Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit für 3 Jahre und ab 1. Jahr 30 Std.arbeiten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit für 3 Jahre und ab 1. Jahr 30 Std.arbeiten

Sunny8891

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, wir erwarten im Mai unser erstes Kind. Nun frage ich mich, ob ich folgendes richtig verstanden habe: Ich nehme 3 Jahre Elternzeit, gehe ab dem 1. Jahr wieder 30 St. arbeiten und habe dann nach 3 Jahren wieder Anspruch auf meine Vollzeitstelle, da die Elternzeit ja erst dann endet, oder? Im ersten Jahr würde mein Partner auch gerne für ein paar Monate zu Hause bleiben, wahrscheinlich die Monate März/April/Mai 2019. Und kann er theoretisch auch Elternzeit für einen Zeitraum beantragen, indem er dann nur 30 Stunden geht? Können wir das gleichzeitig machen? Vielen Dank


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ja, genau. So habe ich es auch gemacht. Kurz bevor duie 3 jahre um sind kannst du dich dann entscheiden ob du nach der EZ wieder VZ arbeitest, oder dann dauerhaft auf TZ runter änderst. Wenn Deine AG dir innerhalb der Ez keine TZ-Stelle geben kann/will, kannst du mit seiner Zustimmung - die er dann nur schwerlich verweigern kann - auch woanders arbeiten. Nur halt eben nicht bei der direkten Konkurrenz. Dein VZ-Vertrag ruht dann ebenso Und der Vater hat einen EIGENEN Anspruch auf EZ, theoretisch könnte er also auch 3 Jahre EZ nehmen - wenn ihr es euch leisten könnt. In der zeit kann er genauso entscheiden daheim zu bleiben, in TZ zu arbeiten oder keine EzZ zu nehmen wie eben Du auch. Unabhängig davon was du eben mit deinem AG ausmachst. Allerdings muss man sich nach der Geburt für die ersten 2 Jahre festlegen, alles andere ist ansonsten vom OK des AG abhängig. Nur eben die 14 Monate EG müsst ihr euch teilen, wenn ihr beide gleichzeitig EG nehmt, gehen also für beide jeweils höchstens 7 Monate. Bleibt der eine 12 Monate daheim, kann der andere noch 2 Monate nehmen - dran gehängt bis zum 14ten Lebensmonat oder gleichzeitig wenn der andere seine 12 nimmt. Grundsätzlich gilt aber, die ersten beiden Monate werden IMMER bei der Mutter zugerechnet wegen Mutterschutz - um die kommt man nicht drum herum. Und um überhaupt Anspruch zu haben muss man mindestens 2 LEBENSmonate nehmen. Wenn also das Kind am 15.03.18 kommt, dein Mann die ersten 3 Lebensmonate mit dir zusammen nehmen will, muss er EG und EZ vom 15.03-14.06.18 nehmen, für dich blieben dann 11 Monate EG ab Geburt (auch wenn du erst 8 Wochen in Mutterschutz bist). Heißt also einen Monat bevor euer Kind 1 Jahr alt wird wärt ihr dann mit eurem EG- Anspruch durch da dann eure gemeinsamen 14 Monate verbraucht sind. Oder er nimmt 4 Monate EG Plus wenn er nebenbei noch bis zu 30 Std arbeiten will, bekommt dann nur halbes EG und gleicht damit einen Teil des Einkommensverlustes aus. Vorteil, du würdest dann wirklich ein Jahr EG bekommen. Und durch dein Mutterschaftsgeld und das TZ-Einkommen wäre es finanziell nicht so eng. Solange man EG bezieht wird nämlich jegliches Einkommen was man da hat angerechnet. EG Plus führt aber zu weniger Kürzungen weil es eben genau für die Leute gedacht sind welche neben EG auch noch in TZ arbeiten wollen. rechnet euch das mal einfach in einen der EG-Rechner aus was für euch am besten ist. evtl auch wegen dem zusätzlichen Partnerbonus wenn du wirklich nach einen Jahr in TZ arbeiten willst.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag  zusammengefasst  ich bin von 2023-2026 in Elternzeit.  2023 und 2024 habe ich Elterngeld erhalten. Dieses ist jetzt vorbei. Die Elternzeit läuft aber noch.  somit möchte ich 2025 bis 2026 max 25 Std wieder arbeiten. stellt das irgend ein Problem dar? Darf ich wieder arbeiten? Oder wird mir irgendwas gekürzt, da ich ja mal Eltern ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe 1,5 Jahre Elternzeit, jedoch bekomme ich "nur" im ersten Jahr Elterngeld, da ich geplant habe, im letzten halben Jahr Elternzeit wieder langsam in meinen Beruf einzusteigen. Jetzt zu meiner Frage: Lohnt sich hier dann nur die Ausübung eines Minijobs oder kann auch etwas mehr gearbeitet werden (10-15 Stunden pro Wo ...

Hallo Frau Bader, vor der Schwangerschaft war ich Vollzeit berufstätig. Ich arbeite in einer großen Firma mit verschiedenen Tätigkeitsbereichen. Es gibt verschiedene Abteilungen. Ich habe 50 Prozent zuhause gearbeitet und  50 Prozent vor Ort. So ist es auch in der Betriebsvereinbarubg geregelt. Es gibt jedoch auch Abteilungen , die können nur v ...

Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden.  Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni.  Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...

Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden.  Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni.  Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...

Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden.  Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni.  Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...

Hallo in bin schwanger in elternzeit mein elterngeld ist vorbei und im April muss ich dann die Elternzeit vorzeitig beenden damit ich den AG Zuschuss erhalte. So meine Frage damit ich NULLRUNDEN ausgleiche möchte ich nun eine TZ Arbeit suchen. DER NEUE ARBEITGEBER WEISS NICHT DAS ICH SCHWANGER BIN UND ICH HABE EIN ZUSATZVERTRAG FÜR DIE ELTER ...

Guten Tag, Wie sind für folgenden Fall die Regelungen: Eine Mutter ist unbefristet bei einer kommunalen Verwaltung in Teilzeit beschäftigt und hat zunächst nach Geburt nur ein Jahr Elternzeit beantragt. Während des ersten Jahres erfolgt eine Verlängerung der Elternzeit auf zwei Jahre.  Darf die Mutter während des zweiten Jahres bei einem ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...