Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bis wann kann Vater Elternzeit nehmen

Frage: Bis wann kann Vater Elternzeit nehmen

Nicole30

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Hallo, und ein Frohes neues Jahr! Meine Tochter (i, September 2 geworden) geht seit August in die Kita und ich geh wieder Voll arbeiten im drei-Schicht-Dienst. Hatte 1 Jahr Elternzeit. Mein Mann arbeitet auch im Wechselschichtdienst. Wenn wir arbeiten sind ist sie morgens in der Kita und je nach dem welche Schicht wir haben bei uns oder meinem Vater der Frührentner ist. Klappt super! Jetzt zu meiner Frage: Wenn jetzt mal irgendetwas sein sollte, wir hoffen natürlich nicht, aber wir müssen ja auf alles gefasst sein, könnte mein Mann dann Elternzeit beantragen? Wenn ja wie lange und wie wird das dann bezahlt? Oder wird das überhaupt bezahlt weil ich ja schon 1 Jahr hatte? Oder wenn meine Mutter (Groß)elternzeit beantragen würde, wie würde das gehen? Habe gehört das die dann kein Elterngeld bekommen? Bleibt sie dann zu Hause und bekommt gar nichts?? Danke schon mal für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Der Vater kann mit Frist 7 Wo (ab 8 Wo Kündigungsschutz) EZ beantragen, höchstens bis zum 3. Geb. Er bekommt EG, wenn er mind. 2 Mo. beantragt 2. Die Groeltern können nur in wenigen Ausnahmefällen EZ beanspruchen, die hier alle nicht vorzuliegen scheinen. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Elternzeit kann bis zum (Tag vor dem) dritten Geburtstag genommen werden. Einfach mit einer Anmeldefrist von 7 Wochen. Allerdings muss man sich festlegen, was für Elternzeit(en) man innerhalb von 2 Jahren nehmen möchte. Elterngeld ist bei euch schon rum. Gibts nämlich nur bis zum 14. Lebensmonat. Über die Großelternzeit weiß ich nicht so viel. Lest dazu mal die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium. Gruß Sabine


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