Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit,bei zwei unter zwei..Verfällt die Elternzeit des ersten Kindes einfach??

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit,bei zwei unter zwei..Verfällt die Elternzeit des ersten Kindes einfach??

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe 2001 mein erstes Kind bekommen (April)..Im Juni 2002 mein zweites,die Elternzeit des ersten endete ja mit dem Beginn der Elterzeit des zweiten Kindes.. Meine Frage: Verfällt die restliche Elternzeit des ersten Kindes total??Oder kann ich die nun an die Elternzeit des zweiten Kindes anhängen??Wann müsste ich es dem AG mitteilen?? Danke!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb.. des letzten Kindes. Mit Zustimmmung des Ag kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. des Kindes aufheben. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hm, soviel ich weiss hättest Du 6 Wochen nach der Geburt deines zweiten Kindes Zeit gehabt bei Deinem AG einen Antrag zu stellen das Du 12 Monate von Deiner ersten Elternzeit auf einen späteren Zeitpunkt (zB.an Anschluss an die Zweite EZ) verlegen möchtest. War zumindest bei mir so und ich glaube diese Frist ist auch die Norm. LG Mecia


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