Annschie
Guten Morgen, ich habe bereits 12 Monate Basiselterngeld beantragt & genehmigt bekommen. Nun haben wir mit meinem Ehemann gesprochen, dessen Chef ihm vorgeschlagen hat, in den Monaten Januar & Februar Elternzeit zu nehmen, da in dieser Zeit auf dem Bau sowieso wenig los ist & er somit die Möglichkeit hätte. Jetzt überlegen wir, ob er diese zwei Monate nimmt, um sich dann gemeinsam um unseren Sohn zu kümmern & Zeit zu verbringen! Meine Frage: Wie äußert sich das nun auf mein Elterngeld? Erhöht oder erniedrigt sich irgendwas? Und wie gehen wir jetzt mit der Beantragung vor: Gibt es da einen Ergänzungsantrag? Und es ist auch richtig, dass er ebenfalls Elterngeld erhält? Sein Arbeitskollege erzählte ihm nämlich, dass dann nur ein Elternteil Elterngeld beziehen kann, wenn beide gleichzeitig in Elternzeit sind. Das ist doch Quatsch, oder?! Vielen Dank im Voraus. Mfg, Anna
Hallo, das ist Quatsch. Er kann für sich 2 Mo beantragen (Lebensmonate), die nach seinem Lohn berechnet werden. Liebe Grüße NB
Dojii
Das ist tatsächlich Quatsch. ^^ Ihr habt Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, davon hast du 12 genutzt. Somit verbleiben noch 2 für den Vater. Bei ihm errechnet es sich aus den letzten 12 Lohnabrechnungen vor Geburt des Kindes und es hat keinerlei Einfluss auf dein eigenes Elterngeld. Jeder Antragsteller steht für sich. Dein Mann muss einfach einen eigenen Antrag ausfüllen (den gleichen, den du auch genutzt hast) und seine Unterlagen beilegen. Einen speziellen Ergänzungsantrag gibt es nicht. Tipp: Die Elternzeit muss in Lebensmonaten des Kindes genommen werden, nicht in Kalendermonaten sonst gibt es Probleme beim Elterngeld.
zweizwerge
Guter Chef !! :-)
Annschie
Alles klar! Vielen Dank für die ausführliche Antwort! :) LG
User-1722183313
Kurze Nachfrage: Wie alt ist euer Sohn? Ihr müsst die EZ für die ersten 14 Lenensmonaten nehmen, wenn ihr EG möchtet. EZ steht euch beiden je drei Jahre zu. Dann aber ohne finanziellen Ausgleich. Ob es beim ElterngeldPlus mit Teilzeitarbeit da evtl. neue Regelungen gibt, weiß ich aber auch nicht genau...
User-1722183313
Noch mal nachgeschlagen: Ab dem 15. Lebensmonat haben Eltern nur Anspruch auf ElterngeldPlus (und ggf. den Partnerschaftsbonus) und der Bezug darf dann nicht mehr unterbrochen werden.
Annschie
Unser Sohn ist 3 Monate alt... Alles im Lot :)
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