Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umzug Elternzeit

Starlight86

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Hallo, das mit dem Berufsverbot habe ich verstanden. Mein Mutterschutz beginnt aber schon am 31. Dezember, was ja nicht mehr lange hin ist und vorher schaffen wir es eh nicht. Meine Frage war nur, ob ich während Mutterschutz und Elternzeit umziehen kann ohne dass was mit dem Elterngeld passiert. Nach der Elternzeit werde ich dort nicht mehr arbeiten und entweder in einem anderen KH oder bei meinem Mann angestellt sein. Das tut aber nichts zur Sache. Ich nehme ganz normal Elternzeit, geplant ein Jahr, danach geht das Kind in die Krippe und ich arbeite wieder. Halt woanders. Da dies mein 2. Kind ist weiss ich, dass mein Arbeitgeber mir rechtzeitig ein Schreiben zukommen lässt, indem gefragt wird ob ich die Arbeit wieder aufnehmen möchte oder ob ich das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Letzteres werde ich dann wählen. Ich möchte einfach wissen ob ich in der Elternzeit umziehen kann, da ich nach dieser eh nicht mehr zurück kehren werde. Ganz gleich ob ich dann bei meinem Mann angestellt bin oder in einem anderen KH im neuen Wohnort. Und bei meinem Mann würde ich mich auch erst nach der Elternzeit anstellen lassen, soviel Verstand haben wir auch. Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Innerhalb der Elternzeit umzuziehen, ändert am Elterngeld nichts


Felica

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EZ hat man bis zu 3 Jahre. Wo du wohnst in der EZ ist egal, gilt ebenso für den Mutterschutz. Kündigen musst du rechtzeitig, dein AG muss dir nicht hinterherlaufen. Und noch einmal, dein Mann kann dich schon in der EZ beschäftigen, du kannst ebenso schon in der EZ schon woanders in TZ arbeiten. Wie gesagt, EZ kann man bis zu 3 Jahre nutzen, wenn man freiwillig drauf verzichtet, selbst schuld. Wobei, bei deinem schnippen Ton, warum list du dich nicht selbst ein.


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