MrFX
Guten Tag, ich habe ein paar Fragen btr. Elterngeld/Elternzeit in einer komplizierten Konstellation. Hier die Vorgeschichte: Meine Frau war vom 1.1. bis 31.10.2012 krankgeschrieben. Jetzt ist sie schwanger (endlich!!!) und der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 4. 8. 2013. Anfang 2013 war sie 6 Wochen krankgeschrieben wegen drohender Fehlgeburt, jetzt hat sie ein Beschäftigungsverbot und wird auch bis zur Geburt nicht mehr arbeiten gehen. Sie hat wegen der Krankschreibung 2012 noch 23 Urlaubstage und 12 Tage Überstunden (die sie nur abfeiern kann) aus diesem Jahr übrig. Nun kommt noch ein weiterer Punkt hinzu, ihr Arbeitsvertrag läuft momentan befristet bis Ende Oktober 2013 (könnte evtl. verlängert werden, wenn sie im Sommer anfragt, ist aber momentan unklar). Jetzt die Fragen: Wie könnte man am besten mit Elternzeit/Elterngeld verfahren und dabei den Resturlaub aus 2012 unterbringen? Ich habe Bedenken, daß der verfällt. Oder kann man den aus 2012 auch hinten an die Elternzeit anhängen? Dann wäre aber noch der befristete Arbeitsvertrag bis Ende Oktober, von dem man momentan noch nicht weiß, ob er verlängert wird. Selbst die Urlaubstage dieses Jahr kann sie ja auch nicht mehr machen. Was passiert mit den nicht in Anspruch genommenen Urlaubstagen, wenn der Vertrag ausläuft? Könnte man auch folgendes machen: 2. Lebensmonat anteilig Elterngeld 3. und 4. Lebensmonat kein Elterngeld, dafür Urlaub (und den Rest der Überstunden) 5. bis 13. Lebensmonat Elterngeld Ich möchte auch 3 Monate Elternzeit machen, könnte mir vorstellen, daß ich den 1. Lebensmonat komplett Urlaub mache (das sollte gehen), den 2. Monat Elterngeld und dann nochmal den 12. und 13. Monat Elterngeld beziehe. Oder gibt's eine andere Möglichkeit gerade auch in Hinblick auf die Urlaubstage? Ich habe mich nun schon damit abgefunden, durch die lange Krankheitszeit über 600 Euro Elterngeld pro Monat zu "verlieren", nun sollen nicht auch noch die ganzen Urlaubstage und Überstunden wegfallen. Danke für eine Antwort.
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Da ihr Vertrag ausläuft und sie wegen des BV nicht mehr arbeiten gehen kann, wird ihr der Resturlaub (der nicht verfällt) zum Ende des Vertrages ausgezahlt werden müssen. Läuft der Vertrag nicht aus, kann sie Stunden und Urlaub noch nach der Elternzeit in Anspruch nehmen. Nimmt sie den Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit, werden (meines Wissens nach) die Zeit und das Geld auf Elterngeld und Elternzeit angerechnet. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Elterngeld wird auch nach Lebensmonaten gezahlt, nicht nach bezugsmonaten. Zudem sind die ersten 8 Wochen wegen absoluten beschäftigungsverbotes (Mutterschutz) immer Muttermonate. Wenn sie also Urlaub nimmt, in dem Elterngeldzeitraums, dann verfällt der Elterngeldbezug dafür. Ihr habt insgesamt 14 Monate Elterngeld welche ihr zwischen euch aufteilen könnt. 2 Monate sind wie gesagt defenitiv Mama-Monate, die ersten beiden (sind nur 8 Wochen, aber macht das rechnen jetzt leichter). macht also einer von euch 3 Monate Elterngeldbezug, dann kann der andere nur noch 11 Monate nehmen. Ob nacheinander oder gleichzeitig ist dabei egal, es werden nicht mehr als 14 Monate Anspruch. Urlaubsgeld was während des Elterngeldbezuges ausgezahlt wird, wird allerdings auf dieses angerechnet. Ebenso wenn Du/Sie Elterngeld beziehen, aber auch arbeiten (auch da sind bis zu 30 Std die Woche erlaubt). Davon unabhängig könnt ihr aber beide bis zu 3 Jahre Elternzeit beziehen. Und in diesem Zeitraum auch bis zu 30 Std die Woche arbeiten.
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