Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elternzeit befristeter Vertrag rechtsstreit!

Frage: elternzeit befristeter Vertrag rechtsstreit!

billi7577

Beitrag melden

hallo war mit meinem arbeitgeber vor gericht da er mich gekündigt hatte ,nachdem er erfahren hatte das ich schwanger bin!Siemussten mich dann wieder einstellen.. eswurde sich dann folgender massen geeinigt.. 1.die parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende arbeitsverhältnis über den 23.11.2011 hinaus fortbesteht und bis zum Ende der Elternzeit der Klägerin zum 31.5.2013 befristet ist. Bis dahin wird das arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abgewickelt. 3.die klägerin beabsichtigt , elternzeit für ein Jahr zu nehmen,was der Beklagten hierdurch mitgeteilt wird.Auf eine weitere Benachrichtigung wird seitens der beklagten verzichtet! Meine Tochter ist am 17.04.2012 geboren.. ich habe elternzeit für 1 jahr beantragt.. muss ich dann zum ersten Geburtstag wieder arbeiten?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Du hast doch unten schon gefragt ? Kam Dein Kind zu früh ? Ende der Elternzeit und das Datum vom Gericht passen ja nicht zusammen.


billi7577

Beitrag melden

Ja der errechnete Termin war der 07.05.2012 auch schon beim Gerichtstermin!Dachte auch das Frau Bader mir die Frage beantworten würde.. da sie ja Rechtdanwältin ist!


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Frau Bader macht das hier ehrenamtlich nebenbei. Bis zu Deiner Frage war sie doch noch gar nicht gekommen. Ein wenig Geduld bitte. Mein bescheidener Rat : Setz Dich mit dem AG in Verbindung, das "Urteil" ist nicht eindeutig, denn die Elternzeitende und genanntes Datum passen nicht zusammen. Auf jeden Fall solltest Du Dich jetzt schon bald beim Arbeitsamt melden, denn weg ist der Job so oder so bald. Ob ein arbeiten für die wenigen Tage und unter den Umständen sinnvoll ist ?


billi7577

Beitrag melden

Hatte dort ja vor meiner Schwangerschaft gearbeitet,war ein katholischer Kindergarten.. und der Grund war das ich geschieden war.. was sie allerdings bei meiner einstellung schon wussten.. Beim arbeitsamt hab ich mich schon gemeldet.. muss mich dort erst zum 01.06.arbeitslos melden und Ende Februar arbeitssuchend!Vor allem geht es darum ob mir für die Zeit noch Gehalt zu steht!?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Hattest Du einen Anwalt ? Frag den mal. Denn wie gesagt, das Urteil enthält eigentlich zwei Termine, das geht nicht. Gehalt steht Dir nur zu, wenn Du arbeiten gehst, aber laut Urteil hast Du bis zum Ende Elternzeit genommen, also musst Du nicht arbeiten gehen. Aber ein Jahr entspricht ja nicht dem genannten Datum.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich wurde während des Mutterschutzes/ der Elternzeit mit Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde insolvenzbedingt gekündigt (Sommer 2009). Leider habe ich gegen die Kündigung nicht innerhalb der gesetzlichen 3 Wochen widersprochen (mein Neugeborenes ließ mir weder Zeit noch Kraft mich darum zu kümmern, wie man das macht, wohin ich ...

hallo war mit meinem arbeitgeber vor gericht da er mich gekündigt hatte ,nachdem er erfahren hatte das ich schwanger bin!Siemussten mich dann wieder einstellen.. eswurde sich dann folgender massen geeinigt.. 1.die parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende arbeitsverhältnis über den 23.11.2011 hinaus fortbesteht und bis z ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...

Hallo Frau Bader,  ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo,  ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...