Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hätte da mal eine Frage: Ich befinde mich bis zum 11.02.2011 noch in Elternzeit danach müsste ich wieder zu meinem Arbeitgeber zurückkehren. Nun ist es aber so, dass ich erneut schwanger bin und der Entbindungstermin voraussichtlich Ende Juni ist. Jetzt liegen ja zwischen dem Ende der Elternzeit und dem Entbindungstermin 4 Monate. Meine Frage ist jetzt, muss ich in der Zeit arbeiten gehen oder hat meine AG evtl. die Möglichkeit mich zu beurlauben/freizustellen? Letztendlich würde ich arbeiten gehen, doch wenn man an die Einarbeitungszeit, Mutterschutz usw. denkt sind es ja weniger als 4 Monate die ich arbeiten müsste. Ob sich der Aufwand überhaupt für mich und für meinen AG (für die kurze Zeit) lohnt ? Habe ich eigentlich Urlaubsanspruch von Februar bis 8 Wochen nach der Geburt ? Denn dieser Urlaub würde ja auch noch dazukommen! Über eine Antwort würde ich mich freuen, da mich diese schon länger beschäftigt ? Liebe Grüße ! P.s. Vielleicht hat ja jemand von euch da draussen schon mal so eine Situation gehabt und kann mir davon schreiben.
Hallo, das Gesetz sieht hier nichts vor. Wenn Sie nicht arbeiten gehen, verringert dies den Anspruch auf EG und MG wesentlich. Urlausbanspruch haben Sie, wenn Sie arbeiten gehen Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Natürlich musst du eigentlich wieder arbeiten gehen! Aber dein AG hat auch die Möglichkeit, dich freizustellen. Urlaub gibts für Feb bis Aug 2011. Macht bei 30 Tagen Jahresurlaub 17,5 Tage. Wenn du arbeiten gehst, wird das Gehalt aufs Elterngeld mit angerechnet = erhöht dein Elterngeld für Kind 2. Wenn du dich freistellen oder beurlauben lässt, bekommst du ja kein Gehalt (zumindest kenn ich keinen Arbeitgeber, der dafür Geld zahlt). Und ohne Gehalt, keine Erhöhung des Elterngeldes = geringeres Elterngeld. Wie es mit der Krankenversicherung während der Freistelleung/Beurlaubung aussieht, weiß ich nicht. Wie es in dem Fall mit dem Mutterschaftsgeld vom AG aussieht, kann ich auch nicht sagen. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Hab ich mir auch so gedacht. Mir war schon klar dass ich grundsätzlich wieder arbeiten gehen müsste. Vom Elterngeld her macht es natürlich auch Sinn, auch wenn es nur für kurze Zeit ist, nochmal arbeiten zu gehen. Vielen Dank ! Liebe Grüße Melanie
Mitglied inaktiv
Hallo Wegen dem Elterngeld würde es wirklich Sinn machen, aber das muss man sich genau ausrechnen. Wie lange warst Du denn nun in Elternzeit ? Wenn bis zur Geburt 4 Monate sind, dann sind es bis zum Miutterschutz ja nur 2,5 Monate. Ist die Frage um wieviel das Dein Elzterngeld hochbringt.
Mitglied inaktiv
#Wenn du unbezahlten Urlaub nimmst, solltest du dich erkundigen wegen der KK, normal muss man die dann selber zahlen oder du musst dich familienversichern.
Ähnliche Fragen
Guten Tag frau Bader, ich wollte mal gerne nachfragen. Ich war jetzt 1 Jahr zu Hause( 1 Jahr Elterngeld)bekommen. 1 Monat jetzt gearbeitet und bin erneut schwanger. Meine frage ist, darf ich jetzt wieder beschäftigungsverbot vereinbaren als Lehrerin? Beginnt dann wieder Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld und nach Geburt normal Elterngeld wiede ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: In Oktober 2021 ist meine Tochter geboren. Erstmals hatte ich 1 Jahr Elternzeit beantragt, diese habe ich aber um noch ein Jahr verlängert -also bis Oktober 2023. Jetzt bin ich aber in zwischenzeit wieder schwanger von unser 2. Kind und muss mein Arbeitgeber noch da drüber noch informieren. ...
Guten Abend Frau Bader, Ich habe letztes Jahr im Juli meine Tochter entbunden und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Meine Elternzeit wurde vom 01.08.2023 bis zum 31.08.23 unterbrochen damit ich meinen Resturlaub nehmen kann. Ab 01.09 bin ich erneut in Elternzeit bis Juli 2024 mit einem Arbeitsumfang von 30%. Wir erwarten nun ein weiteres K ...
Hallo Mein Sohn ist im August 2022 geboren. Ich habe im Juli 2023 einen Vertrag unterschrieben ,bei meinem Arbeitgeber, Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit. Habe ein paar Tage später erfahren das ich erneut schwanger bin. Habe es direkt meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Arbeite in der Pflege. Wäre ja im Mitte august der Arbeit in Teilzeit während de ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe Elterngeld auf ein Jahr genommen und Elternzeit auf 2 Jahre. Wir wünschen uns ein zweites Kind und ich würde gerne wissen, wie es ist, wenn ich erneut schwanger werde. Da ich in dem zweiten Jahr Elternzeit kein Elterngeld bekomme, bekomme ich in dieser Zeit vom Arbeitgeber als auch von der Krankenkasse kein Geld? ...
Hallo Frau Bader, Ich habe bereits einen Sohn, der am 24.01.22 geboren wurde. Für diesen bezog ich Elterngeld plus. Auch bin ich 3 Jahre in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger, errechneter Termin ist der 18.10.24. Meine Frage daher: Muss bzw soll ich die vorhandene Elternzeit kündigen zum Tag des Mutterschutzes für Kind 2? Das wär ...
Guten Tag, Ich befinde mich noch bis zum 12.12.2024 in Elternzeit von Kind 1, nun bin ich schwanger mit Kind 2. Voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 13.04.2025. Seit Februar befinde ich mich in einer geringfügigen Beschäftigung bei meinem Arbeitgeber, ich habe hierzu einen Nachtrag zu meinem Arbeitsvertrag über 6.5h/Woche unterschri ...
Guten Tag, Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit von meinem ersten Sohn und mein Mann und ich planen eine erneute Schwangerschaft. Vor der Elternzeit hatte ich einen Hauptarbeitgeber, bei dem ich Vollzeit gearbeitet habe und einen Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber. Während der gesamten Elternzeit habe ich diesen Minijob weiter ausge ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner