Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit beim neuen AG / Nachweispflicht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit beim neuen AG / Nachweispflicht

vivalavidi

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Guten Morgen, ich habe bereits hier im Forum gelesen, dass es mit einer Vorankündigung möglich ist,bei neuen Arbeitgeber ebenfalls in Elternzeit zu gehen. Ich frage mich nur, braucht es dafür einen Nachweis? Oder bildet allein das Alter der Kinder und die Lohnsteuer( ? als nachweis, dass nicht gearbeitet wurde) den Nachweis dazu? Hintergrund: ich möchte wegen Umzug bei meinem jetzigen AG kündigen (ich bin schon seit ca 5 Jahren in EZ -zwei Kinder), mir hier etwas neues suchen und dann zum Schuleintritt der Kinder 2024/2026 je die restlich verbelibenden 4/5 Monate nehmen. Habe aber Angst, dass meine Elternzeit verfällt...bzw weiß ich nicht ob man und was man als Nachweis braucht. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, § 16 Abs. 1 a.E. BEEG: Bei einem Arbeitgeberwechsel ist bei der Anmeldung der Elternzeit auf Verlangen des neuen Arbeitgebers eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers über bereits genommene Elternzeit durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer vorzulegen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Dein alter Arbeitgeber ist verpflichtet dir zu bescheinigen, wie viel Elternzeit du bereits bei ihm "verbraucht" hast. Nur damit weiß dein neuer Arbeitgeber, wie viel Elternzeit du noch übrig hast. Sonst wird das nirgendwo nachgehalten, dafür sind nur die jeweiligen Arbeitgeber zuständig. Wenn sich dein alter Arbeitgeber querstellt, verweise auf § 16 Abs. 1 S. 9 BEEG: "Bei einem Arbeitgeberwechsel ist bei der Anmeldung der Elternzeit auf Verlangen des neuen Arbeitgebers eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers über bereits genommene Elternzeit durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer vorzulegen."


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