Eileen91
Hallo Frau Bader ich bin momentan in Elternzeit und bin erneut schwanger sollte ich dem Arbeitgeber gleich nach dem ich das Attest vom Arzt habe mitteilen das ich schwanger bin und das ich die Elternzeit Beenden werde um in Mutterschutz zu gehen natürlich schriftlich oder sollte ich bis ein Tag vor dem Mutterschutz warten das ich ihm mitteile das ich in Mutterschutz gehe da mir ja der Arbeitgeber Zuschuss zu steht?
Hallo, Laut Gesetz sind Sie verpflichtet, dem Arbeitgeber zeitnah von der Schwangerschaftsmitteilung zu machen. Ich würde aber noch nicht die Elternzeit vorzeitig beenden, das können Sie später. Das kann der Arbeitgeber sich dann ja aber auch denken. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Du musst es nicht sofort mitteilen, aber bis einen Tag vorher zu warten.....wie soll der AG das abrechnungstechnisch so schnell umsetzen???
MamaausM
Du musst das nicht sofort mitteilen. Ich würde das gut einen Monat vor neuen Mutterschutz mitteilen. Also so das er im Folgemonat abrechnen kann
Eileen91
Also beides das ich schwanger bin und das ich in Mutterschutz gehe beides einen monat vorher am besten oder?
Suomi
Ja genau. Einen Tag vor Mutterschutz ist für den AG ziemlich kurzfristig. Und ehrlich gesagt finde ich es auch ein wenig unfair dem AG gegenüber. Schließlich müssen die Mitarbeiter in der Personalabteilung da einiges erledigen...
MamaausM
Das du wieder schwanger bist, interessiert den AG doch nicht, solange du nicht arbeitest. Teile ihm rechtzeitig vor Abrechnung alles mit und gut.
KielSprotte
Das du wieder schwanger bist, interessiert den AG doch nicht, solange du nicht arbeitest. Naja, falls das Baby kurz vor dem Ende der lfd. EZ geboren werden sollte, interessiert es den AG schon ziemlich brennend. Wenn er davon ausgeht "Eileen91" ist ab z.B. 1.5. wieder da und dann am 27.4. die Meldung kommt "ich gehe morgen wieder in Muschu", dürfte das AN/AG Verhältnis hinüber sein..........
Dojii
§ 16 Abs. 3 BEEG besagt, die Verkürzung der Elternzeit soll dem Arbeitgeber rechtzeitig mittgeteilt werden. Einen Tag vorher halte ich da für wenig zielführend. Praktisch kann man ihm die Entscheidung ab dem Moment mitteilen, an dem man das genaue Datum des Mutterschutzes kennt. Die Richtlinien zur Elternzeit geben hierfür folgendes an: "Gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 soll die Arbeitnehmerin in den Fällen des § 16 Abs. 3 Satzes 3 Halbsatz 1 dem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen, dass sie beabsichtigt, die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Dem Arbeitgeber soll so ermöglicht werden, die erforderlichen Maßnahmen (beispielsweise die Auszahlung des Arbeitgeberzuschusses nach § 14 Mutterschutzgesetz) zu veranlassen."
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne ...
Guten Tag :) 2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen. 1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1 ...
Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe meinen Sohn am 18.08.2022 geboren und am 17.08.2024 beendet meine Elternzeit. Ich bin wieder im zweiten Zustand und erwarte noch 1 Kind. Mein Mutterschutz fängt am 31.08 an. Also 2 Wochen nach der Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber will die Elternzeit verlängern. 1.Frage ist.: Soll ich das annehmen ...
Hallo, ich habe noch 25 Tage Urlaub aus 2023, der normalerweise bei meinem AG bis 31.12.2024 genommen werden muss. Nun bin ich aber schwanger, gehe ab 13.06.2024 in Mutterschutz (ET 26.07.2024) und muss bis dahin meine Vertretung bis dahin einarbeiten. Was passiert mit meinem Resturlaub aus 2023? Der Urlaub aus 2024 bleibt ja bestehen und kann ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin an einer Universität als wissenschaftliche Mitarbeiterin (Haushalt) angestellt. Befristet läuft der Vertrag am 30.09.2024 aus. Ich gehe am 26.09.2024 in den Mutterschutz. Mir wurde nun überall her gesagt, mein Vertrag verlängere sich gem. des WissZeitVG um die Zeit des Mutterschutzes und Elternzeit, ohne das ein ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Januar '23 mein erstes Kind bekommen und habe für 24 Monate nach der Mutterschutzfrist meine Elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 11.12.24. Seit dem 30.10. befinde ich mich in Mutterschutz. Nun habe ich leider erst heute herausgefunden, dass ich meine Elte ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit