Mitglied inaktiv
SgDuH, Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte in die Elternzeit gehen. Ist es möglich auch nur tageweise Elternzeit (EZ) zu beantragen? Modell EZ: Zum Beispiel Mo-Mi für mich, für die Frau dann Do-Fr, da wir beide berufstätig sind? Oder ist die Elternzeit nur Blockweise möglich (z.B.: Jan-Mai)? Der Arbeitsvertrag meiner Frau ist befristet bis März 2005. Somit können wir keine Aussage treffen über die Zeit danach. Wie sollen wir verfahren? Welche Möglichkeiten gibt es, da man sich ja 6/8 Wochen vor dem ersten Tag EZ für 2 Jahre festlegen muss? Wird der Urlaub für jeden Tag EZ tageweise im Verhältznis zu den Arbeitstagen angerechnet, oder sind die Monate entscheidend? Im letzteren Fall würde dann mit der 1/12 Regelung vom Gesetz der Urlaub für jeden Monat entfallen, in dem man nur einen Tag EZ hatte? Kann die EZ des Mannes mit dem Tag der Geburt beginnen? Wenn man 1 Jahr aufheben möchte, muss man das gleich in der ersten Mitteilung zur EZ tun? Das ist doch zustimmungspflichtig? Vielen Dank für alle Hinweise und die Beantwortung der Fragen, die sich so aufgestaut haben. MfG Jonas
Mitglied inaktiv
Hallo Jonas, mir schein, Du hättest gerne die "eierlegende Wolmilchsau", aber DAS wird wohl nicht gehen :-))) Ich beantworte jetzt mal, was ich kann: Du kannst ab dem ersten Tag in EZ gehen, solltest es aber ca. 6 Wochen vor ET ankündigen. Genaue Tage kannst Du nicht einfordern, da mußt Du Dich schon mit Deinem AG einigen. Du wirst Dich eben für die nächsten 2 jahre festlegen müssen, wobei Arbeitslosigkeit des Partner durchaus einen "wichtigen Grund" zum Abbruch der EZ sein könnte. Zur Urlaubsberechnung: §17 sagt genau das gegenteil von dem was Du fragst: Für jeden VOLLEN Monat EZ darf der Urlaub gekürzt werden, nicht für die angebrochenen. Willst Du das 3. Jahr EZ später nehmen muß der AG zustimmen, ja. Sieh es doch mal aus dessen Sicht: Du fällst aus, weiß noch nicht wann und wie lange, aber die Arbeit muß gemacht werden, wie soll das gehen? Auch der AG braucht Planungssicherheit. Hilft das? Désirée
Mitglied inaktiv
Die generelle Lösung wäre klar die schönste, hier könnte der Gesetzgebr ruhig noch was für die Kinderfreundlichkeit in Deutschland tun, aber natürlich sollen auch die Arbeitgeber zu Ihrem Recht kommen... Danke erstmal für die Antwort. Hoffe der Arbeitgeber macht mit. J.
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