Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit/Erzeihungsurlaub

Frage: Elternzeit/Erzeihungsurlaub

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Hallo, ich habe eine Frage bez. der Elternzeit/Erzeihungsurlaub. Ich habe insg. 3 Jungs, der 1. ist am 24.01.2000 geboren und da habe ich bei meiner Firma einen 3-Jährigen Erziehungsurlaub angemeldet. In den Erziehu8ngsurlaub ist dann meine Zwillingsschwangerschaft und die Geburt der selbigen am 26.08.2002 gefallen. Bei den Zwillingen habe ich nur 2 Jahre Erziehungsurlaub angemeldet. Folglich arbeite ich schon seit dem 27.08. diesen Jahres! Das ganze, so blöde es sich auch anhören muß, wächst mir nun über den Kopf und ich würde gerne noch das 3. Jahr Erzeihungsurlaub nachziehen!!! Ist dieses überhaupt möglich und wenn ja wie? Brauche ich dazu die Einverständnis meines Arbeitgebers? Vielen Dank für eine Antwort! Licht und Liebe Pamela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein. Man kann bis zum 3. LJ mit FRist von 8 Wo. weiteren EU beantragen. Darüber hinaus nur mit Zustimmung. Man kann bei Zwillis mit Zustimmung noch jeweils ein Jahr n´bis zum 8. LJ der Kinder nehmen. Gruß, NB


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