Basketball
Hallo, bin fix und fertig. Meine Tochter wird nächstes Jahr am 17.05.2012 3 Jahre alt, mein Entbindungstermin 2. Kind: 24.06.2012-Mutterschutz:13.05.2012 Ich war mir sicher, dass ich damals 3 Jahre Elternzeit angegeben hatte (also bis 16.05.), jetzt höre ich von der Krankenkasse und sehe es auch in meinen Unterlagen, dass ich damals 17.05. - 30.04.2012 eingegeben habe. Ich weiß nicht, warum ich den 30.04. hingeschrieben habe, ist für mich unerklärlich(wahrscheinlich von irgendjemandem falsch verstanden)- was mache ich jetzt, jetzt habe ich nur bis zum 30.04. Elternzeit? obwohl mein Kind erst am 17.05. 3 Jahre alt wird, könnte mich so ärgern...... ....habe mit Chefin noch nicht gesprochen, da ich nicht mehr so guten Draht zu ihr habe. Gibt es irgendeine Möglichkeit?
Hallo, stellen Sie einfach mit Frist 7 Wo. schriftlich den Antrag auf Verlängerung. Da braucht man keine Zustimmung des AG und es ist alles wieder gut. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Da Du ja auf jeden Fall zwei Jahre genommen hast, müsstest Du die restliche Zeit eigentlich nur nachreichen. Bis 7 Wochen vor Beginn. Hiermit melde ich an, meine restliche Elternzeit direkt im Anschluss zu nehmen. Bitte um schriftliche Bestätigung. Und dann erstmal abwarten. Und ganz ehrlich, sie werden sich wohl eher freuen, denn Dich wegen 12 Tagen einzuarbeiten ist doch sinnlos. Und wegen dem Mutterschutzgeld die Bescheinigung vom Arzt dann nicht vergessen.
sternenfee75
Entweder du verlängerst um die letzten Tag wie schon geschrieben. Oder du überbrückst die Zeit mit Urlaub. Für den neuen Mutterschutz erwirbst du ja auch wieder Ansprüche, evtl hast du auch och welchen über von vor der 1. EZ.
Basketball
...und das mit dem verlängern geht? (also würde sich dann um 16 Tage verlängern?) Kann ich das problemlos machen?
Mitglied inaktiv
Ja, kannst Du, hast ja über 2 Jahre genommen, musst diese dann auch nicht beantragen , nur zeitig anmelden. Mach es einfach und wenn sie zicken, dann machst Du Dir dann Gedanken darüber. Was sollen sie die paar Tage mit Dir anstellen, da dauert ja das "einarbeiten" nach der Zeit länger als Du da bist :-)
Basketball
Hi, ja lieben Dank für Deinen Beitrag ....hatte aber mit Elterngeldstelle telefoniert, die sagen nur mit Zustimmung des Arbeitgebers kann bis zum 16.05. verlängert werden, ohne Zustimmung geht nicht. Der AG kann verlangen, dass ich am 01.05. zur Arbeit komme. Hätte ich nächstes Jahr nur im Mutterschutz auch Urlaubsanspruch, wieviel Tage denn, kann man diesen dann auch davor nehmen?
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...
Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...
Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...
Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn? Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach