Basketball
Hallo, bin fix und fertig. Meine Tochter wird nächstes Jahr am 17.05.2012 3 Jahre alt, mein Entbindungstermin 2. Kind: 24.06.2012-Mutterschutz:13.05.2012 Ich war mir sicher, dass ich damals 3 Jahre Elternzeit angegeben hatte (also bis 16.05.), jetzt höre ich von der Krankenkasse und sehe es auch in meinen Unterlagen, dass ich damals 17.05. - 30.04.2012 eingegeben habe. Ich weiß nicht, warum ich den 30.04. hingeschrieben habe, ist für mich unerklärlich(wahrscheinlich von irgendjemandem falsch verstanden)- was mache ich jetzt, jetzt habe ich nur bis zum 30.04. Elternzeit? obwohl mein Kind erst am 17.05. 3 Jahre alt wird, könnte mich so ärgern...... ....habe mit Chefin noch nicht gesprochen, da ich nicht mehr so guten Draht zu ihr habe. Gibt es irgendeine Möglichkeit?
Hallo, stellen Sie einfach mit Frist 7 Wo. schriftlich den Antrag auf Verlängerung. Da braucht man keine Zustimmung des AG und es ist alles wieder gut. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Da Du ja auf jeden Fall zwei Jahre genommen hast, müsstest Du die restliche Zeit eigentlich nur nachreichen. Bis 7 Wochen vor Beginn. Hiermit melde ich an, meine restliche Elternzeit direkt im Anschluss zu nehmen. Bitte um schriftliche Bestätigung. Und dann erstmal abwarten. Und ganz ehrlich, sie werden sich wohl eher freuen, denn Dich wegen 12 Tagen einzuarbeiten ist doch sinnlos. Und wegen dem Mutterschutzgeld die Bescheinigung vom Arzt dann nicht vergessen.
sternenfee75
Entweder du verlängerst um die letzten Tag wie schon geschrieben. Oder du überbrückst die Zeit mit Urlaub. Für den neuen Mutterschutz erwirbst du ja auch wieder Ansprüche, evtl hast du auch och welchen über von vor der 1. EZ.
Basketball
...und das mit dem verlängern geht? (also würde sich dann um 16 Tage verlängern?) Kann ich das problemlos machen?
Mitglied inaktiv
Ja, kannst Du, hast ja über 2 Jahre genommen, musst diese dann auch nicht beantragen , nur zeitig anmelden. Mach es einfach und wenn sie zicken, dann machst Du Dir dann Gedanken darüber. Was sollen sie die paar Tage mit Dir anstellen, da dauert ja das "einarbeiten" nach der Zeit länger als Du da bist :-)
Basketball
Hi, ja lieben Dank für Deinen Beitrag ....hatte aber mit Elterngeldstelle telefoniert, die sagen nur mit Zustimmung des Arbeitgebers kann bis zum 16.05. verlängert werden, ohne Zustimmung geht nicht. Der AG kann verlangen, dass ich am 01.05. zur Arbeit komme. Hätte ich nächstes Jahr nur im Mutterschutz auch Urlaubsanspruch, wieviel Tage denn, kann man diesen dann auch davor nehmen?
Ähnliche Fragen
Guten Tag, meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Die letzten 10 Beiträge
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe
- Fragen zum Kita Finder und Platzvergabe