Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit beantragen - wie lange

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit beantragen - wie lange

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin jetzt mit dem 2. Kind schwanger und befinde mich noch in der Elternzeit des 1. Kindes. Die Elternzeit des 1. Kindes läuft quasi mit der Geburt des 2. Kindes aus (was ein Timing). Ich bin mir heute nicht sicher ob ich nur ein Jahr oder zwei Jahre Elternzeit nehmen soll/kann. Wie gehe ich da jetzt am besten vor? Beantrage ich 2 Jahre und verkürze dann ggf. oder beantrage ich 1 Jahr und verlänger dann ggf.? Was bringt Vor- und Nachteile und kann ich das überhaupt einfach so machen wie ich will? Danke für Feedback und viele Grüße Luise


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen mind. 2 Jahre beantragen, sonst haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung. Einen Anspruch auf Verkürzung gibt es nur, wenn sich die wirtschaftliche/ tatsächliche Lage wesentlich geändert hat. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich würde auf jeden Fall 1 Jahr beantragen und dann bei Bedarf verlängern. Dein AG muß dich nämich nicht unbedingt früher wieder nehmen, wenn du dann die 2 Jahre doch verkürzen willst, soweit ich weiß. Beate


Mitglied inaktiv

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nur, wenn man sich für die ersten zwei jahre festlegt, kann man ohne zustimmung des arbeitgebers die elternzeit verlängern. wenn du nur ein jahr nimmst, kann es sein, dass du nach einem jahr wieder arbeiten MUSST, da dein arbeitgeber die verlängerung ablehnt. lg two_kids


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