Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit auch Vater nehmen?

Frage: Elternzeit auch Vater nehmen?

Sweetness1978

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Hallo, Ich habe eine Tochter die 2 Monate alt ist. Bin vom Vater schon seit der schwangerschaft getrennt, wir wohnen nicht zusammen und ich habe das alleinige Sorgerecht. Er kann sie jederzeit sehen und ich möchte das die beiden ein gutes Verhältnis aufbauen. Er kommt und geht wann er will und war die letzten Wochen garnicht da. Wollte jetzt den Unterhalt errechnen lassen den er zu zahlen hat und das über das Jugendamt gemacht. Als er den Brief erhalten hat, hat er Terror gemacht und mit dem Anwalt gedroht. Bevor er für mich was zahlen würde will er in elternzeit gehen und die kleine zu sich holen. Das geht doch wohl nicht so einfach, würde sonst lieber auf das Geld von ihm verzichten. War klar das ich in elternzeit gehe und er hat den Antrag mit unterschrieben. Antrag ist aber noch in Bearbeitung. Jetzt meine Fragen: Kann er das Sorgerecht leicht bekommen und dann die elternzeit nehmen, auch wenn ich das nicht will? Kann er das Kind zu sich holen? Wer erhält in dem Fall das aufenthaltsbestimmungsrecht? Wie wird das umgangsrecht bei einem kleinen Baby geregelt das voll gestillt wird? Er kann es doch nicht mitnehmen? Hier ist er jederzeit willkommen. Ist aber am Kind nicht interessiert, will nur nicht zahlen. Danke schon mal für die Beantwortung der Fragen. Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Das Kind kann er nicht wegnehmen. Männer drohen häufig damit. Es ist so, dass der das Aufenthaltsrecht bekommt, bei dem sich das Kind schon vor der Trennung regelmäßig aufgehalten hat. Man spricht da vom gewohnten Lebensmittelpunkt. In der Regel also die Mutter, die sich den ganzen Tag über mit dem Kind beschäftigt. Es sei denn, die ist nicht geeignet (Alkoholismus etc.). Wenn Sie dem Kleinen mal auf den Po geben, reicht das nicht aus. Anders, wenn der Schwiegervater vor Gericht aussagt, Sie würden den Kleinen häufig schlagen (wenn er lügt). Wenn der Vater vorher das Kind betreut hat, ist damit zu rechnen, dass er das Aufenthaltsrecht erhält. Sonst auch dann nicht, wenn er sich besonders gut mit dem Kind versteht. Und auch mit EZ sieht es gegen Ihren Willen schlecht aus. Anders mit gemeinsamer Sorge – die kann er durchaus bekommen (und in wichtigen Dingen mit entscheiden). Sie dürfen sich nicht unterkriegen lassen. Liebe Grüsse, NB


Sweetness1978

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Danke für Ihre schnelle Antwort! Dann muss ich mir ja keine Sorgen machen. Wie sieht es denn mit dem Umgang bei einem so kleinen Baby aus?


Sweetness1978

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P.S: Ich schlage mein Kind nicht, würde ich niemals tun, da haben Sie das wohl mit einer anderen Frage verwechselt ! Trotzdem danke!


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