billi7577
hallo war mit meinem arbeitgeber vor gericht da er mich gekündigt hatte ,nachdem er erfahren hatte das ich schwanger bin!Siemussten mich dann wieder einstellen.. eswurde sich dann folgender massen geeinigt.. 1.die parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende arbeitsverhältnis über den 23.11.2011 hinaus fortbesteht und bis zum Ende der Elternzeit der Klägerin zum 31.5.2013 befristet ist. Bis dahin wird das arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abgewickelt. 3.die klägerin beabsichtigt , elternzeit für ein Jahr zu nehmen,was der Beklagten hierdurch mitgeteilt wird.Auf eine weitere Benachrichtigung wird seitens der beklagten verzichtet! Meine Tochter ist am 17.04.2012 geboren.. ich habe elternzeit für 1 jahr beantragt.. muss ich dann zum ersten Geburtstag wieder arbeiten?
Hallo, die Frage und die Antwort dazu stehen doch schon unten. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Du hast doch unten schon gefragt ? Kam Dein Kind zu früh ? Ende der Elternzeit und das Datum vom Gericht passen ja nicht zusammen.
billi7577
Ja der errechnete Termin war der 07.05.2012 auch schon beim Gerichtstermin!Dachte auch das Frau Bader mir die Frage beantworten würde.. da sie ja Rechtdanwältin ist!
Sternenschnuppe
Frau Bader macht das hier ehrenamtlich nebenbei. Bis zu Deiner Frage war sie doch noch gar nicht gekommen. Ein wenig Geduld bitte. Mein bescheidener Rat : Setz Dich mit dem AG in Verbindung, das "Urteil" ist nicht eindeutig, denn die Elternzeitende und genanntes Datum passen nicht zusammen. Auf jeden Fall solltest Du Dich jetzt schon bald beim Arbeitsamt melden, denn weg ist der Job so oder so bald. Ob ein arbeiten für die wenigen Tage und unter den Umständen sinnvoll ist ?
billi7577
Hatte dort ja vor meiner Schwangerschaft gearbeitet,war ein katholischer Kindergarten.. und der Grund war das ich geschieden war.. was sie allerdings bei meiner einstellung schon wussten.. Beim arbeitsamt hab ich mich schon gemeldet.. muss mich dort erst zum 01.06.arbeitslos melden und Ende Februar arbeitssuchend!Vor allem geht es darum ob mir für die Zeit noch Gehalt zu steht!?
Sternenschnuppe
Hattest Du einen Anwalt ? Frag den mal. Denn wie gesagt, das Urteil enthält eigentlich zwei Termine, das geht nicht. Gehalt steht Dir nur zu, wenn Du arbeiten gehst, aber laut Urteil hast Du bis zum Ende Elternzeit genommen, also musst Du nicht arbeiten gehen. Aber ein Jahr entspricht ja nicht dem genannten Datum.
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