Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit. Frage @all

Frage: Elternzeit. Frage @all

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo. Ich arbeite in einem kl. Büro. Wir sind 5 Mitarbeiter. Meinen Wunsch auf Elternzeit habe ich jetzt mündlich gesagt. Also, daß ich gerne 2 Jahre in Elternzeit möchte. Muß ich das denn nochmal schriftlich machen. Ich habe am 01.07. ET LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, soweit ich weiß, mußt du das bis 4 Wochen nach der Entbindung dann auch schriftlich machen, denn du weißt ja jetzt noch nicht ganz genau, wann das Kind kommt. Beate


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Also nach dem BEEG mußt Du 7 Wochen vor Beginn der EZ den AG informieren. Schriftlich ist immer gut, zumal Du das ja auch ggf. beim Amt nachweisen musst. Ich hab alles vor der Geburt geschrieben, direkt nach der Geburt nur noch die Daten eingesetzt und alles losgeschickt. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

... dann hatte ich das wohl falsch im Kopf. Würde ja bedeuten, daß ich eine Woche nach der Geburt schon das Schreiben beim AG haben müßte. Wie soll denn das gehen, wenn ich z.B. eine Woche in der Klinik bin? Komisch... Beate


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ... ist aber so... ganz zu Anfang waren es mal 4 Wochen, dann 6 und nun 7 wenn man driekt nach der Geburt in EZ geht... Wobei es ja immer noch so eine Formulierung gibt, daß man Fristen auch nicht ganz einhalten muß, wenn man "die Verspätung nicht zu verteten hat". Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Da habe ich auch noch eine Frage dazu. Ich (15.SSW) habe bereits jetzt meinen AG darüber informiert, dass ich nach der Entbindung wieder meine vollen drei Jahre Elternzeit nehme. Worüber muss ich den AG denn nach der Geburt noch informieren, habe da auch nichts weiter im Beeg gefunden? Danke an Dich


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Na, wenn Du das jetzt schon machst, ist das ja OK, aber: Wann genau ist denn dir Frist rum? Das weißt Du erst, wenn das Kind geboren ist :-))) Und: ich würde solche Dinge immer mit genauer Datumsangabe machen. Viele Grüße Désirée Und: ich würde immer erst mal nur die ersten 2 Jahre melden, und das dritte Jahr evtl. "nachmelden". Wer weiß, wozu es gut ist, wenn Du z. B. nach 2 Jahren wieder arbeiten gehen musst / willst... Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Danke für Deine Antwort. Ich habe bis jetzt bei beiden vorherigen SS auch die vollen drei Jahre beantragt und weiss, dass ich in dieser Firma nie wieder arbeiten gehen möchte (habe auch schon einiges im Forum: schwanger wer noch geschrieben). Sobald ich wieder arbeiten gehen würde, erhalte ich von denen sowieso die Kündigung, daher nutzte ich die drei Jahre voll aus.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...

Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...

Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...

Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn?  Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...