Juliachristina
Sehr geehrte Frau Bader, Vielen Dank für Ihre bisherigen Antworten. Ich hätte noch eine Frage und zwar: Muss der Arbeitgeber der Elternzeit zustimmen auch wenn er vorher weiß, dass der Arbeitnehmer in der Schwangerschaft in eine andere Stadt zieht und höchst wahrscheinlich nach der Geburt nicht mehr in dem Unternehmen tätig sein wird? Muss ich als Arbeitgeber den Umzug überhaupt mitteilen?(in meinem Vertrag steht,dass ich jegliche Änderung meiner persönlichen Situation sofort mitzuteilen habe..) Vielen Dank noch einmal für Ihre Hilfe. Liebe Grüße
Hall, der Umzug ist unproblematisch. Mitteilen würde ich es. Liebe Grüße NB
chrissicat
Der Arbeitgeber braucht der Elternzeit nicht zustimmen! Du musst ihm diese nur rechtzeitig mitteilen. Ob du während deiner Elternzeit in der Nähe deines Arbeitsplatzes wohnst oder weiter weg spielt keine Rolle. Du könntest theoretisch ja auch zum Ende der Elternzeit wieder zurück ziehen. Die Adressänderung musst du deinem Arbeitgeber dennoch mitteilen.
chrissicat
Hab nochmal gelesen... Du willst bereits während der Schwangerschaft umziehen? Dann ist die Frage, ob du nicht bereits während der Schwangerschaft kündigen musst! Du kannst dann ja aufgrund der Entfernung nicht mehr bei deinem Arbeitgeber arbeiten.
Mitglied inaktiv
Während eines generellen Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft und Stillzeit kann man nicht wegziehen, sonst würde der Anspruch auf Lohnfortzahlung entfallen. Während der Mutterschutzfrist steht die Arbeitskraft der AN dem AG grundsätzlich nicht zur Verfügung, da ist es m.E. egal wo sie wohnt. Sie müßte nur im Falle einer Totgeburt/Fehlgeburt wieder am Arbeitsplatz erscheinen. Dennoch muss man an die nächsten Schritte denken: wer seine Arbeitskraft aufgrund der Entfernung nicht mehr zur Verfügung stellen kann, kann dann auch nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren und muss ggf. an eine Kündigung denken.
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