Mitglied inaktiv
Hallo. Ich arbeite in einem kl. Büro. Wir sind 5 Mitarbeiter. Meinen Wunsch auf Elternzeit habe ich jetzt mündlich gesagt. Also, daß ich gerne 2 Jahre in Elternzeit möchte. Muß ich das denn nochmal schriftlich machen. Ich habe am 01.07. ET LG
Hallo, Frist 7 Wo + schriftl. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, soweit ich weiß, mußt du das bis 4 Wochen nach der Entbindung dann auch schriftlich machen, denn du weißt ja jetzt noch nicht ganz genau, wann das Kind kommt. Beate
Mitglied inaktiv
Also nach dem BEEG mußt Du 7 Wochen vor Beginn der EZ den AG informieren. Schriftlich ist immer gut, zumal Du das ja auch ggf. beim Amt nachweisen musst. Ich hab alles vor der Geburt geschrieben, direkt nach der Geburt nur noch die Daten eingesetzt und alles losgeschickt. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
... dann hatte ich das wohl falsch im Kopf. Würde ja bedeuten, daß ich eine Woche nach der Geburt schon das Schreiben beim AG haben müßte. Wie soll denn das gehen, wenn ich z.B. eine Woche in der Klinik bin? Komisch... Beate
Mitglied inaktiv
Hallo, ... ist aber so... ganz zu Anfang waren es mal 4 Wochen, dann 6 und nun 7 wenn man driekt nach der Geburt in EZ geht... Wobei es ja immer noch so eine Formulierung gibt, daß man Fristen auch nicht ganz einhalten muß, wenn man "die Verspätung nicht zu verteten hat". Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Da habe ich auch noch eine Frage dazu. Ich (15.SSW) habe bereits jetzt meinen AG darüber informiert, dass ich nach der Entbindung wieder meine vollen drei Jahre Elternzeit nehme. Worüber muss ich den AG denn nach der Geburt noch informieren, habe da auch nichts weiter im Beeg gefunden? Danke an Dich
Mitglied inaktiv
Na, wenn Du das jetzt schon machst, ist das ja OK, aber: Wann genau ist denn dir Frist rum? Das weißt Du erst, wenn das Kind geboren ist :-))) Und: ich würde solche Dinge immer mit genauer Datumsangabe machen. Viele Grüße Désirée Und: ich würde immer erst mal nur die ersten 2 Jahre melden, und das dritte Jahr evtl. "nachmelden". Wer weiß, wozu es gut ist, wenn Du z. B. nach 2 Jahren wieder arbeiten gehen musst / willst... Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Danke für Deine Antwort. Ich habe bis jetzt bei beiden vorherigen SS auch die vollen drei Jahre beantragt und weiss, dass ich in dieser Firma nie wieder arbeiten gehen möchte (habe auch schon einiges im Forum: schwanger wer noch geschrieben). Sobald ich wieder arbeiten gehen würde, erhalte ich von denen sowieso die Kündigung, daher nutzte ich die drei Jahre voll aus.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin. Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar. Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...
Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt: Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...
Hallo Frau Bader, leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen? Hier nochmal die Konstellation: ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung