Bueze
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema Elternzeit. Ich habe momentan zwei Kinder und habe bei meinem AG1 die Elternzeit regulär für beide Kinder in Anspruch genommen. Die Elternzeit für das zweite Kind ist noch nicht abgelaufen und läuft noch bis Juli 2018, Zwischenzeitlich habe ich, bedingt durch einen Umzug, ein neues Arbeitsverhältnis in Teilzeit bei einem neuen Arbeitgeber (AG2). Dieses Arbeitsverhältnis ist unbefristet und wird mit Zustimmung von AG1 ausgeführt. Jetzt gibt es den Wunsch nach einem dritten Kind und ich würde die Elternzeit für Kind 3 gerne bei meinem neuen Arbeitgeber (AG2) machen, da ich dann dort einen Anspruch auf eine Teilzeit Tätigkeit nach Ende der Elternzeit hätte und ich das Arbeitsverhältnis bei AG1 ohnehin nicht mehr aufnehmen würde (wegen des Umzugs nicht machbar). Welche Möglichkeiten bestehen um die Elternzeit für das dritte Kind bei AG2 zu beantragen. Kann ich mein Arbeitsverhältnis und die Elternzeit bei AG1 einfach kündigen und im Fall einer Schwangerschaft die Elternzeit dann ganz normal bei AG2 beantragen? Welche Besonderheiten bestehen und was ist zu beachten? Vielen Dank und Gruß,
Hallo, ist ja schon pefekt beantwortet Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du kannst auch bei beiden EZ beantragen. Sofern Kind3 eben bis Juli kommt oder du wenigstens dann im Mutterschutz bist. Theoretisch geht sogar, das Du unterschiedlich EZ bei den beiden AG nimmst, sprich AG1 meldest Du eben 3 Jahre EZ an. Und bei AG2 meldest du 1 Jahr EZ daheim an und dann 2 Jahre TZ innerhalb EZ. Klar kannst du auch das Arbeitsverhältnis bei AG1 kündigen und dann nur noch für AG2 tätig sein. Bedenke aber, im Falle das du eben im Fall eines erneuten Mutterschutzes die laufende EZ beim AG1 kündigen kannst und dann volles Mutterschaftsgeld bekommst wie bei den beiden anderen Kindern. Fällt AG1 weg oder beendest du die laufende EZ nicht, dann gibt es nur Mutterschaftsgeld in Höhe der TZ-Vereinbarung von AG2. Wirklich entscheiden musst Du dich ja eigentlich 3 Monate vor auslaufen der aktuellen EZ. Da man eben 3 Monate vor EZ-Ende kündigen muss. Also noch reichlich Zeit sich das zu überlegen und zu rechnen.
Bueze
Hallo Danyshope, vielen Dank für die Antwort. ich will nur nochmal nachfragen um sicherzugehen: ich verstehe, dass sich eine Kündigung bei AG1 negativ auf die Berechnung des Mutterschutzgeldes auswirkt. Aber wie funktioniert das mit der Elternzeit. Mein Anliegen ist ja, dass ich Sicherstellen will meinen Jobanspruch bei AG2 zu behalten. Sprich, nach der Schwangerschaft und elternzeit von Kind 3 möchte ich auf jeden Fall wieder meinen jetzigen TZ-Job bei AG2 haben. Was macht es für einen Sinn 2 Elternzeiten bei verschiedenen Arbeitgebern zu haben. ich kann ja nach der Elternzeit höchstens eine Stelle wieder antreten. Vielen Dank und Gruß, Bueze
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