Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich erwarte im September Zwillinge und habe mit meinem Arbeitgeber (Sparkasse, ÖD) über die Möglichkeit der Elternzeit gesprochen. Mein Personalchef meinte, es gäbe nur 3 Jahre Elternzeit pro Geburt, ich bin der Meinung, pro Kind. Wer hat recht? Mein Arbeitgeber hat in einem Formblatt für werdende Mamas auch geschrieben, dass das 3. Elternzeitjahr bis zum 8. LJ. genommen werden kann. Ist das dann verbindlich für alle Mütter oder können sie das im Einzelfall auch ablehnen? Bei Zwillingen könnte ich ja dann theoretisch 5 Jahre in Elternzeit gehen. Und noch eine Frage: Mein Mann ist im Moment arbeitslos (Hartz IV, aber ohne Leistung, da Vermögen u. mein Einkommen zu hoch, also arbeitssuchend gemeldet), falls er anfangs deswegen in Elternzeit geht, wem muss er das melden? Krankenkasse? Arbeitsamt? Rentenkasse? andere? Vielen Dank schon mal für Ihre Antworten, sie leisten hier echt tolle Arbeit! LG Pu
Hallo, man knn pro Kind ein Jahr bis zum 8. Geb aufheben (mit Zustimmung AG). Also können Sie rechnerisch 5 Jahre am Stück nehmen! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
also die frage bezüglich der elternzeit kann ich dir beantworten. auch bei zwillingen bekommt man "nur" 3 jahre elternzeit. da hat dein chef recht. das erziehungsgeld bekommst du aber doppelt (wenn du es bekommst).
Mitglied inaktiv
Dein AG hat Recht du bekommst auch bei Zwillingen gesamt nur 3 Jahre Erziehungszeit, wobei du dir das 3. Jahr bis zum 8. Geburtstag aufheben kannst, allerdings muss dein AG dem zustimmen. Ich glaube aber dass du Erzeihungsgeld dann doppelt bekommst , also pro Kind, bin mir da aber nicht ganz sicher. Dein Mann muss es auf jeden Fall dem Arbeitsamt melden da er ja wärend der Erziehungszeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Ob er es auch KK und/oder Rentekasse melden mus weiß ich nicht, aber ganz sicher Frau Bader. LG
Mitglied inaktiv
das ist relativ einfach: Man hat bis zum Ende des 3. Lebensjahres EZ, also auchbei Zwillingen "nur einmal" EZ. Wenn er das im Formblatt schreibt, dann möchte ich mal sehen, wie es das bei Dir ablehnt... Explizit schriftlich würde ich mir das aber auf jeden Fall geben lassen. Wenn dein Mann EZ nimmt, dann ist er nicht mehr arbeitssuchend. Also dem Arbeitsamt melden. Und dann auch der Krankenkasse wegen beitrfr. Weiterversicherung in der EZ. Evtl. macht es Sinn, die Kindererziehungszeiten auf ihn zu übertragen, aber das kommt auf Dein Einkommen an... Näheres gerne per Mail Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Das interessiert mich auch sehr. ABer wie kommt man auf die 5 Jahre? Das kapiere ich nicht. Sind es nicht 3 Jahre erziehungszeit für das erste Kind und dann für das zweite kind nochmal ein Jahr drauf? LG B.
Ähnliche Fragen
hallo frau bader, sicherlich wurde ihnen die frage bereits schon gestellt, aber ich kann sie gerade nicht finden, deshalb lautet meine frage an sie: wie lange und ab wann (momentan bin ich noch bis ende mai in elternzeit für meine tochter) kann ich maximal elternzeit für unsere "coming twins" (märz 2011) beantragen? hintergrund: wir beg ...
Hallo Frau Bader, im September 16 sind meine Zwillinge geboren. Ich habe dann rechtzeitig 7 Wochen vor Beginn die Elternzeit angemeldet, für zwei Jahre aber von Ende Mutterschutz (Januar 17-Janaur 19)... irgendwie dachte ich die Elternzeit würde von Ende des Mutterschutzes aus berechnet werden. Ich habe es so formuliert.... "hiermit beantrage ich ...
Hallo, ich habe drei Kinder.Meine älteste Tochter wird Mitte Oktober2022 8Jahre. Ich habe damals bei ihr ein Jahr Elternzeit genommen. Dann kamen 2018 die Zwillinge. Für einen Zwilling habe ich direkt nach dem Mutterschutz 1Jahr Elternzeit beantragt. Im Anschluss ein Jahr für den zweiten Zwilling und darauf das Jahr wieder für den ersten Zwilling. ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt. Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita