Amelie M.
Guten Tag Frau Bader, Ich bin in der 15.woche schwanger und kriege im juli mein kind. Mein vertrag läuft im april aus. Nun krieg ich april bis juli alg1 und nach der geburt alg 2, da ich 3 jahre elternzeit anmelden werde und dann nicht vermittelbar bin.das geht bei alg 2 aber alg1 nicht. So nun meine frage: ich hab nun mehrere antworten bekommen vom jobcenter telefonisch. Eine dame war sehr unfreundlich und meinte ich habe als arbeitslose keinen anspruch auf elternzeit und kann kein alg2 erwarten 2 oder 3 jahre lang. Ich MUSS mein kind abgeben an ne krippe ob ich will oder nicht. Caritas und auch eine zweite dame vom jobcenter sagten das gegenteil. Dass ich laut gesetz ( egal ob arbeitslos oder nicht) ein recht darauf habe mein kind die ersten 3 jahre selbst zu erziehen und zu betreuen da das für die entwicklung am besten ist. Die meinten ich kann im 1.jahr elterngeld mit alg2 aufstocken und im 2. und 3. jahr dann eben nur noch alg2. Was stimmt nun? Ich darf doch laut deutschen gesetz mein kind selbst erziehen ohne es weg geben zu müssen wo ich nicht mal weiss wer was mit meinem kind macht. ( p.s. mein mann ist gerade student und kann in zwei jahren sowieso arbeiten gehen, möchte sowieso nicht 3 jahre alg2 beziehen es ist nur eine absicherung, damit ich nicht ohne geld da stehe im notfall) Danke schonmal Amelie
Hallo, man hat ab dem ersten Lebensjahr Anspruch auf Kinderbetreuung. Einige Jobcenter schließen daraus, dass man ab dem ersten Geburtstag arbeiten gehen kann. Das hängt wesentlich vom Jobcenter ab. Hier bei uns zum Beispiel sagte mir eine Sachbearbeiterin, die "Elternzeit" von drei Jahren könne unproblematisch genommen werden. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hier bei uns gibt es die Arbeitsanweisung im Jobcenter dass ab dem ersten Geb. zumindest Teilzeit erwartet werden kann. Es gibt ab einem Jahr einen Anspruch auf Betreuung. Früher gab es den erst ab 3, das hat sich geändert. Und Elternzeit gibt es wirklich nur mit AG, es bedeutet dass der Arbeitsplatz freigehalten wird. Du hast dann ja gar keinen. Und in erster Linie ist Dein Partner zuständig. Man kann ja auch neben dem Studium arbeiten.
Amelie M.
Wo ist bei euch? In baden württemberg is es nicht so...meine schwägerin ist alleinerziehend und erzieht ihr kind allein...mein mann geht ja arbeiten aber es reicht halt nicht wenn wr jeden tag den ganzen tag an der uni ist...und das mit der kindeserziehung ist ja bis zum 3. jahr gestattet weil es der entwicklung des kindes dienen soll .es geht nicht um den krippenplatz...
Sternenschnuppe
"Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme " lautete dies. Für Kinder unter drei, weil es damals erst einen Anspruch ab drei gab. Das ist geändert worden, der Anspruch besteht nun ab einem Jahr. Daher kann zumindest Teilzeit zugemutet werde. Schleswig - Holstein ist das.
Mitglied inaktiv
Beide Auskünfte sind wo richtig. Elternzeit hast Du wirklich keine, da du ja keinen AG hast. Bei wem willst Du diese also melden? Ohne Arbeitgeber hast Du eben halt keine Elternzeit. Das andere ist der Anspruch auf ALG1 oder Hartz4. ALG1 bekommst Du nur wenn du dem Arbeitsmarkt wirklich zur Verfügung stehts und arbeitssuchend bist. Und dann in dem Umfang indem du suchst. Dafür müsstest Du aber eben nachweisen das Du auch die Kinderbetreuung gesichert hast. Und da hast Du spätestens wenn Dein Kind 1 Jahr wird - und damit Elterngeld weg fällt - einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Dann kann Krippe sein, das kann KiTa oder KiGa sein, das kann Tagesmutter sein. Früher gab es diesen Anspruch nicht, da mussten die Gemeinde erst mit dem dritten Geburtstag einen KiGa-Platz sicherstellen. Und entsprechend hat der Gesetzgeber auch gesagt, die ersten 3 Jahre darf man dann daheim bleiben ohne Sanktionen bei Hartz4 erwarten zu müssen. Weil, auch Hartz4 wird nicht einfach so bezahlt, Hartz4 bekommt nur, wer grundsätzlich arbeitsfähig (genauer gesagt erwerbsfähig) ist, wer aber eben keinen Anspruch auf ALG1 (mehr) hat. Ist man das nicht, gibt es nämlich Sozialhilfe bzw Sozialgeld - auch heutzutage noch. Das ist eine klare Unterscheidung zu Hartz4. Für Hartz4 gelten aber auch bestimmte Regeln, eine davon lautet auch, das man alles tun muss um damit man schnellst möglich wieder aus dem Bezug heraus kommt. Und, da kommen wir zu dem wo sich das ganze eben mit den ersten 3 Jahren daheim bleiben kneift, Und worauf sich halt einige Gemeinden beziehen wenn sie sagen, das sie Mithilfe bei den Eltern erwarten die Hartz4 in den ersten 3 Lebensjahren beziehen wollen. Einige sagen, kein Thema, ein Elternteil darf daheim bleiben, andere sagen, ab dem 1ten Geburtstag muss mindestens von einem oder beiden Teilzeit gearbeitet werden. Eben um nicht die Eltern schlechter zu stellen, welche eben einen Arbeitsplatz haben und dann nach dem Elterngeld wieder arbeiten gehen. Aber, ehrlich gesagt, in deinem Falle ist das eher müssig sich darüber jetzt schon den Kopf zu zerbrechen. Weil, in über 1, Jahren kann sich da einiges verändern. Jetzt hast Du eh erst einmal die Schwangerschaft und dann das erste Jahr wo du 100% durch Elterngeld abgesichert bist. Sollte das nicht ausreichen, und auch das Einkommen des Vaters nicht langen, dann könnt ihr schauen ob ihr unterstützend Hartz4 beziehen könnt oder Alternativ Wohngeld/erhöhtes Kindergeld. Und wenn Du dann beschließt doch 2 oder 3 Jahre daheim blieben zu wollen, musst Du schauen wie das vor Ort von eurere Gemeinde gehandhabt wird Und was dann noch gilt. Angesicht einiger Leute welche das immer wieder aber massiv ausnutzen, denke ich mal wird es da im Laufe der nächsten Jahre entsprechende Gesetzesänderungen geben müssen. Und, sei mir echt nicht böse, die Aussage, ich will doch mein Kind nicht weggeben wo ich nicht weiß was dann mit ihm gemacht wird - das DARF kein Kriterium dafür sein ob die Allgemeinheit für Dich zahlt oder nicht. Zig tausend Familien hier in Deutschland sehen vor dem gleichen Problem und entscheiden sich, gewollt oder ungewollt, dann zu dem weg der frühen Kinderbetreuung. Sind diese Familien es weniger wert als eure? Wohl fast jede Mutter wünscht es sich wo die ersten Jahre daheim bleiben zu können um nur für ihr Kind da sein zu können, nur das muss eben wo auch finanzierbar sein. Und wenn der Vater das nicht kann, nicht will, dann kann es nicht sein das man dann sagt, kein Thema, Du darfst Fr. Müller, Du darfst nicht Fr Schneider. Weil im ersten Fall der Staat dann zahlt, im zweiten nicht nur weil die Frau "blöderweise" einen Job hat. Den dann würde sie dafür auch noch bestraft werden.
Sternenschnuppe
Halbes Veto :-) Ich und Kinder waren nach jeweils einem Jahr sehr froh ein paar Stunden getrennt voneinander was zu machen. Gerade ohne Geschwisterkinder ist es doch sehr müßig Sozialkontakte zu fördern und das Kind 24/7 bei Laune zu halten. Wir haben alle ! deutlich profitiert dadurch. Kommt aufs Kind an, keine Frage, aber diese Pauschalaussagen "Fremdbetreuung schadet" finde ich sehr schade.
Mitglied inaktiv
Habe ich doch nie behauptet. Also das Fremdbetreuung schadet, Ich verstehe lediglich, wenn Eltern meinen diese in den ersten Jahren nicht zu wollen, das respektiere ich auch. Es muss aber eben auch finanzierbar sein, ansonsten muss man wo einen Kompromiss finden. Und da gibt es so viele verschiedenen Wege....
Sternenschnuppe
Nein, Du doch nicht Dany, die AP zwischen den Zeilen.
Amelie M.
Das mit dem anspruch auf 3 jahre kindeserziehung ist gesetzlich geregelt und hat nichts mit der gemeinde zu tun..,gesetz ist gesetz..wenns mir darum ginge zu hause zu sitzen würde ich nach der geburt wieder schwanger werden am fliessband...darum gehts aber nicht..,geht darum dass ich meln kind nicht weg gebe bevor es nicht sprechen kann...ich möchte wissen wie mit meinem kind umgegangen wird...ich habe eine nachbarin deren kind von den kindergärtnerinnen seelisch und körperlich misshandelt wurde und das kind hat nichts gesagt obwohl er sprechen kann...aus angst...die blauen flecken auf dem kopf hat die mutter zufällig gesehen als sie nach zecken gesucht hat...und nun soll ich n baby was nicht sprechen kann abgeben??und kommt mir nicht mit " bla nicht alle sind gleich" wer kann mir versichern dass es meinen kind gut gehen wird???niemand. N krippenplatz kostet ca 500 euro was der staat zahlen muss...für n platz wo ich nicht möchte...niemand nimmt mir mein kind bis ICH es entscheide wann und wohin es kommt...es warten zudem immernoch tausende von kindern auf krippenplätze obwohl angeblich jedes kind n anspruch ab 1 hat...mir ist die sicherheit meines kindes wichtiger als ne berufliche selbstverwirklichung oder sonst was..zudem benötige ich nur übergangsweise soziale hilfe, da mein mann bald sein studium beendet und viel geld verdient...aber NOCH gehts eben nicht...statt mir mein kind aus den armen zu reissen mit 1 jahr und zu sagen friss oder stirb könnte der staat uns zum übergang ne stütze sein wo ich jahrelang steuern gezahlt hab und jeden tag arbeiten war..dafür ist sowas doch da..als kurzzeitige stütze..ich will nicht davon leben wer kann das schon..ich werd wütend wenn ich 16 jährige mädcheb sehe die mut ihren kindern von hartz4 leben und nicht mal n abschluss haben geschweige denn einen tag gearbeitet haben..werden vorsätzlich schwanger und wollen durchfegüttert werden...da gehts vom staat aus aber wenn jmd wie ich für n paar monate was zurück haben will und unterstüzung braucht, nachdem sie 15 jahre durch gearbeitet hat um etwas zu überbrücken DANN heisst es" hmmm jaaa gibt doch die krippe"das versteh ich nicht als unterstüzung von jungen familien...wenn mein mann nicht jeden tag an die uni müsste würd ich sogar 20 stunden arbeiten gehen aber kann er nicht..und an ne fremde gebe ich kein kind...
sterntaler82
Warum bist du dann nicht zwei Jahre später schwanger geworden? Hätte vieles erleichtert?
Amelie M.
Weil ich krebs hatte?? Mir gings gesundheitlich sehr schlecht und ich sollte keine kinder kriegen weil es jederzeit wieder zurück kommen kann..hab nach der behandlung mein glück versucht und poker gespielt! Hab gewonnen! Sollte bis zur geburt was zurück kommem habe ich pech weil ich keine behabdlung zulassen kann und werde aber es sieht gut aus...frisch nach der behandlung sind die chancen grösser dass es erstmal nicht wieder kommt..tschuldigung dass ich nicht warten konnte ob in zwei jahren noch alles in ordnung gewesen wäre oder nicht...deshalb gebe ich mein kind auch nicht ab!! Wer weis wie lange ich leben werde was die zeit bringt..und dann soll ich die dchönsten jahre meines kindes verpasst haben und am ende wieder krank sein??ich will meine gesunden jahre mit familie füllen so sehr ich kann!!
Sternenschnuppe
Und die wurde Dir genannt. Wo ist das Gesetzt dass Du 3 Jahre Zuhause bleiben darfst ? wie alt ist das ?Hier im Norden haben sich die Zeiten geändert, sind einige Kinder bei uns im Kindergarten weil es hier nun anders ist. Eine Bekannte ist Tagesmutter, die hat auch 2 Kinder nun wo es so war. Ihr könnt doch weiterhin entscheiden wie ihr wollt, aber dass der Staat das finanzieren wird ist nun einmal fraglich. Vor allem ist dies bei Euch jetzt noch gar nicht aktuell. Wer weiß wie es dann aussieht. Das mit dem Krebs tut mir leid, aber auch dies ändert nix daran.
Amelie M.
1.Du hast keine ahnung wie es ist zu wissen , dass du sterben wirst in ein paar jahren.weils immer wieder kommt. 2. hat mir noch keine anwältin die rechtliche lage erklärt sondern nur möchtegern anwälte. 3.lass ich mir von niemand sagen dass ich hätte warten können mit kind kriegen.
Colien07022004
Hallo Amelie, seh es nicht so verbissen. Du hast erstmal einen Anspruch von einem Jahr! In der Zeit beziehst du Elterngeld. Was dann kommt, steht doch auf einen ganz anderen Blatt. Kannst du Kinderbetreuung nachweisen (z.b durch Oma und Opa oder durch Verwandte) kannst du sogar volles oder teilweises ALG1 beantragen. Du musst lediglich den Arbeitsmarkt zur "Verfügung" stehen. Im ALG2 Bezug ist es so, dass du dann auch an Maßnahmen verpflichtend teilnehmen musst. Sie können dich in Kurse stecken etc. Da nimmt keiner Rücksicht, denn der Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr, hat vieles geändert. Meine Nachbarin bekommt seit gut 15 Jahren ein Kind nach dem anderen, alle 3 Jahre. Sie sagte damals zu mir, so sichere sie sich ab, nie arbeiten gehen zu müssen - ob das moralisch ist, darüber darf ich nicht urteilen, schließlich leistet sie auch einen großen Beitrag! Nun hat sich aber die Rechtslage geändert und sie MUSS ab Mai in einen Kurs. Das Jobcenter hat ihr die Pistole auf die Brust gesetzt und die kleinsten müssen nun in die Kita. So funktioniert eben leider ein Sozialstaat. Da spielen einzelne Schicksale keine Rolle. Ich selbst bin nun seit 5 Jahren zuhause. Unser Tochter ist schwer krank. Leistungen durch Dritte beziehen wir keine, mein Mann verdient reichlich und ich gehe auf 450€ Basis arbeiten. Vll ist das eine gute Alternative für dich? Lg
sterntaler82
Ich hab keine Ahnung????? Sag mal was bildet du dir ein glaubst du das nur du Krebs hast, oder das die Welt sich jetzt nur um dich dreht?????? Anscheinend, den anscheinend versingst du gerade in absoluten Selbstmitleid!!!! Nein , ich selber habe kein Krebs! , aber mein Mann! Bei meinem Mann in der Familie sind sein Großvater, seine Mutter und seine ältere Schwester an einer extrem aggressiven Form von Darmkrebs gestorben, auch deren Krebs ist immer und immer wieder gekommen, bis sie zerfressen von dem scheiß zeug verstorben sind!!!! Ach und mein Mann, ja mein Mann hatte Glück, er hatte die gleiche Erkrankung , ebenso sein jüngerer Bruder. Die beiden haben über lebt, aber nur weil durch den Tod ihrer verwandten Gentest gemacht wurden und beiden rechtzeitig über einen Meter Darm entfernt wurde!!! Mein Mann und ich haben bald zwei gemeinsame Kinder ( ich habe noch drei mitgebracht) , es ist zur 50 % möglich das sie die gen Veränderung geerbt haben, wenn sie die haben werden auch sie ihrgennt wann sich den teil des Darms entfernen lassen müssen um nicht auch an Krebs zu erkranken. Also erzähl mir nicht ich wüsste nicht wovon ich Rede!!!! In deinem ersten post stand nichts von deiner Erkrankung, oder das du eine schlechte langzeit Prognose hast!!!! Vielleicht wird bei dir ne Ausnahme gemacht, ich weiß es nicht. Vielleicht hast du auch Glück und es gibt bei dir in der Gegend nicht genug Betreuung, hier ist der Fall so das dass Amt bis die Kinder zwei sind die Füße still halten und man ALG 2 bekommt ohne das groß gefragt wird. Würde dir ja auch schon. Wenn du wirklich so krank bist gönne ich es dir, auch die drei Jahre. Aber die Anwältin hätte nach deinem ersten posting nix anderes gesagt!
Mitglied inaktiv
sag mal sterntaler, ist es nicht ganz schön riskant, so viele kinder in die welt zu setzen, wenn dein mann so schwer krank ist? hättest du nicht warten können, bis er sicher geheilt ist? oder es bei einem gemeinsamen bewenden lassen können? was ist, wenn er weitererkrankt? 5 kinder und dann noch die familie ernähren, falls der ehemann ausfällt? merkst was??? glashaus etc?
Amelie M.
Also das amt sagt es ist kein problem...in baden württemberg und meinem landkreis ist es bis zu 3 jahre erlaubt das kind selbst zu erziehen
Mitglied inaktiv
Sorry, aber wenn du drei Jahre daheim bleiben willst, dann finanzieren das bitte schön selbst und nicht aus den Steuergeldern, die ich mit meinem 40h Job bezahle, während mein 15 Monate altes Kind in der Krippe ist. LG Lilly
Amelie M.
Dann geh und änder die gesetze Sonst heul leise
Marinella83
Dafür dass du dem Tod von der Schippe gesprungen bist, bist du ganz schön undankbar und arrogant. Ich komme aus BW und hab auch keine Lust, dein Daheimbleiben mit zu finanzieren. Du bist ja jetzt gesund und kannst arbeiten gehen. Und wenns nur TZ oder ein 450,- Job ist. Dein Mann genauso. Eine Frechheit dass gesunde, absichtliche H4 Empfänger wie ihr immer wieder damit durchkommen...
Mitglied inaktiv
Lerne erst mal schreiben. Vielleicht haben deine Kinder dann wenigstens eine Chance ein produktives Mitglied der Gesellschaft zu werden und nicht dem Sozialschmarotzerdasein der Mutter zu folgen. Unglaublich was für Deppen in diesem Land immer noch auf der faulen Haut liegen dürfen.
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