Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe über die Suchfunktion leider nichts gefunden, daher hier meine Frage an Sie, vorab herzlichen Dank für Ihre Bemühungen! Und zwar habe ich bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt (1. Jahr ist fast um) Nun erzählte mir eine Bekannte, dass ich dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen könne, dass ich das dritte Jahr Elternzeit mir aufsparen möchte um es zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen, angeblich ginge das bis zum 7 (8?) Lebensjahr des Kindes. Stimmt das? Muss ich in diesem Schreiben eine bestimmte Formulierung wählen um mir nicht selbst einen Strick daraus zu drehen? Oder steht mir diese Option sowieso zu, auch wenn ich dem Arbeitgeber nichts mitteile? Hintergrund ist der, dass wir noch ein zweites Kind möchten und ich natürlich keine Elternzeit verschenken willl, und wenn ich es richtig verstanden habe, dann könnte ich im Anschluss an die ersten 2. Jahre für die 1. Tochter nochmal 2 Jahre für das zweite Kind nehmen und danach noch das übriggebliebene Jahr von ersten Kind und eventuell noch das dritte Jahr vom zweiten Kind? Also was muss ich wie wann beantragen um nichts zu verschenken und keine Ansprüche zu verlieren? Und wie wirkt sich eine Schwangerschaft (Mutterschutzzeit) auf die Elternzeit des ersten Kindes aus, wenn sich die Zeiträume überschneiden? Vielen Dank und Grüße Nicole
Hallo, ja, man kann das 3. Jahr bis zum 8. geb. aufheben. Haken an der Sache ist, das der Ag zustimmen muss. Korrekterweise müssen Sie also 7 Wo. vorher den Antrag stellen u dann hängt es von ihm ab. Wenn er ablehnt, ist das 3. Jahr weg. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, und was wäre, wenn ich jetzt beantrage dass ich die 3 Jahre fürs erste Kind jetzt am Stück nehmen möchte, und zb. gegen Ende des 2. Jahres das zweite Kind auf die Welt käme, würde mir das letzte Jahr (des ersten Kindes) dann verfallen oder beginnt die Elternzeit fürs zweite Kind im Anschluss an die drei Jahre? Liebe Grüße Nicole
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Hallo ich möchte bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Nun ist meine Lage diese: Ich möchte eigentlich 3 Jahre in Elternzeit gehen und davon 1 Jahr zu Hause bei dem Kind bleiben, in welchem ich auch Elterngeld beziehen möchte, und 2 Jahre Vollzeit zur Schule gehen und mich weiterbilden und dann mit Bafög über die Runden kommen. Mein ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich nun in der 37. SSW und habe zwei Jahre Elternzeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber angekündigt. Einen Antrag hierfür hatte ich bereits gestellt, den richtigen Antrag soll ich jedoch erst nach Geburt meines Kindes mit den exakten Daten einreichen. Ich habe derzeit geplant, nach dem ersten Jahr Elternzeit i ...
Liebe Frau Bader, ich habe in der Elternzeit mit Elterngeldbezug ein lukratives Angebot erhalten von einer anderen Firma. Ich erwäge, den Arbeitgeber zu wechseln nach Ende meiner 12 Monate Elternzeit, möchte aber eigentlich einen Vollzeitvertrag mit Teilzeit in der Elternzeit verhandeln. Ich habe ansonsten Angst, mit einem Teilzeitvertrag beim n ...
Hallo Leider habe ich mich zu spät erkundigt und habe Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt. Jetzt sagt er, ich kann keine Stillzeit mehr beantragen. Könnte ich nach meiner Elternzeit Stillzeit beantragen und mit welcher Vergütung könnte ich dann rechnen?
Hallo Frau Bader, mein Vorhaben war bisher im Januar in Elternzeit zu gehen. Dieses Vorhaben habe ich meinem Arbeitgeber gegenüber auch ausgesprochen, ich hatte sogar bereits vorab einen Elternzeitantrag zum Gegencheck ausgefüllt per Email geschickt, allerdings sollte ich an diesem etwas korrigieren und außerdem muss der offizielle Antrag per P ...
Liebe Frau Bader, liebes Forum, unsere dritte Tochter wurde in den letzten Tagen geboren und wir haben noch mehrere Monate Rest-Elternzeit unserer ersten Tochter, die jedoch im August 8 Jahre alt wird. Wir würden nun gerne Elternzeit beantragen bei dem Arbeitgeber meiner Frau. Unsere Idee war, das wir folgt zu tun, auch um die Rest-Elternzei ...
Guten Tag, ich habe eine etwas speziellere Frage, was die Beantragung meiner 2. Elternzeit betrifft. Ich habe mich dazu bereits im Amt erkundigt, bin mir nun, aufgrund anderer Aussagen, wieder unsicher. Vorab: Geburtsdatum meiner Tochter ist der 20.07.18. Eine erste Elternzeit, in der ich auch das volle Elterngeld in Anspruch genommen habe, ...
Hallo Frau Bader, vielen lieben Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Ich habe bei meinem AG meine Elternzeit nie schriftlich beantragt. Ich habe nur mündlich vereinbart, mich vor dem Ablauf des 1. Jahres wieder zu melden, um zu sehen, ob es überhaupt eine passende Stelle für mich gibt, um evtl wieder zu starten. Ich hä ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zu der Elternzeitbeantragung, mein Sohn wurde am 23.10.2023 geboren, ich befinde mich bis zum 22.01.2025 in Elternzeit. Ab dem 23.01.2025 gehe ich wieder arbeiten (30 Stunden Woche). Ich beabsichtige ab dem 14.07.2025 bis zum 20.09.2025 erneute Elternzeit zu beantragen. Kann mein Arbeitgeber mir ...
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