caramel4u
am 30.09.2015, 09:33
Antwort auf:
Elternzeit gegen willen des arbg verkürzen
Hallo,
wenne s wichtige betriebl. Gründe gibt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.10.2015
Antwort auf:
Elternzeit gegen willen des arbg verkürzen
Ja, dann kann er das betrieblich begründen.
Aber : Er muss Dir dann genehmigen dass Du in Elternzeit woanders arbeiten darfst.
Damit und mit dem Nachweis der Kinderbetreuung kannst Du dann ALG1 in Elternzeit beantragen und Dir woanders eine Teilzeitstelle suchen.
von
Sternenschnuppe
am 30.09.2015, 10:06
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Elternzeit gegen willen des arbg verkürzen
Ich hätte eine neue Stelle, aber die ist bei der Konkurrenz - das würde mein ArbG nicht genehmigen - oder muss er mir das genehmigen, wenn er mich nicht zurücknehmen will?
Wir möchten gerne ein zweites Kind, aber ich möchte das ungerne einem neuen ArbG "zumuten", wo er mir schon die Chance gibt mit einem Kind neu anzufangen. Eine Betreuung habe ich nicht, evtl. ab August 2016...
von
caramel4u
am 30.09.2015, 11:59
Antwort auf:
Elternzeit gegen willen des arbg verkürzen
Ob Du das einem neuen oder alten AG "zumutest" ist egal.
Wie willst Du aber arbeiten wenn Du keine Betreuung hast ?
Das geht dann doch gar nicht?
von
Sternenschnuppe
am 30.09.2015, 12:27
Antwort auf:
Elternzeit gegen willen des arbg verkürzen
Darf ich denn bei der Konkurrenz arbeiten, muss der noch ArbG dem zustimmen, wenn er mich nicht nach einem Jahr nehmen will/kann?
Der neue ArbG ist sehr kooperativ und ich kann solange keine Betreuung da ist von zu Hause aus arbeiten (oma passt dann auf), und ich kann auch noch abends und am WE die Stunden reinholen.
von
caramel4u
am 30.09.2015, 13:13
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Elternzeit gegen willen des arbg verkürzen
Konkurenz ist ja auch relativ.
Bist Du eigentlich bei Vodafone eingestellt, dann wirst Du nicht bei der Telekom arbeiten dürfen.
Bist Du als Krankenschwester in der Uniklinik, so dürftest Du aber vermutlich im städtischen Krankenhaus arbeiten.
Ablehnen darf der AG wenn es bei der Konkurenz ist oder eben betrieblich nicht geht. Alternative wäre dann zu kündigen. Wird auch in seinem Interesse sein, wenn es eh nicht gut läuft.
Wenn der neue Job sicher ist und nicht befristet, dann wäre das eine Überlegung wert.
Anspruch auf Betreuung hast Du ab einem Jahr. Tagesmutter etc. gibt es ja auch noch. Die Mehrkosten einer privaten Betreuung könntest Du Dir erstatten lassen, wenn Dir die Gemeinde keinen Platz anbieten kann.
von
Sternenschnuppe
am 30.09.2015, 13:21