billi7577
hallo war mit meinem arbeitgeber vor gericht da er mich gekündigt hatte ,nachdem er erfahren hatte das ich schwanger bin!Siemussten mich dann wieder einstellen.. eswurde sich dann folgender massen geeinigt.. 1.die parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende arbeitsverhältnis über den 23.11.2011 hinaus fortbesteht und bis zum Ende der Elternzeit der Klägerin zum 31.5.2013 befristet ist. Bis dahin wird das arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abgewickelt. 3.die klägerin beabsichtigt , elternzeit für ein Jahr zu nehmen,was der Beklagten hierdurch mitgeteilt wird.Auf eine weitere Benachrichtigung wird seitens der beklagten verzichtet! Meine Tochter ist am 17.04.2012 geboren.. ich habe elternzeit für 1 jahr beantragt.. muss ich dann zum ersten Geburtstag wieder arbeiten?
Hallo, die Frage und die Antwort dazu stehen doch schon unten. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Du hast doch unten schon gefragt ? Kam Dein Kind zu früh ? Ende der Elternzeit und das Datum vom Gericht passen ja nicht zusammen.
billi7577
Ja der errechnete Termin war der 07.05.2012 auch schon beim Gerichtstermin!Dachte auch das Frau Bader mir die Frage beantworten würde.. da sie ja Rechtdanwältin ist!
Sternenschnuppe
Frau Bader macht das hier ehrenamtlich nebenbei. Bis zu Deiner Frage war sie doch noch gar nicht gekommen. Ein wenig Geduld bitte. Mein bescheidener Rat : Setz Dich mit dem AG in Verbindung, das "Urteil" ist nicht eindeutig, denn die Elternzeitende und genanntes Datum passen nicht zusammen. Auf jeden Fall solltest Du Dich jetzt schon bald beim Arbeitsamt melden, denn weg ist der Job so oder so bald. Ob ein arbeiten für die wenigen Tage und unter den Umständen sinnvoll ist ?
billi7577
Hatte dort ja vor meiner Schwangerschaft gearbeitet,war ein katholischer Kindergarten.. und der Grund war das ich geschieden war.. was sie allerdings bei meiner einstellung schon wussten.. Beim arbeitsamt hab ich mich schon gemeldet.. muss mich dort erst zum 01.06.arbeitslos melden und Ende Februar arbeitssuchend!Vor allem geht es darum ob mir für die Zeit noch Gehalt zu steht!?
Sternenschnuppe
Hattest Du einen Anwalt ? Frag den mal. Denn wie gesagt, das Urteil enthält eigentlich zwei Termine, das geht nicht. Gehalt steht Dir nur zu, wenn Du arbeiten gehst, aber laut Urteil hast Du bis zum Ende Elternzeit genommen, also musst Du nicht arbeiten gehen. Aber ein Jahr entspricht ja nicht dem genannten Datum.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich wurde während des Mutterschutzes/ der Elternzeit mit Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde insolvenzbedingt gekündigt (Sommer 2009). Leider habe ich gegen die Kündigung nicht innerhalb der gesetzlichen 3 Wochen widersprochen (mein Neugeborenes ließ mir weder Zeit noch Kraft mich darum zu kümmern, wie man das macht, wohin ich ...
hallo war mit meinem arbeitgeber vor gericht da er mich gekündigt hatte ,nachdem er erfahren hatte das ich schwanger bin!Siemussten mich dann wieder einstellen.. eswurde sich dann folgender massen geeinigt.. 1.die parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende arbeitsverhältnis über den 23.11.2011 hinaus fortbesteht und bis z ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt