Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit - Festlegung auf bestimmtes Datum ohne wenn und aber

Frage: Elternzeit - Festlegung auf bestimmtes Datum ohne wenn und aber

maddin.82

Beitrag melden

Hallo zusammen, ich habe eine dringende Frage zum Thema Elternzeit. Wir bekommen im Januar Nachwuchs. Nun habe ich neun Wochen vor Stichtag schriftlich meinen Elterenzeit angemeldet. Der erste Monat sollte direkt ab Geburt des Kindes beginnen und ein weiterer dann in 2014 folgen. Nun ist es so, dass mein Kollege ebenfalls Vater wird und auch Elterzeit beantspruchen möchte/wird, genau 4 Wochen nach uns ist sein Stichtag. Da wir die beiden einzigen MA in der Abteilung sind ist die Geschäftsleitung natürlich bemüht eine Lösung zu finden und hat im Zuge dessen einen Zusatzvertrag mit fixen Daten aufgesetzt in dem festgehalten wird von wann bis wann der jeweilige MA in Elternzeit geht. Mein Problem hierbei ist, dass auf diesen Daten bestanden wird. Kommt mein Kind nun also einige Tage später bekomme ich weder Elterngeld noch Lohn für den Zeitraum zwischen festen Datum laut Zusatzvertrag und der eigentlichen Geburt. Meine Frage: ist es rechtens einen Zusatzvertrag so zu formulieren und auf das im Vertrag genannte Datum zu bestehen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der AN kann hier frei entscheiden. ich würde mich da nicht einengen lassen Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

Beitrag melden

Hallo, ob das rechtens ist weiss ich leider nicht, dann würde ich darauf bestehen das die ez erst nach der Geburt festgelegt wird.


SumSum076

Beitrag melden

Das ist seitens des AG nicht zulässig! Die Gestaltung der Elternzeit obliegt dem Arbeitnehmer. Möchte er Elternzeit für den ersten Lebensmonat, dann kann der Chef nur auf das Datum Einfluss nehmen, wenn er die Geburt pünktlich herbei führt ;-) Ne, im Ernst! Wenn ihr Väter jeweils den ersten Lebensmonat in Anspruch nehmen wollt, dann kann der AG da nix machen (außer euch nach der EZ zu kündigen). Mal angenommen, ihr würdet euch darauf einlassen und eure Kinder kämen später oder früher, dann reichten eure Elterngeld/zeitmonat über die Lebensmonate hinaus und ihr hätte beide Nachteile beim Elterngeld. Denn bist du in einem Lebensmonat in Elternzeit, bekommst aber zeitweise auch Lohn, dann wird der Lohn beim EG abgezogen. Oder anders herum hast du EZ ohne EG. Was ihr machen könntet, wäre dem AG Teilzeit in Elternzeit anbieten! Ihr könnt beide (Männer) bis zu 30 Std/Woche in der Elternzei arbeiten. Ich schlage vor, ihr Männer setzt euch zusammen und macht mit euch aus, wie ihr Elternzeit machen, aber gleichzeitig mit TZ in EZ für den Chef da sein könnt. Wenn die Kinder sich ungefähr an die Termine halten, könnte es ja gut gehen! Damit könnt ihr "planbar" in Elternzeit gehen und für den Chef ist es nicht ganz so ungünstig. Zudem zeigt ihr Flexibilität und Loyalität! Gruß Sabine


maddin.82

Beitrag melden

Hallo, vielen Dank für die Antworten! Stellt sich mir gerade die Frage wie es sich denn nun mit dem ersten Monat verhält. Kann ich schirftlich darauf hinweisen, dass die Elternezit erst beginnen soll, wenn das Kind auf der Welt ist und nach vier Wochen endet? Oder MUSS ich eine Datum angeben und mich danach dann richten?


SumSum076

Beitrag melden

Elternzeit ist mit einer Frist von 7 Wochen anzumelden. Bei der Mutter reicht es also meist, das innnerhalb der ersten Woche nach der Geburt zu erledigen. Der Vater weiß in der Regel nur den errechneten Termin und der ist für die Anmeldung maßgebend, aber nicht für die Elternzeit an sich. Am sinnvollsten ist es, schreibt der Vater, ich melde Elternzeit für den ersten Lebensmonat meines Kindes an. Der errrechnete Termin ist am (Datum). Dann ist der Vater rechtlich auf der sicheren Seite und kann die EZ am Tag der Geburt beginnen. Ob das Kind nun pünktlich, eher oder später kommt! Ich empfehle nicht, das genaue Datum zu schreiben! Weil eben keiner weiß, wann das Kind kommt und man zB vor der Geburt gar keine EZ in Anspruch nehmen kann (in dem Fall, dass das Kind später kommt) Auch 4 Wochen ist der verkehrte "Begriff", denn ein Lebensmonat geht nur selten 4 Wochen lang! Verwendet wirklich den Begriff "Lebensmonat", denn nur der richtet sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten! Ihr könnt dem AG ja zusagen, die genauen Daten nach der Geburt nochmal zu bestätigen... Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo ich hoffe sie können mir weiter helfen. kurz vor Ende der Elternzeit habe ich eine Diagnose an meiner Brust muss operiert werden. wann ich wieder arbeiten kann weis noch kein Arzt da ich ops und Therapien machen muss . heute informierte ich meinen Arbeitgeber das ich nicht am 8.2 kommen kann er meint ich hätte kein Recht auf Lohnfortzahlung d ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...

Hallo Frau Bader,  ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo,  ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...