batschi
Mein Partner möchte den 13. und 14. Monat Elternzeit in Anspruch nehmen. Müssen die beiden Monate direkt nach meinen 12 Monaten genommen werden, oder ist dies auch ein halbes Jahr später möglich? Kann man die 2 Monate eventuell auch teilen, zum Beispiel 1.Monat im Januar und 2.Monat im August?
Hallo, EZ kann man ind en ersten 3 Jahren nehmen. Wenn er aber EG bekommen will, muss er die EZ in den ersten1 4 Monate nehmen Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Auch der Vater hat ein Anrecht auf 3 Jahre Elternzeit und ist unabhängig von der Elternzeit der Mutter. Also kann er die auch ein halbes Jahr nach dem 1. Geburtstag nehmen. Und auch getrennt von einander. Nimmt er sich aber nicht innerhalb der ersten 14 Lebensmonate, bekommt er kein Elterngeld. Gruß Sabine
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