Mandy_83
Hallo Fr. Bader, Zu mir: - PTBS -> AU -> Aussteuerung durch KK (Reha abgelehnt, noch im Widerspruch)-> Nahtlosigkeitsregelung (NLR für 1 Jahr gewährt) - verheiratet, schwanger (7. Monat), ET 01/17 Bitte helfen Sie mir... 1. Welche Sozialleistungen stehen mir im Mutterschutz zu? 2. Wie sieht das mit Elternzeit aus? 3. Wie sieht es mit Elterngeld (bei NLR) aus? Ist es überhaupt sinnvoll Elterngeld zu beantragen (oder Ehepartner ?!?)? 4. Ist es möglich als Reha- Maßnahme eine (spätere) Mutter-Kind- Kur zu machen? 5. Ich verstehe die soziale Ungerechtigkeit einfach nicht: Ich bin in unbefristetem Arbeitsverhältnis, hätte zu 100% ein Berufsverbot erhalten! - Warum geht hier Krankschreibung vor BV? - Warum gibt es hier keine Sonderstellung für Schwangere (die angestellt) - man wird trotzdem als ALG1 "bewertet"! Ich habe mir doch das 'Trauma' nicht herbeigerufen und ich würde auch alles geben um es nicht erlebt zu haben... das ist unfassbar. Mir macht das noch zusätzlichen Stress, wenn ich daran denke, dass ich in geraumer Zukunft wahrscheinlich ALG2/Erwerbsminderungsrente (falls keine Reha) oder n i c h t s erhalte! Danke für ihre Antwort. Gruß, M.
Hallo, 1. Das kommt auf den Verdienst ihres Ehemannes an 2. Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit 3. Ohne Einkünfte kann man den Pauschalbetrag von 300 € im Monat erhalten 4. Das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen - wir haben aber ein Forum speziell für Mutter-Kind Kuren. 5. Ohne Schwangerschaft würden Sie ja auch weiter Krankengeld bekommen, Sie werden also nicht schlechter gestellt. Liebe Grüße NB
Strudelteigteilchen
Wenn Du nicht schwanger wärst, wäre es doch genau gleich abgelaufen. Warum solltest Du besser gestellt werden, nur weil Du schwanger bist? Natürlich hast Du Dir die PTBS nicht ausgesucht - wohl aber die Schwangerschaft. Dir steht nicht weniger zu als jedem anderen mit PTBS. Mit der Schwangerschaft erhöhst Du Dein Einkommen nicht. Aber das tut auch keine andere Schwangere.
Mitglied inaktiv
zu 5. : du bist hier mit allen anderen Schwangeren gleichgestellt. Wenn eine Schwangere arbeitsunfähig ist, dann gilt die AU vorrangig vor einem denkbaren BV. In deinem Fall kommt noch hinzu, dass die Vorerkrankung nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat. Wer nicht arbeitsfähig ist, der ist durch die Arbeit auch nicht mehr gefährdet und dem muss man die Beschäftigung nicht mehr verbieten. Es ist für dich eine Frage der Einstellung, ob du dich dadurch benachteiligt fühlst. Tatsächlich bist du nicht benachteiligt.
Sternenschnuppe
Elterngeld gibt es immer. Mindestens 300€. Wieso Hartz4 ? Was verdient denn Dein Partner ? Der ist ja für Dich und das Kind zuständig. Wo ziehst Du denn die Grenze ? Jemand hat ein Bein verloren und ist seit 2 Jahren krank und wird schwanger. AU oder BV ? Krebs und schwanger. AU oder BV. Entscheidend ist doch nun ob Du ohne Sxhwangerschaft arbeitsfähig wärest. Habe selbst chronische PTBS, weiß also wovon Du sprichst. Das Mutterschutzgesetzt ist aber dafür da um Schwangere nicht zu benachteiligen, nicht um sich Vorteile zu verschaffen.
Mandy_83
FR. BADER ich glaube sie haben das missverstanden - ich beziehe kein KG mehr, da aufgrund langer AU ausgesteuert! --> b i t t e antworten Sie nochmals, besonders zu 2 und 3. zu 1. Mein Mann Verdient ausreichend zu 2. Ich habe einen Arbeitgeber (!) - also wie verhält sich das nun mit der Elternzeit? Macht es Sinn diese zwischen uns aufzuteilen d.h. die bestmöglichste Aufteilung und längerandauernde EZ (und ggf. den höheren Betrag) zu erzielen (wir beide/nur ich/nur mein Mann in EZ)? zu 3. Mir wurde ja nun 1 Jahr ALG 1 (aufgrund Nahtlosigkeitsregelung - Reha -Antrag läuft, wenn Reha abgelehnt wird müsste ich EMR beantragen) gewährt. a) Sind das keine Einkünfte? b) Gibt es da einen Unterschied zw. NLR und ALG (also dass ich ggf. wenn über Reha entschieden wurde den ALG1 - Anspruch verlängern kann)??? c) Ist es hier auch sinnvoller auf die private BU zurückzugreifen (bspw. man lässt ALG ruhen)? Oder macht das keinen Unterschied ob BU+Elterngeld / ALG+ EG oder BU+ALG+EG (also wird da irgendwie das verrechnet)??? Vielen Dank nochmals!
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, zu meiner Situation: ich bin bis Anfang Januar 2026 im Elternzeit mit meine ersten Kind. Wir planen das zweite allerdings weiß man ja nicht wie schnell es geht. ich habe ein Gewerbe gegründet und hatte den Plan für mein zweites Mal Elterngeld dann die Monate der Ersten Elternzeit auszuklammern um so mehr Elterngeld zu ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten. Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?