Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Damen udn Herren, muß mein AG meinem Antrag von einer vollzeitstelle auf 20 stunden zu reduzieren, zustimmen? ich befinde mich derzeit in der elternzeit, leider sidn die 3 jahre nun um und es ist mir unmöglich wieder vollzeit zu arbeiten, da die betreuung meiner kinder einfach nicht gewährleistet ist. MGF Kati
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB
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Hallo, nach der Geburt würde ich einen Antrag beim AG stellen, dass ich zwei Jahre Elternzeit mache. Ich würde voraussichtlich 1 Jahr + 3 Monate zu Hause bleiben, dann die anderen 9 Monate erstmal in Teilzeit arbeiten. Allerdings bin ich mir noch nicht im Klaren darüber, wie viele Stunden. Kann ich dann in den Antrag reinschreiben: Beginn 1. Arb ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat einen Arbeitsvertrag, in dem geregelt ist, dass Sie je nach Bedarf zw. 32 und 40 Wochenstunden als Erzieherin eingesetzt werden kann. Sie hat vor der Elternzeit mehrere Jahre 37 Wochenstunden gearbeitet. Ihr Arbeitgeber will Sie jetzt nach Ende der Elternzeit auf 32 Wochenstunden runterstufen. Das hat f ...
Ich studiere momentan in der Elternzeit per Fernstudium. Zählt diese Zeit zur Arbeitszeit? Oder kann ich problemlos nebenbei einen Minijob beginnen? Mehr als 30 Stunden/Woche darf ich ja in der Elternzeit nicht arbeiten. Meine Elternzeit möchte ich nicht vorzeitig beenden.
Hallo, ich habe vor der Elternzeit als Verwaltungsleitung in einem großen Einzelhandelsunternehmen gearbeitet. Mit einer Arbeitszeit von Mo-Fr von 8-17 Uhr also 40 Std nun würde ich gerne auf 37,5 Std reduzieren (meine derzeitige Vertretung arbeitet auch diese Stundenanzahl). Ich würde nun gerne mit den Arbeitszeiten Mo & Fr 8-18 Uhr und Di, Mi, ...
Guten Tag Frau Bader, Ich arbeite bei meinem alten Arbeitgeber (Krankenhaus) zur Zeit auf 40%-Basis in Elternzeit. Diese Elternzeit geht eigentlich bis zum 31.1. - danach ist wieder Vollzeit vereinbart Nun habe ich letzte Woche erfahren dass ich schwanger bin. Wenn ich jetzt ins Beschäftigungsverbot gehe - würde ich dann ab 01.02. trotzde ...
Mein Arbeitgeber möchte meinen Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit aus "dringenden betrieblichen Gründen" ablehnen. Bisher habe ich nur mündlich mit dem Personalleiter und meinem Vorgesetzten gesprochen, es gibt noch nichts schriftliches. Jetzt bin ich auf der Suche nach Alternativen, die mein Arbeitgeber von Gesetzesseite her genehmigen mus ...
Hallo Frau Bader, Ich bin Krankenschwester in einem herzkatheterlabor und habe vor meinem Kind 100% im früh und spätdienst gearbeitet. Ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt und es ist genehmigt. Jetzt ist meine Tochter fast ein Jahr und ich wollte eigentlich wieder arbeiten. Hatte ich auch eigentlich mit meiner Leitung besprochen (Frühdienst ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor meiner Elternzeit in Teilzeit für 24 Std. auf 4 Tage die Woche verteilt gearbeitet und hatte immer montags frei. Dies würde ich gerne so beibehalten. Der AG möchte nun aber entweder, dass ich für 5 Tage in der Woche wiederkomme oder mir einen anderen freien Tag in der Woche zuweisen (jede Woche ein anderer ...
Sehr geehrte Frau Bader, kann ich nach Beendigung der Elternzeit - als alleinerziehende Mama von zwei kleinen Kindern, die 2 und 3 Jahre alt sind - für mindestens 1 Jahr die Herabsetzung meiner Wochenarbeitszeit auf 25 Stunden vereinbaren? Könnte ich dann das Gehalt mit Hartz 4 aufstocken?
Hallo! Zu den Fakten: •Seit 16.12.2017-15.12.2019 in Elternzeit. •Arbeitgeberwechsel mit Teilzeitvertrag 30h/W •Mitteilung über aktuelle Elternzeit ist erfolgt •Ab 01.01.2020 einvernehmliche Erhöhung der Arbeitszeit auf 37h/W befristet bis 31.12.2021, da die tarifliche Vollzeit nur 35h betragen. •Erneute Elternzeit mit 2. Kind 19.06.21- 18 ...
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