Frage:
Elternzeit beenden um in Mutterschutz zu gehen
Hallo Frau Bader ich bin momentan in Elternzeit und bin erneut schwanger sollte ich dem Arbeitgeber gleich nach dem ich das Attest vom Arzt habe mitteilen das ich schwanger bin und das ich die Elternzeit
Beenden werde um in Mutterschutz zu gehen natürlich schriftlich oder sollte ich bis ein Tag vor dem Mutterschutz warten das ich ihm mitteile das ich in Mutterschutz gehe da mir ja der Arbeitgeber Zuschuss zu steht?
von
Eileen91
am 15.07.2021, 08:46
Antwort auf:
Elternzeit beenden um in Mutterschutz zu gehen
Hallo,
Laut Gesetz sind Sie verpflichtet, dem Arbeitgeber zeitnah von der Schwangerschaftsmitteilung zu machen.
Ich würde aber noch nicht die Elternzeit vorzeitig beenden, das können Sie später. Das kann der Arbeitgeber sich dann ja aber auch denken.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.07.2021
Antwort auf:
Elternzeit beenden um in Mutterschutz zu gehen
Du musst es nicht sofort mitteilen, aber bis einen Tag vorher zu warten.....wie soll der AG das abrechnungstechnisch so schnell umsetzen???
von
KielSprotte
am 15.07.2021, 08:49
Antwort auf:
Elternzeit beenden um in Mutterschutz zu gehen
Du musst das nicht sofort mitteilen. Ich würde das gut einen Monat vor neuen Mutterschutz mitteilen. Also so das er im Folgemonat abrechnen kann
von
MamaausM
am 15.07.2021, 08:58
Antwort auf:
Elternzeit beenden um in Mutterschutz zu gehen
Also beides das ich schwanger bin und das ich in Mutterschutz gehe beides einen monat vorher am besten oder?
von
Eileen91
am 15.07.2021, 09:12
Antwort auf:
Elternzeit beenden um in Mutterschutz zu gehen
Ja genau. Einen Tag vor Mutterschutz ist für den AG ziemlich kurzfristig.
Und ehrlich gesagt finde ich es auch ein wenig unfair dem AG gegenüber. Schließlich müssen die Mitarbeiter in der Personalabteilung da einiges erledigen...
von
Suomi
am 15.07.2021, 09:27
Antwort auf:
Elternzeit beenden um in Mutterschutz zu gehen
Das du wieder schwanger bist, interessiert den AG doch nicht, solange du nicht arbeitest.
Teile ihm rechtzeitig vor Abrechnung alles mit und gut.
von
MamaausM
am 15.07.2021, 09:37
Antwort auf:
Elternzeit beenden um in Mutterschutz zu gehen
Das du wieder schwanger bist, interessiert den AG doch nicht, solange du nicht arbeitest.
Naja, falls das Baby kurz vor dem Ende der lfd. EZ geboren werden sollte, interessiert es den AG schon ziemlich brennend. Wenn er davon ausgeht "Eileen91" ist ab z.B. 1.5. wieder da und dann am 27.4. die Meldung kommt "ich gehe morgen wieder in Muschu", dürfte das AN/AG Verhältnis hinüber sein..........
von
KielSprotte
am 15.07.2021, 10:51
Antwort auf:
Elternzeit beenden um in Mutterschutz zu gehen
§ 16 Abs. 3 BEEG besagt, die Verkürzung der Elternzeit soll dem Arbeitgeber rechtzeitig mittgeteilt werden. Einen Tag vorher halte ich da für wenig zielführend.
Praktisch kann man ihm die Entscheidung ab dem Moment mitteilen, an dem man das genaue Datum des Mutterschutzes kennt.
Die Richtlinien zur Elternzeit geben hierfür folgendes an:
"Gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 soll die Arbeitnehmerin in den Fällen
des § 16 Abs. 3 Satzes 3 Halbsatz 1 dem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen, dass sie beabsichtigt, die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Dem Arbeitgeber soll so ermöglicht werden, die erforderlichen Maßnahmen (beispielsweise die Auszahlung des Arbeitgeberzuschusses nach § 14 Mutterschutzgesetz) zu veranlassen."
von
Dojii
am 15.07.2021, 15:01