Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit für erstes Kind endet vor Mutterschutz des zweiten Kindes

Frage: Elternzeit für erstes Kind endet vor Mutterschutz des zweiten Kindes

sonja.sonnenschein

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Guten Abend, ich befinde mich momentan in der einjährigen Elternzeit für meinen Sohn, die am 29.05. endet. Ich bin aktuell wieder schwanger (ET Anfang September). Der Mutterschutz beginnt ja demnach Anfang Juli. Was ist in der Zeit zwischen Ende Mai und Anfang Juli? Ich habe einen unbefristeten AV als Krankenschwester, wo ich mit einer Schwangerschaft direkt ein Beschäftigungsverbot bekomme. Bezahlt dann der Arbeitgeber regulär mein Gehalt wie im Beschäftigungsverbot mit der ersten Schwangerschaft? Viele Grüße, Sonja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in der Zeit können Sie, mit Zustimmung des Arbeitgebers, die Elternzeit verlängern. Wenn nicht, müssen Sie damit rechnen zu arbeiten, auf ein Beschäftigungsverbot würde ich mich nicht verlassen. Dies, weil die Gesetze strenger geworden sind und Ihr Arbeitgeber sich bemühen muss, Sie umzusetzen. Praktisch werden Sie also, wenn Sie die Elternzeit nicht verlängern und auch keinen Urlaub nehmen, möglicherweise arbeiten müssen. Liebe Grüße NB


mellomania

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die gesetze wurden zum glück enorm verschärft. der AG ist verpflichtet, dir einen ersatzarbeitsplatz zuzuweisen, den du annehmen MUSST. also auch administration telefon etcpp. du musst dem AG deine schwangerschaft mitteilen und er muss die gefährdungsbeurteilung machen. WENN ein bv unausweichlich ist, erhälst du den lohn, den du ohne bv erhalten würdest. aber damit rechnen kann schief gehen. selbst wenn er dir ein bv gibt und er dann später einen platz für dich hat, muss er dich zum arbeiten dort zurückordern.


-Talia-

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Würdest du überhaupt ab Ende Ansicht wieder Vollzeit arbeiten gehen? Sprich hättest du dann eine (Vollzeit-) Beschäftigung, die dir verboten werden müsste? Wird dein Sohn ab Ende Mai betreut? Nur so KÖNNTEST du ein BV bekommen, was aber auch dann nicht sicher ist. BV durch den AG ist erst dann möglich, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.


Dojii

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Sehe ich auch so. Es ist nicht mehr so einfach ein BV zu bekommen wie bei deinem letzten Kind. Erst wenn es GAR keine andere Möglichkeit mehr gibt, dich gefahrlos einzusetzen, darf jetzt ein BV ausgesprochen werden.


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