Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch in Elternzeit bis Januar 2024, hätte dann insgesamt zwei Jahre gehabt.
Jetzt bin ich aber wieder schwanger mit ET Anfang Juli 2023.
Ist es richtig, dass ich meine Elternzeit vorzeitig beenden kann/muss um wieder in Mutterschutz zu gehen? Bekäme ich wieder das gleiche Geld im Mutterschutz wie bei meiner ersten Schwangerschaft?
Liebe Grüße
von
Hannah6292
am 04.03.2023, 05:00
Antwort auf:
Elternzeit für Mutterschutz beenden?
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist.
Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann.
Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ab Geburten vom 01.09.2021 an kann man auf die Ausklammerung verzichten.
Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13).
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.03.2023
Antwort auf:
Elternzeit für Mutterschutz beenden?
Ja auf einen Tag vor neuen Mutterschutz musst du deine lfd Elternzeit beenden.
Du bekommst dann das gleiche Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind.
Elterngeld aber weniger. Bei Geburt in 1/22 werden nur die Monate 1-12/22 ausgeklammert, ab 1/23 bis Beginn Mutterschutz nicht. Monate im Mutterschutz kannst du wieder ausklammern lassen.
Zusätzlich Geschwisterbonus bis ältere Kind drei ist
von
MamaausM2
am 04.03.2023, 08:19