Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit/Elterngeld, Resturlaub aus 2012 und befristeter Vertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit/Elterngeld, Resturlaub aus 2012 und befristeter Vertrag

MrFX

Beitrag melden

Guten Tag, ich habe ein paar Fragen btr. Elterngeld/Elternzeit in einer komplizierten Konstellation. Hier die Vorgeschichte: Meine Frau war vom 1.1. bis 31.10.2012 krankgeschrieben. Jetzt ist sie schwanger (endlich!!!) und der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 4. 8. 2013. Anfang 2013 war sie 6 Wochen krankgeschrieben wegen drohender Fehlgeburt, jetzt hat sie ein Beschäftigungsverbot und wird auch bis zur Geburt nicht mehr arbeiten gehen. Sie hat wegen der Krankschreibung 2012 noch 23 Urlaubstage und 12 Tage Überstunden (die sie nur abfeiern kann) aus diesem Jahr übrig. Nun kommt noch ein weiterer Punkt hinzu, ihr Arbeitsvertrag läuft momentan befristet bis Ende Oktober 2013 (könnte evtl. verlängert werden, wenn sie im Sommer anfragt, ist aber momentan unklar). Jetzt die Fragen: Wie könnte man am besten mit Elternzeit/Elterngeld verfahren und dabei den Resturlaub aus 2012 unterbringen? Ich habe Bedenken, daß der verfällt. Oder kann man den aus 2012 auch hinten an die Elternzeit anhängen? Dann wäre aber noch der befristete Arbeitsvertrag bis Ende Oktober, von dem man momentan noch nicht weiß, ob er verlängert wird. Selbst die Urlaubstage dieses Jahr kann sie ja auch nicht mehr machen. Was passiert mit den nicht in Anspruch genommenen Urlaubstagen, wenn der Vertrag ausläuft? Könnte man auch folgendes machen: 2. Lebensmonat anteilig Elterngeld 3. und 4. Lebensmonat kein Elterngeld, dafür Urlaub (und den Rest der Überstunden) 5. bis 13. Lebensmonat Elterngeld Ich möchte auch 3 Monate Elternzeit machen, könnte mir vorstellen, daß ich den 1. Lebensmonat komplett Urlaub mache (das sollte gehen), den 2. Monat Elterngeld und dann nochmal den 12. und 13. Monat Elterngeld beziehe. Oder gibt's eine andere Möglichkeit gerade auch in Hinblick auf die Urlaubstage? Ich habe mich nun schon damit abgefunden, durch die lange Krankheitszeit über 600 Euro Elterngeld pro Monat zu "verlieren", nun sollen nicht auch noch die ganzen Urlaubstage und Überstunden wegfallen. Danke für eine Antwort.


SumSum076

Beitrag melden

Da ihr Vertrag ausläuft und sie wegen des BV nicht mehr arbeiten gehen kann, wird ihr der Resturlaub (der nicht verfällt) zum Ende des Vertrages ausgezahlt werden müssen. Läuft der Vertrag nicht aus, kann sie Stunden und Urlaub noch nach der Elternzeit in Anspruch nehmen. Nimmt sie den Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit, werden (meines Wissens nach) die Zeit und das Geld auf Elterngeld und Elternzeit angerechnet. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Elterngeld wird auch nach Lebensmonaten gezahlt, nicht nach bezugsmonaten. Zudem sind die ersten 8 Wochen wegen absoluten beschäftigungsverbotes (Mutterschutz) immer Muttermonate. Wenn sie also Urlaub nimmt, in dem Elterngeldzeitraums, dann verfällt der Elterngeldbezug dafür. Ihr habt insgesamt 14 Monate Elterngeld welche ihr zwischen euch aufteilen könnt. 2 Monate sind wie gesagt defenitiv Mama-Monate, die ersten beiden (sind nur 8 Wochen, aber macht das rechnen jetzt leichter). macht also einer von euch 3 Monate Elterngeldbezug, dann kann der andere nur noch 11 Monate nehmen. Ob nacheinander oder gleichzeitig ist dabei egal, es werden nicht mehr als 14 Monate Anspruch. Urlaubsgeld was während des Elterngeldbezuges ausgezahlt wird, wird allerdings auf dieses angerechnet. Ebenso wenn Du/Sie Elterngeld beziehen, aber auch arbeiten (auch da sind bis zu 30 Std die Woche erlaubt). Davon unabhängig könnt ihr aber beide bis zu 3 Jahre Elternzeit beziehen. Und in diesem Zeitraum auch bis zu 30 Std die Woche arbeiten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Momentan als Gfb Teilzeit in Elternzeit bei dem gleichen Arbeitgeber befristet bis ende der Elternzeit.  Verfällt mein vorhandener Resturlaub aus Vollzeit vor der Elternzeit ? Wollte ihn nach der Elternzeit verplanen    Herzliche Grüße   

Guten Tag Frau Bader, Zu meiner Situation : ich bin im Juli schwanger geworden & direkt ins Beschäftigungsverbot gegangen. Derzeit bekomme ich Mutterschutzgeld. Mein ET wäre der 31.03.. soweit ich das richtig überblicken kann, habe ich für 2023 ein Resturlaub von 7 Tagen. Und angenommen mein Mutterschutz würde bis Ende Mai gehen wenn der kleine ...

Sehr geehrte Frau Bader,  In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich ging in Elternzeit und wurde erneut schwanger. Ich kam von der Elternzeit meines ersten Kindes direkt in ein erneutes Beschäftigungsverbot. Nun endet bald meine Elternzeit des zweiten Kindes. Mir ist bekannt, dass der Urlaubsanspruch wä ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte Dezember 2022 in einer Vollzeitanstellung als Krankenschwester im Krankenhaus. Ich wurde allerdings direkt schwanger und habe ein ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen. Ich habe also keinen einzigen Urlaubstag bisher in Anspruch genommen. Nun habe ich mich bei meiner Personalreferentin und me ...

Hallo Frau Bader,  ich stehe vor einem Problem, ich habe am 14.07.2023 einen Befristeten Jahres Tarif vertrag begonnen. Urlaub von 2023 ( 13 Tage) habe ich genommen. Nun hatte ich im Feb.2024 positiv getestet und bin seit März 2024 in Beschäftigungsverbot. Der vertrag wurde natürlich nicht verlängert obwohl mündlich schon zusagt wurde ... jetzt ...

Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...

Guten Tag, Frau Bader!  Ich habe folgende Frage an Sie. Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit. Werde aber meine Elternzeit für zwei Monate unterbrechen, da mein Mann Elternzeit für unseren Sohn nimmt. Nach den zwei Monaten werde ich wieder meine Elternzeit in Anspruch nehmen. Diese enden dann endgültig im August 2025. Im Anschluss habe ich ...

Hallo Frau Bader,  Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...

Hallo Frau Bader, Anfang 2023 bin ich schwanger geworden und habe direkt ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dementsprechend habe ich für 2023 noch Anspruch auf meinen Urlaub von 30 Tagen. 2023 habe ich mit 25 Stunden/Woche gearbeitet. Nun werde ich Mitte Oktober 2025 mit 15 Stunden/Woche- in Elternzeit -wieder beruflich starten. Wenn ich nun ...