Mitglied inaktiv
Hallo, unsere Tochter wurde im Juli 2010 geboren und mein Mann hat im September ELterzeit genommen (schriftlich eingereicht) und mit seinem Vorgesetzten besprochen, dass er den 2 Monat im April oder Mai 2011 nimmt, jetzt haben sie sich auf April geeinigt und die Personalabteilung meint jetzt, das geht nicht, da er den 2. Monat damals nicht schriftlich mitbeantragt hat. Ist das rechtens? Ich denke mit Zustimmung des Arbeitgebers sollte das doch auch jetzt noch möglicht sein, oder? Ich finde leider immer nur die Frist 7 Wochen vor Beginn aber nicht was ist, wenn man die beiden Moante splittet Danke für Ihre Hilfe
Hallo, da Sie weniger als 2 Jahre beantragt haben, muss der Ag nicht zustimmen. Er kann aber Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Meldet man Elternzeit an, so muss man sich - laut BEEG - für die nächsten 2 Jahre festlegen. Regelmäßig läuft das darauf hinaus, dass die Mütter, die zunächst nur 1 Jahr Elternzeit angemeldet und damit quasi auf das 2. Jahr verzichtet haben, für das 2. Elternzeitjahr die Zustimmung des Arbeitgebers benötigen. In euerm Fall würde ich mich nochmal schriftlich an die Personalabteilung wenden. Und wenn der AG hartnäckig bleibt, uU. mit einem Anwalt "drohen", denn bekommt ihr den 2. Monat nicht (und nicht innerhalb der 14. Lebensmonate), dann müsst ihr das Elterngeld aus September wieder zurückzahlen!! Als Argumente würd ich die mündliche Absprache mit dem Vorgesetzten und den Elterngeldantrag (was habt ihr denn da als 2. Monat angegeben?) angeben. Daraus ergibt sich, dass ihr auf jeden Fall den 2. Monat Elternzeit nehmen wolltet und das innerhalb der ersten 14. Lebensmonate des Kindes. Gruß Sabine
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Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
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