Midoja
Hallo Frau Bader, ich habe für mein zweites Kind damals zwei Jahre Elternzeit (bis zum 06.10.2018) beantragt. Nun bin ich zum dritten Mal schwanger, der ET ist der 24.07.2018. Heute bin ich zufällig auf die Information gestoßen, dass ich die Elternzeit für mein zweites Kind vor dem Beginn des Mutterschutzes für mein drittes Kind (Beginn war demnach der 12.06.2018) vorzeitig hätte beenden können, um mir die Zuzahlung des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld sichern zu können. Diese Frist ist nun verstrichen. Kann ich theoretisch morgen am 11.07.2018 (also während des neuen Mutterschutzes) einen Antrag bei meinem Arbeitgeber auf sofortige Beendigung der alten Elternzeit stellen und mir so die Arbeitgeberzuzahlung zum Mutterschutzgeld für die restliche Zeit des Mutterschutzes sichern oder habe ich keine Ansprüche mehr, weil ich die Frist verpasst habe? Vielen Dank für eine Antwort und viele Grüße
Hallo, ja, so schnell wie möglich. Liebe Grüße NB
Felica
Ja kannst du, aber leider nicht rückwirkend.
mellomania
ja, kannst du, gilt aber dann erst einen tag nach antrag, also ab 12.7...rückwirkend geht das nicht
Midoja
Danke für eure schnellen Antworten. Ich habe heute endlich jemanden beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erreicht und die haben mir das auch nochmal bestätigt.
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