Liebe Frau Bader,
Ich befinde mich im 3. Jahr Elternzeit. Diese endet im Frühjahr 2022 mit Ende meines befristeten Arbeitsvertrages. Wir sind vor einigen Monaten in ein anderes Bundesland gezogen, jedoch habe ich in dem ganzen Trubel vergessen den Umzug beim Arbeitgeber zu melden. Dies werde ich natürlich nachholen. Können dadurch irgendwelche Probleme entstehen?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Erdbeermuffin85
von
Erdbeermuffin85
am 27.09.2021, 05:01
Antwort auf:
Umzug Elternzeit
Hallo,
nein, alles gut.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.09.2021
Antwort auf:
Umzug Elternzeit
nein, alles gut. du kannst in der elternzeit wohnen wo du möchtest, auch verziehen. du musst, wenn danach die arbeit wieder los geht dort wieder arbeiten wie vereinbart. aber wenn der vertrag auf den tag genau endet am tag der elterzeit musst du ja nicht dort erscheienen, daher alles gut. wenn der befristete vertrag allerdings nach der EZ endet, wirds schwierig..aber so wie du schreibst passt es ja.
von
mellomania
am 27.09.2021, 05:31
Antwort auf:
Umzug Elternzeit
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Frage war vmtl was missverständlich formuliert. Mir ging es darum ob durch die verspätete Meldung des Umzugs beim AG Probleme entstehen können. Ich arbeite im öffentlichen Dienst (nicht verbeamtet und nicht im höheren Dienst) und da ist ja manches doch „spezieller“
Lieben Gruß
von
Erdbeermuffin85
am 27.09.2021, 09:33
Antwort auf:
Umzug Elternzeit
Nein. Einfach jetzt der Ordnung halber nachmelden und gut is. Der AG muss dir ja zum Ende des Arbeitsverhältnisses trotzdem eine Endabrechnung erstellen, bei der zB noch nicht genommener Urlaub ausgezahlt werden muss uä. Außerdem möchtest du ja sicher ein Zeugnis erhalten.
Also insofern solltest du dem AG auf jeden Fall deine neue Adresse mitteilen - aber Nachteile durch die Verspätung kann ich nicht erkennen.
von
cube
am 27.09.2021, 09:41