Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit folgt auf Elternzeit!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit folgt auf Elternzeit!

Mitglied inaktiv

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Guten Tag, meine Tochter wird nun 10 Monate alt und mein Elterngeldbezug läuft im April 2010 aus. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz beginnt Anfang Juni! Nun habe ich mein Elterngeld von April auf April und Mai splitten lassen, sodass ich noch einen Monat länger durch dieses Elterngeld krankenversichert bin. Ab Juni geht dann ja schon wieder der Mutterschutz los! Ich frage mich nun, warum aber (wenn es nun keine Lücken gibt) mein zweites Elterngeld nun doch niedriger wird als das jetzige. Man sagte mir, weil ein Monat (nämlich der Mai) als Verdienstmonat fehle, aber in den Monat hab ich doch nun das Elterngeld splitten lassen und dennoch soll das nicht angerechnet werden? Und dann hätt ich gern noch gewusst, ob mein Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt nun, da mein Arbeitsvertrag ja ausgelaufen ist, tatsächlich auf den Sockelbetrag sinkt, dann hätte ich nämlich 3 Monate lange eine Monatliche Einbuße von knapp 600 Euro gegenüber dem Elterngeld. Das hieße ich wär im Mutterschutz finanziell schlechter gestellt, als danach in der Elternzeit?! Wissen Sie wie es da rechtlich aussieht?! Vielen Dank schon im Voraus! LG Diana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei der Berechnung zählen die Monate, wo Sie zuletzt voll verdient haben ohne SchW/ EZ. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Diana! Ich kenn das so, dass der Auszahlungszeitraum "egal" ist (also die Splittung auf April/Mai). Es zählt der Bezugszeitraum und der geht bei dir eben nur bis April. Der Mai zählt also bei den 12 Kalendermonaten mit. Zusätzlich zu dem Betrag, der sich dann ergibt, bekommst du aber noch 10% (min 75 Euro) Geschwisterbonus. Nach der Geburt müsstest du allerdings auch in den 8 Wochen Mutterschutz Elterngeld erhalten. Ich gehe davon aus, dass dein Elterngeld (trotz der Einbuße durch den Mai) höher ist als das Mutterschutzgeld. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Danke schonmal für die Antwort :)! Also mir wurde es auch so gesagt, dass der Mai quasi als "Null-Gehalt" gerechnet wird. Sodass ich mein vorheriges Gehalt von 11 Monaten nehmen muss plus den Mai mit Null und das dann wieder durch 12! Ich habs mal ausgerechnet und komme auf ca. 80 Euro weniger pro Monat, was nicht schadet, denn ich bekomm ja nicht gerade wenig Elterngeld. Hatte nur irgendwie gehofft, dass ich einen "Null-Monat" umgehen könnte. Ja ich hätte mit dem bloßem Mutterschaftsgeld erhebliche Einbußen. Ich glaub der Sockelbetrag liegt bei ca. 300 Euro. Ich habe aber schon monatliche Fixkosten von 600 Euro. Ich habe zwar gespart, aber mich würd halt interessieren ob das so richtig ist, dass man während des Mutterschutzes finanziell schlechter dasteht, als vorher und nachher ... Und wo soll denn das Elterngeld während des Mutterschutzes herkommen?! Ich kann doch erst 2 Monate nach der Geburt in den Elterngeldbezug gehen, weil der Mutterschutz ja durch das Mutterschaftsgeld abgeklärt sein sollte, oder?! Als ich bei meiner KK angerufen habe um diese Frage zu klären konnte er mir das nicht beantworten und seine Kollegin habe Urlaub. Es ist ja doch schon irgendwie wichtig vorher zu wissen.


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