Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader! Ich bin Beamtin im Landesdient von Niedersachsen. Mein Mutterschutz geht bis zum 22.6.2010. Da die Sommerferein am 23.6.2010 beginnen, habe ich meine Elternzeit erst für nach den Ferien beantragt, weil dies sich finanziell natürlich besser für mich rechnet. Nun hat mir die Landesschulbehörde mitgeteilt, dass dies nicht ginge, da die "Ferien nicht ausgespart werden dürfen, denn dies wäre rechtsmissbräuchlich". Ich habe in den entsprechenden Gesetzestexten aber keinen Hinweis bekommen, dass ich zwingend meine Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz nehmen muss. Ich spare die Ferien ja nicht aus, sondern beginne erst nach den Ferien, genauer am 27.7., weil ich ab dann auch Elterngeld beantragt habe. Wie ist die Rechtslage? Vielen Dank im voraus! Jolly
Hallo, ich kenne die niedersächsischen Landesgesetze und die dazu gehörende Rechtssprechung nicht u kann deshalb schwer etwas dazu sagen. Das "normale" Arbeitsrecht gilt für Sie nicht. Legen Sie doch Widerspruch ein - dann prüft der Vorgesetzte das nochmal. Oder wenden Sie sich an einen Fachwanwlt für Verwaltungsrecht Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Guck mal hier : http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0520020060052162+A Ich bin nun kein Profi, aber ich denke auch eher, dass Du dabei finanziell eher schlechter dastehst mit Deiner Planung, denn Du verschenkst dann 6 Wochen Elterngeld. Elterngeld wird Dir nach dem Mutterschutz 10 Monate gezahlt und nur, bis das Kind 12 Monate alt ist ! Also sollte man es direkt nach der Geburt beantragen, um das überhaupt zu erreichen.
Mitglied inaktiv
?? Sie verschenkt doch kein Elterngeld, prinzipiell hat sie doch im "rangehängten" Mutterschutz 100% Gehalt, im Elterngeld nur 67%... Es ist natürlich etwas gemauschelt, wenn Du auf Deinen Vorgeburtsmutterschutz verzichtest, weil Du genau weißt, dass Du eh nicht arbeiten musst.
Mitglied inaktiv
Ups, kleiner Denkfehler heute Mittag :-) Beziehen wird sie es dennoch nur bis zum ersten Geburtstag. Viele denken ja 12 Monate und die egal wann, 10 , wenn Mutterschutzgeld. Wenn keine Partnermonate genommen werden dann geht es nur bis zum ersten Lebensjahr.
Mitglied inaktiv
Panja du hast heut Mittag schon richtig gedacht. Sie schrieb, ihr Mutterschutz endet zum 22.6. ... das wären die 8 Wochen nach der Geburt. Die sind dann zu Ende und würden in die Elternzeit übergehen. So will das die Beitragerstellerin aber nicht ... sie möchte eben erst nach den Ferien (irgendwann im Juli) mit der Elternzeit beginnen ... da ist also ein ganzer Monat zwischen Mutterschutz und Elternzeitbeginn in der Schwebe ...
Mitglied inaktiv
ich hatte nen Denkfehler, ich dacht es geht um den nach hinten geschobenen vorzeitigen Mutterschutz, aber das Baby scheint ja schon da zu sein. McDiana, Du hast sicher Recht.
Mitglied inaktiv
Hallo! Vielen Dank für eure bisherigen Beiträge! Ich gehe dann eh nur knapp 2 Monate in Elternzeit und arbeite ab Ende der Sommerferien Teilzeit. Baby ist schon da ;-) Ich will halt nur wissen, ob man mir den Beginn der Elternzeit vorschreiben kann, natürlich gehts ums liebe Geld... Jolly
Mitglied inaktiv
Guten Morgen Insofern schon Denkfehler, da die 6 Wochen Ferien bei nicht Elternzeit ja 100% Gehalt wären und nicht 67 %. Von daher hat Nina Recht, denn dann sind es ja 2 Monate voll und 8 Monate 67% und nicht 10 Monate 67%. Oder ? Aber wie in dem Link zu lesen, gab es da wohl mehrere Fälle und wie ich dem rauslese geht es da um eine Bevorteilung von Lehrern gegenüber anderen Berufen, die eben keine Ferien haben, daher geht es wohl nicht. So habe ich es rausgelesen, denn in einem, ich sag mal normalen Job ( vom zeitlichen her ) hat man sowas ja nicht.
Mitglied inaktiv
Hi Panija! Da hast du rein moralisch etwas recht, aber benachteiligen muss man mich deswegen ja auch nicht, oder? Du kannst deine Elternzeit z. B. als Verkäuferin ja auch frei legen und dann z. B. dem Weihnachtsstress entgehen...oder als Managerin noch ein lukratives Projekt beenden... Habe mich schon etwas schlau gemacht: Rechtsmissbrauch setzt eine subjektive Beeinflussungsmöglichkeit durch mich voraus. Da ich aber weder den Geburtstermin, noch den Mutterschutz oder die Gesetze zur Elternzeit beeinflussen kann, sondern sie lediglich nutze, kann man mir das wohl kaum vorwerfen. Schließlich gelten auch alle Nachteile wie verpflichtende Mehrarbeit per Erlass aufgedrückt oder rieige Klassen mit 32 Schülern per Klassenbildungserlass für mich. Warum dann nicht einen Vorteil nutzen? Jolly
Mitglied inaktiv
Öhm, stopp ! Hab nur das widergegeben wie ich es gelesen habe, so wie die das da begründet hatten in dem Link ! Mir persönlich ist das völlig egal, und wäre ich Lehrerin und würde das Timing passen, dann wären das sicherlich auch meine Überlegungen gewesen. Ganz sicher sogar ;-) Mit den Klassen etc. sehe ich allerdings nicht sooooo als Argument, jeder Job hat gute und schlechte Seiten, da müssen wir alle durch ;-) Hat sich in meinem Bereich auch viel zum Negativen geändert, muss man leider durch.
Mitglied inaktiv
Hallo! Sorry, habe den Link jetzt gelesen, vielen Dank! Mal gucken, was die Expertin sagt und wie es ausgeht! Ciao Jolly
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