Mitglied inaktiv
Hallo! Folgende Situation: In einem Haushalt leben Mutter, Vater und zwei Kinder. Das ältere Kind ist 3 Jahre, das kleine ist 1 Jahr. Bislang hat sich die Mutter um die Erziehung gekümmert, war "nur" als Hausfrau tätig. Der Vater ist Alleinverdiener. Nun ist die Mutter erkankt. Sie leidet unter schweren Depressionen, Panikstörungen und sozialer Phobie und ist nicht mehr in der Lage, den Haushalt und die Kindererziehung allein zu bewältigen. Ist es nun dem Vater möglich, für ein Jahr in Elternzeit zu gehen? Und hat die Familie in der Zeit ein anrecht auf finanzielle Hilfe wie zB Hartz4? Danke
Hallo, zunächst einmal ist zu prüfen, ob der Familie nicht eine Haushaltshilfe zusteht, welche von der Krankenkasse getragen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Vater in Elternzeit gehen, er bekommt in dieser Zeit Elterngeld, welches sich nach der Höhe seines Gehaltes bestimmt. Soziale Unterstützung, wie zum Beispiel ergänzendes Hartz 4, kann der Familie zustehen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Mutter nicht in der Lage ist, den Haushalt zu führen. Diesbezüglich erscheint es sinnvoll, vorab eine persönliche Klärung mit dem Sachbearbeiter bei der ARGE vorzunehmen. Liebe Grüße, NB
Lina_100
Hallo, der Vater kann natürlich EZ nehmen, das setzt aber einen Antrag voraus, der dem AG mindestens 7 Wochen vor Beginn der EZ zugehen muss. Haben Sie andere Hilfen in Anspruch genommen? Z. B. bei der KK wegen einer Haushaltshilfe angefragt? Wird die Mutter behandelt, das wäre wohl eine Voraussetzung für eine Haushaltshilfe? Man könnte sich auch an das JA wenden und die Möglichkeiten einer sog. Familienhelferin ansprechen. Es gibt Zentren und Kiniken für psychisch kranke Mütter, die bestimmt auch Hifestellung gegen können. Es gibt auch Kliniken, die die erkrankten Mütter mit Kindern aufnehmen. Ist es eine postpartale Depression (das jüngste Kind ist ja erst 1 Jahr, also wahrscheinlich ja, oder?) dann kann man sich z. B. auch hier Hilfe holen: www.schatten-und-licht.de Sozialhilfe könnte schwierig werden, wenn nicht alle anderen Hilfsangebote nachweislich ausgeschöpft sind. Auch würde ich abwägen, ob der ganze Nachweis- und Prüfzirkus, ob die Mutter wirklich vollständig unfähig ist sich um Haushalt und Kinder zu kümmern die Mutter (und die übrige Familie) nicht noch mehr belastet. VG
Mitglied inaktiv
Hallo! Danke für die schnelle Antwort! Die Mutter hat schon länger psychische Probleme und ist bereits 2008 darauf Arbeitsunfähig gestellt wurden. Die Mutter hat sich bereits beim Jugendamt erkundigt ob sie eine Familienpflegerin in Anspruch nehmen könnte. Das Jugendamt leitet die Mutter daraufhin an die KK weiter. Zur Zeit bekommt sie für 6 Stunden täglich Haushaltshilfe, die allerdings kaum ausreicht. Der Vater musste schon viel Urlaubstage nehmen. Einen Klinikaufenthalt mit Kindern ist für die Mutter nicht machbar, da sie absolut null belastbar ist und auch nicht nachts in der Lage, sich um die Kinder zu kümmern. Im April tritt sie eine Reha an und danach wird wohl Rente eingereicht. Sie nimmt diverse Medikamente u.a. Antidepressiva, Neuroleptika, Benzodiazepine, Sedativa und außerdem noch für ihre anderen Erkrankungen Antirheumatika, Analgetiker, Corticoide, Betablocker. Die Mutter war bereits Anfang Februar in einer Tagesklinik, musste diese jedoch nach zwei Wochen abbrechen, da die Kinder darunter gelitten haben das die Mutter tagsüber nicht da war und der Vater aufgrund seiner Arbeit auch nicht. Die Mutter hat folgende Erkrankungen: Depressionen ausgeprägten Schweregrades (mit verdacht auch bipolare Störung), schwere Angst- und Panikerkrankung, Borderline Syndrom, dissoziative Belastungsstörung,Schlafstörungen, schwere Anpassungsstörung und soziale Phobie, Morbus Bechterew, Fibromyalgie, Tachykardiesyndrom. Die meisten Erkrankungen wurden durch ein Traumata in der Kindheit ausgelöst. MfG
Lina_100
Aber dann löst 1 Jahr EZ ja kein Problem sondern schafft wegen der finanziellen Folgen neue. In den Kliniken in denen psychisch kranke Mütter mit Kindern aufgenommen werden wird soweit ich weiß auch notfalls 24h für die Kinder gesorgt solange die Mutter es nicht kann. Bei der Schilderung sollte wohl die Therapie der Mutter an erster Stelle stehen.
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