Guten Tag Frau Bader,
wir erwarten im Mai unser erstes Kind. Nun frage ich mich, ob ich folgendes richtig verstanden habe:
Ich nehme 3 Jahre Elternzeit, gehe ab dem 1. Jahr wieder 30 St. arbeiten und habe dann nach 3 Jahren wieder Anspruch auf meine Vollzeitstelle, da die Elternzeit ja erst dann endet, oder?
Im ersten Jahr würde mein Partner auch gerne für ein paar Monate zu Hause bleiben, wahrscheinlich die Monate März/April/Mai 2019. Und kann er theoretisch auch Elternzeit für einen Zeitraum beantragen, indem er dann nur 30 Stunden geht? Können wir das gleichzeitig machen?
Vielen Dank
von
Sunny8891
am 05.09.2017, 08:09
Antwort auf:
Elternzeit für 3 Jahre und ab 1. Jahr 30 Std.arbeiten
Hallo,
alles so möglich wie Sie es beschrieben haben!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.09.2017
Antwort auf:
Elternzeit für 3 Jahre und ab 1. Jahr 30 Std.arbeiten
Ja, genau. So habe ich es auch gemacht. Kurz bevor duie 3 jahre um sind kannst du dich dann entscheiden ob du nach der EZ wieder VZ arbeitest, oder dann dauerhaft auf TZ runter änderst.
Wenn Deine AG dir innerhalb der Ez keine TZ-Stelle geben kann/will, kannst du mit seiner Zustimmung - die er dann nur schwerlich verweigern kann - auch woanders arbeiten. Nur halt eben nicht bei der direkten Konkurrenz. Dein VZ-Vertrag ruht dann ebenso
Und der Vater hat einen EIGENEN Anspruch auf EZ, theoretisch könnte er also auch 3 Jahre EZ nehmen - wenn ihr es euch leisten könnt. In der zeit kann er genauso entscheiden daheim zu bleiben, in TZ zu arbeiten oder keine EzZ zu nehmen wie eben Du auch. Unabhängig davon was du eben mit deinem AG ausmachst. Allerdings muss man sich nach der Geburt für die ersten 2 Jahre festlegen, alles andere ist ansonsten vom OK des AG abhängig.
Nur eben die 14 Monate EG müsst ihr euch teilen, wenn ihr beide gleichzeitig EG nehmt, gehen also für beide jeweils höchstens 7 Monate. Bleibt der eine 12 Monate daheim, kann der andere noch 2 Monate nehmen - dran gehängt bis zum 14ten Lebensmonat oder gleichzeitig wenn der andere seine 12 nimmt. Grundsätzlich gilt aber, die ersten beiden Monate werden IMMER bei der Mutter zugerechnet wegen Mutterschutz - um die kommt man nicht drum herum. Und um überhaupt Anspruch zu haben muss man mindestens 2 LEBENSmonate nehmen.
Wenn also das Kind am 15.03.18 kommt, dein Mann die ersten 3 Lebensmonate mit dir zusammen nehmen will, muss er EG und EZ vom 15.03-14.06.18 nehmen, für dich blieben dann 11 Monate EG ab Geburt (auch wenn du erst 8 Wochen in Mutterschutz bist). Heißt also einen Monat bevor euer Kind 1 Jahr alt wird wärt ihr dann mit eurem EG- Anspruch durch da dann eure gemeinsamen 14 Monate verbraucht sind.
Oder er nimmt 4 Monate EG Plus wenn er nebenbei noch bis zu 30 Std arbeiten will, bekommt dann nur halbes EG und gleicht damit einen Teil des Einkommensverlustes aus. Vorteil, du würdest dann wirklich ein Jahr EG bekommen. Und durch dein Mutterschaftsgeld und das TZ-Einkommen wäre es finanziell nicht so eng. Solange man EG bezieht wird nämlich jegliches Einkommen was man da hat angerechnet. EG Plus führt aber zu weniger Kürzungen weil es eben genau für die Leute gedacht sind welche neben EG auch noch in TZ arbeiten wollen. rechnet euch das mal einfach in einen der EG-Rechner aus was für euch am besten ist. evtl auch wegen dem zusätzlichen Partnerbonus wenn du wirklich nach einen Jahr in TZ arbeiten willst.
Mitglied inaktiv - 05.09.2017, 18:07