Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe bei meiner ersten Tochter (*23.02.01) 2 Jahre Elternzeit beantragt. Mein zweites Kind kommt vorraussichtlich noch innerhalb der Elterzeit meiner ersten Tochter zur welt (ET 18.02.03). Soweit ich bis jetzt weiss kann ich dann die Elternzeit um 2 weitere Jahre verlängern und bekomme für die zeit des Muterschutzes Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (13€/Tag). Richtig?? Nun kann es aber passieren, dass der Krümel sich nicht an seinen ET hält und lieber ein paar Tage länger im Bauch bleibt ... und vielleicht erst nach dem 23.02.03 kommt, wenn meine Elternzeit schon vorbei ist. Steht mir die erneute Elternzeit und das Mutterschaftsgeld dann trotzdem zu weil ich ja schon im Mutterschutz war, oder habe ich dann schlicht und einfach Pech gehabt? Dazu ist es vielleicht wichtig zu wissen, dass es nur um die "Formalitäten" geht, nicht um eine Wiedereinstellung in meiner alten Firma, da mein Arbeitsplatz nicht mehr besteht, man mir keinen Teilzeitarbeitsplatz anbieten kann und sich zudem mein Arbeitsweg erheblich verlängern würde, da wir dann in eine andere Stadt ziehen. Lieben dank für ihren Rat! Jenny
Liebe Jenny, der Eu darf nicht enden, bevor die neuen Mutterschutzfristen von 6 Wo. beginnen. Sonst müssen Sie zwischendrin arbreiten gehen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi ich hatte genau das gleiche. Eu meines 1 Kindes endete am 20.4 und ausgerechnet war ich am 17.5. Da aber Muschu ja 6 vor der Geburt anfängt, bin ich genau vom Eu in Muschu gerutscht, musste also nicht Arbeiten. Dh. 6 Wochen vor deinem ET würdest du in Muschu sein und du musst dann auch nicht Arbeiten, auch wenn dein kind sich noch 2 Wochen nach ET zeit lässt, der ET ist massgebend. Wenn du Angestellt bist bekommst du genauso wie bei ersten Kind Muschu geld, ein teil 6 wochen vorher und der andere Teil nach der Geburt, das ist richtig, erst 8 Wochen nach der Geburt bekommst du erziehungsgeld, da das Geld von der KK angerechnet wird beim Versorgungsamt. So ich hoffe ich konnte dir einwenig helfen Gruss Sam
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