Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit für Väter

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit für Väter

Mitglied inaktiv

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Hallo, unsere Tochter wurde im Juli 2010 geboren und mein Mann hat im September ELterzeit genommen (schriftlich eingereicht) und mit seinem Vorgesetzten besprochen, dass er den 2 Monat im April oder Mai 2011 nimmt, jetzt haben sie sich auf April geeinigt und die Personalabteilung meint jetzt, das geht nicht, da er den 2. Monat damals nicht schriftlich mitbeantragt hat. Ist das rechtens? Ich denke mit Zustimmung des Arbeitgebers sollte das doch auch jetzt noch möglicht sein, oder? Ich finde leider immer nur die Frist 7 Wochen vor Beginn aber nicht was ist, wenn man die beiden Moante splittet Danke für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie weniger als 2 Jahre beantragt haben, muss der Ag nicht zustimmen. Er kann aber Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Meldet man Elternzeit an, so muss man sich - laut BEEG - für die nächsten 2 Jahre festlegen. Regelmäßig läuft das darauf hinaus, dass die Mütter, die zunächst nur 1 Jahr Elternzeit angemeldet und damit quasi auf das 2. Jahr verzichtet haben, für das 2. Elternzeitjahr die Zustimmung des Arbeitgebers benötigen. In euerm Fall würde ich mich nochmal schriftlich an die Personalabteilung wenden. Und wenn der AG hartnäckig bleibt, uU. mit einem Anwalt "drohen", denn bekommt ihr den 2. Monat nicht (und nicht innerhalb der 14. Lebensmonate), dann müsst ihr das Elterngeld aus September wieder zurückzahlen!! Als Argumente würd ich die mündliche Absprache mit dem Vorgesetzten und den Elterngeldantrag (was habt ihr denn da als 2. Monat angegeben?) angeben. Daraus ergibt sich, dass ihr auf jeden Fall den 2. Monat Elternzeit nehmen wolltet und das innerhalb der ersten 14. Lebensmonate des Kindes. Gruß Sabine


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