marina1981
Hallo Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit für meinen Sohn Niclas (geboren am 13.05.2011). Ich hatte zunächst 2 Jahre Elternzeit angemeldet, also bis 12.05.2013. Nun bin ich wieder schwanger, der errechnete Geburtstermin ist der 02.03.2013. Ich würde also rein theoretisch im Januar in den Mutterschutz für das zweite Kind übergehen. Wie muss ich nun dies meinem Arbeitgeber mitteilen, damit mir durch die Überschneidung kein Elternzeitanspruch für beide verloren geht? Vielen Dank für eine Antwort. Marina S.
Hallo, da Ihr Kind im Jahr 2013 geboren ist, können sie am Tag vor dem Mutterschutz die erste Elternzeit beenden und bekommen dann auch den Mutterschutzanteil des Arbeitgebers. Ansonsten kann man pro Kind bis zu zwölf Monate über das dritte Lebensjahr, bis höchstens zum achten Lebensjahr mit Zustimmung des Arbeitgebers mitnehmen. Liebe Grüße, NB
Sonni74LS
Hallo, ist ganz einfach... Du beendest für Kind 1 pünktlich einen Tag vor Mutterschutzfrist deine Elternzeit (schriftlich am besten eine Woche davor dem Arbeitgeber per Einschreiben/Rückschein mitteilen). Somit erhältst Du den vollen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber und das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Rest Elternzeit von Kind 1 kann dann (wenn AG zustimmt) bis zum 8.LJ des Kindes übertragen werden. Ab Geburt von Kind 2 nimmst Du neue Elternzeit für Kind 2 und hängst dann ggf. danach die Elternzeit von Kind 1 nochmal hinten dran. Du kommst in den Genuss der Gesetzesänderung im BEEG, § 16 Satz 3. LG, Sonja
SumSum076
Für den Fall, dass du das nicht machst, läuft deine EZ fürs 1. Kind ganz normal weiter und du kannst danach ohne Probleme EZ fürs 2. Kind bis zu dessen 3. Geburtstag nehmen. In der Mutterschutzzeit erhältst du allerdings nur die 13 Euro von der KK... Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren. Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin: 1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob 2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt") Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...
Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024). Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt. Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes