Frage: Umzug Elternzeit

Liebe Frau Bader, Ich befinde mich im 3. Jahr Elternzeit. Diese endet im Frühjahr 2022 mit Ende meines befristeten Arbeitsvertrages. Wir sind vor einigen Monaten in ein anderes Bundesland gezogen, jedoch habe ich in dem ganzen Trubel vergessen den Umzug beim Arbeitgeber zu melden. Dies werde ich natürlich nachholen. Können dadurch irgendwelche Probleme entstehen? Vielen Dank und freundliche Grüße Erdbeermuffin85

von Erdbeermuffin85 am 27.09.2021, 05:01



Antwort auf: Umzug Elternzeit

Hallo, nein, alles gut. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.09.2021



Antwort auf: Umzug Elternzeit

nein, alles gut. du kannst in der elternzeit wohnen wo du möchtest, auch verziehen. du musst, wenn danach die arbeit wieder los geht dort wieder arbeiten wie vereinbart. aber wenn der vertrag auf den tag genau endet am tag der elterzeit musst du ja nicht dort erscheienen, daher alles gut. wenn der befristete vertrag allerdings nach der EZ endet, wirds schwierig..aber so wie du schreibst passt es ja.

von mellomania am 27.09.2021, 05:31



Antwort auf: Umzug Elternzeit

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Frage war vmtl was missverständlich formuliert. Mir ging es darum ob durch die verspätete Meldung des Umzugs beim AG Probleme entstehen können. Ich arbeite im öffentlichen Dienst (nicht verbeamtet und nicht im höheren Dienst) und da ist ja manches doch „spezieller“ Lieben Gruß

von Erdbeermuffin85 am 27.09.2021, 09:33



Antwort auf: Umzug Elternzeit

Nein. Einfach jetzt der Ordnung halber nachmelden und gut is. Der AG muss dir ja zum Ende des Arbeitsverhältnisses trotzdem eine Endabrechnung erstellen, bei der zB noch nicht genommener Urlaub ausgezahlt werden muss uä. Außerdem möchtest du ja sicher ein Zeugnis erhalten. Also insofern solltest du dem AG auf jeden Fall deine neue Adresse mitteilen - aber Nachteile durch die Verspätung kann ich nicht erkennen.

von cube am 27.09.2021, 09:41



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