Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit - Festlegung auf bestimmtes Datum ohne wenn und aber

Frage: Elternzeit - Festlegung auf bestimmtes Datum ohne wenn und aber

maddin.82

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Hallo zusammen, ich habe eine dringende Frage zum Thema Elternzeit. Wir bekommen im Januar Nachwuchs. Nun habe ich neun Wochen vor Stichtag schriftlich meinen Elterenzeit angemeldet. Der erste Monat sollte direkt ab Geburt des Kindes beginnen und ein weiterer dann in 2014 folgen. Nun ist es so, dass mein Kollege ebenfalls Vater wird und auch Elterzeit beantspruchen möchte/wird, genau 4 Wochen nach uns ist sein Stichtag. Da wir die beiden einzigen MA in der Abteilung sind ist die Geschäftsleitung natürlich bemüht eine Lösung zu finden und hat im Zuge dessen einen Zusatzvertrag mit fixen Daten aufgesetzt in dem festgehalten wird von wann bis wann der jeweilige MA in Elternzeit geht. Mein Problem hierbei ist, dass auf diesen Daten bestanden wird. Kommt mein Kind nun also einige Tage später bekomme ich weder Elterngeld noch Lohn für den Zeitraum zwischen festen Datum laut Zusatzvertrag und der eigentlichen Geburt. Meine Frage: ist es rechtens einen Zusatzvertrag so zu formulieren und auf das im Vertrag genannte Datum zu bestehen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AN kann hier frei entscheiden. ich würde mich da nicht einengen lassen Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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Hallo, ob das rechtens ist weiss ich leider nicht, dann würde ich darauf bestehen das die ez erst nach der Geburt festgelegt wird.


SumSum076

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Das ist seitens des AG nicht zulässig! Die Gestaltung der Elternzeit obliegt dem Arbeitnehmer. Möchte er Elternzeit für den ersten Lebensmonat, dann kann der Chef nur auf das Datum Einfluss nehmen, wenn er die Geburt pünktlich herbei führt ;-) Ne, im Ernst! Wenn ihr Väter jeweils den ersten Lebensmonat in Anspruch nehmen wollt, dann kann der AG da nix machen (außer euch nach der EZ zu kündigen). Mal angenommen, ihr würdet euch darauf einlassen und eure Kinder kämen später oder früher, dann reichten eure Elterngeld/zeitmonat über die Lebensmonate hinaus und ihr hätte beide Nachteile beim Elterngeld. Denn bist du in einem Lebensmonat in Elternzeit, bekommst aber zeitweise auch Lohn, dann wird der Lohn beim EG abgezogen. Oder anders herum hast du EZ ohne EG. Was ihr machen könntet, wäre dem AG Teilzeit in Elternzeit anbieten! Ihr könnt beide (Männer) bis zu 30 Std/Woche in der Elternzei arbeiten. Ich schlage vor, ihr Männer setzt euch zusammen und macht mit euch aus, wie ihr Elternzeit machen, aber gleichzeitig mit TZ in EZ für den Chef da sein könnt. Wenn die Kinder sich ungefähr an die Termine halten, könnte es ja gut gehen! Damit könnt ihr "planbar" in Elternzeit gehen und für den Chef ist es nicht ganz so ungünstig. Zudem zeigt ihr Flexibilität und Loyalität! Gruß Sabine


maddin.82

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Hallo, vielen Dank für die Antworten! Stellt sich mir gerade die Frage wie es sich denn nun mit dem ersten Monat verhält. Kann ich schirftlich darauf hinweisen, dass die Elternezit erst beginnen soll, wenn das Kind auf der Welt ist und nach vier Wochen endet? Oder MUSS ich eine Datum angeben und mich danach dann richten?


SumSum076

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Elternzeit ist mit einer Frist von 7 Wochen anzumelden. Bei der Mutter reicht es also meist, das innnerhalb der ersten Woche nach der Geburt zu erledigen. Der Vater weiß in der Regel nur den errechneten Termin und der ist für die Anmeldung maßgebend, aber nicht für die Elternzeit an sich. Am sinnvollsten ist es, schreibt der Vater, ich melde Elternzeit für den ersten Lebensmonat meines Kindes an. Der errrechnete Termin ist am (Datum). Dann ist der Vater rechtlich auf der sicheren Seite und kann die EZ am Tag der Geburt beginnen. Ob das Kind nun pünktlich, eher oder später kommt! Ich empfehle nicht, das genaue Datum zu schreiben! Weil eben keiner weiß, wann das Kind kommt und man zB vor der Geburt gar keine EZ in Anspruch nehmen kann (in dem Fall, dass das Kind später kommt) Auch 4 Wochen ist der verkehrte "Begriff", denn ein Lebensmonat geht nur selten 4 Wochen lang! Verwendet wirklich den Begriff "Lebensmonat", denn nur der richtet sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten! Ihr könnt dem AG ja zusagen, die genauen Daten nach der Geburt nochmal zu bestätigen... Gruß Sabine


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