Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit beantragen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit beantragen

Tynaro

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Guten Tag Fr. Bader, ich möchte schriftlich meine Elternzeit bei meinem AG beantragen. Kurze Eckdaten: ET 14.08.14 Mutterschutz 2.7.14 endet 9.10.14 1 Jahr Elternzeit Muss ich dann den Antrag so verfassen : " ...werde ich die Elternzeit nach dem Mutterschutz am 09.10.14 beginnen. Nach 12 monatiger Elternzeit, vom 14.08.2014 stehe ich Ihnen ab dem 13.08.2015 wieder zur Verfügung." ODER muss ich schreiben: " ...werde ich die Elternzeit am 14.08.14 beginnen." Bin verwirrt welches der Beiden Daten in den Brief reingehören. Ich hoffe Sie könne mir helfen Mfg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde schreiben :...beantrage ich EZ bis zum..." Der Anfangszeitpunkt ist doch dann automatisch ab Geburt. Liebe Grüße NB


Pamo

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die Termine können vor der Entbindung noch nicht fix sein, deswegen "voraussichtlich am 9.10"


Tynaro

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Danke aber ich muss das Datum vom Ende des Mutterschutzes(9.10) nehmen? Nicht das vorrauss. Geburtsdatum 14.8.)


Sternenschnuppe

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Elternzeit geht immer ab Geburt. Also " ab Geburt ( vorraussichtlich 14.08. ) bis XY. Nehme aber bitte nur ein Jahr wenn Du danach Vollzeit einsteigst. Und bedenke bei der Terminierung wann die Ferien bei Euch zuende sind und ab wann ein Betreuungsplatz realistisch ist + 1-2 Wochen Eingewöhnung. Willst Du Teilzeit arbeiten geht das bis 30 Stunden auch in der Elternzeit ( Kündigungsschutz ) dann nehme auf jeden Fall Zwei Jahre um Dir das 3. zu sichern. Kannst schreiben 2 Jahre Elternzeit ab Geburt, möchte ab XY Teilzeit IN Elternzeit arbeiten. Nimmst Du weniger als zwei Jahre kann der AG eine Verlängerung ablehnen.


Tynaro

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Vielen Dank für die Antwort. Werde ich machen.


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