Mitglied inaktiv
SgDuH, Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte in die Elternzeit gehen. Ist es möglich auch nur tageweise Elternzeit (EZ) zu beantragen? Modell EZ: Zum Beispiel Mo-Mi für mich, für die Frau dann Do-Fr, da wir beide berufstätig sind? Oder ist die Elternzeit nur Blockweise möglich (z.B.: Jan-Mai)? Der Arbeitsvertrag meiner Frau ist befristet bis März 2005. Somit können wir keine Aussage treffen über die Zeit danach. Wie sollen wir verfahren? Welche Möglichkeiten gibt es, da man sich ja 6/8 Wochen vor dem ersten Tag EZ für 2 Jahre festlegen muss? Wird der Urlaub für jeden Tag EZ tageweise im Verhältznis zu den Arbeitstagen angerechnet, oder sind die Monate entscheidend? Im letzteren Fall würde dann mit der 1/12 Regelung vom Gesetz der Urlaub für jeden Monat entfallen, in dem man nur einen Tag EZ hatte? Kann die EZ des Mannes mit dem Tag der Geburt beginnen? Wenn man 1 Jahr aufheben möchte, muss man das gleich in der ersten Mitteilung zur EZ tun? Das ist doch zustimmungspflichtig? Vielen Dank für alle Hinweise und die Beantwortung der Fragen, die sich so aufgestaut haben. MfG Jonas
Mitglied inaktiv
Hallo Jonas, mir schein, Du hättest gerne die "eierlegende Wolmilchsau", aber DAS wird wohl nicht gehen :-))) Ich beantworte jetzt mal, was ich kann: Du kannst ab dem ersten Tag in EZ gehen, solltest es aber ca. 6 Wochen vor ET ankündigen. Genaue Tage kannst Du nicht einfordern, da mußt Du Dich schon mit Deinem AG einigen. Du wirst Dich eben für die nächsten 2 jahre festlegen müssen, wobei Arbeitslosigkeit des Partner durchaus einen "wichtigen Grund" zum Abbruch der EZ sein könnte. Zur Urlaubsberechnung: §17 sagt genau das gegenteil von dem was Du fragst: Für jeden VOLLEN Monat EZ darf der Urlaub gekürzt werden, nicht für die angebrochenen. Willst Du das 3. Jahr EZ später nehmen muß der AG zustimmen, ja. Sieh es doch mal aus dessen Sicht: Du fällst aus, weiß noch nicht wann und wie lange, aber die Arbeit muß gemacht werden, wie soll das gehen? Auch der AG braucht Planungssicherheit. Hilft das? Désirée
Mitglied inaktiv
Die generelle Lösung wäre klar die schönste, hier könnte der Gesetzgebr ruhig noch was für die Kinderfreundlichkeit in Deutschland tun, aber natürlich sollen auch die Arbeitgeber zu Ihrem Recht kommen... Danke erstmal für die Antwort. Hoffe der Arbeitgeber macht mit. J.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen. Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr. Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen. Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...
Guten Tag, meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...