billi7577
hallo war mit meinem arbeitgeber vor gericht da er mich gekündigt hatte ,nachdem er erfahren hatte das ich schwanger bin!Siemussten mich dann wieder einstellen.. eswurde sich dann folgender massen geeinigt.. 1.die parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende arbeitsverhältnis über den 23.11.2011 hinaus fortbesteht und bis zum Ende der Elternzeit der Klägerin zum 31.5.2013 befristet ist. Bis dahin wird das arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abgewickelt. 3.die klägerin beabsichtigt , elternzeit für ein Jahr zu nehmen,was der Beklagten hierdurch mitgeteilt wird.Auf eine weitere Benachrichtigung wird seitens der beklagten verzichtet! Meine Tochter ist am 17.04.2012 geboren.. ich habe elternzeit für 1 jahr beantragt.. muss ich dann zum ersten Geburtstag wieder arbeiten?
Hallo, einen individuellen Vergleich darf ich hier nicht beurteilen. Dies kann ich nur entgeltlich unter meiner E-Mail-Adresse tun. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
Ja so ist es!
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