Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit-Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit-Elterngeld

canan

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Hallo liebe Frau Bader steht so einen Monat vor der Entbindung, gibt es eine Checkliste, was ich an Schriftkram noch vor der Geburt erledigen sollte? Desweiteren wird mein Chef mich wegen hohen lohnkosten nach dem Mutterschutz kündigen (drei Monate Kündigungsfrist), ich möchte aber Elternzeit beantragen. Kann er mir die Elternzeit verweigern? Wenn ich in der Elternzeit arbeitslos werden sollte,bekomme ich mein Elterngeld ohne Probleme weiter. Beantrage ich Elterngeld nach der Geburt des Kindes? Vielen lieben Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Die meisten Formulrae (KG, EG, MG) gibt es im Netz, da kann man sie runterladen und schon mal zT ausfüllen 2. Ihr AG kann Ihnen grds. erst einmal frühstens 4 Mo. nach der Geburt kündigen. Wenn Sie EZ in Anschluss an den Mutterschutz beantragen (Frist 7 Wo. vor Beginn schriftlich) kann er Ihnen erst nach der EZ kündigen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hey Da Du ür alles die Geburtsurkunde brauchst , kannst Du Dir nun nur die Formulare holen ( Kindergeld / Elterngeld / Krankenkasse ) und diese ausfüllen soweit es eben schon geht. Was hast Du für einen Vertrag ? Du hast Anrecht auf Erziehungurlaub und Kündigungsschutz bis zu dessen Ende. Soll er Dir einen Aufhebungsvertrag und ordentliche Abfindung bieten, aber vorsicht, ohne Arbeitgeber bist Du ( und Kind ) nur krankenversichert, solange Du Elterngeld bekommst. Wenn verheiratet kannst Du Euch aber beim Mann familienversichern.


Mitglied inaktiv

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Hallo, also erstmal solltest Du direkt Elternzeit für 3 Jahre einreichen wenn Du davon ausgehst dass Dein Chef Dich loswerden will. In der Elternzeit bist Du fast unkündbar. Die Elternzeit kann er Dir NICHT verwehren. Muss aber spätestens 7 Wochen vor Antritt gemacht werden, und da Du sie nach dem Mutterschutz antrittst, mußt Du das spätestens in der Woche nach der Geburt machen. Du kannst aber auch schon jetzt das Schreiben fertig machen, und schreibst da rein 'ab Geburt für 3 Jahre'! Dann bist Du für die 3 Jahre auch auf jeden Fall versichert. Du kannst Dich dann ganz in Ruhe um einen neuen Job kümmern, und Du kannst auch während der Elternzeit kündigen (womit dann aber auch Dein Versicherungsschutz endet - was aber ja egal ist wenn Du direkt dann eine neue Stelle antrittst). LG Sabine


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