Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit: arbeiten bei einem anderen Arbeitgeber und vorzeitiges Beenden....

Frage: Elternzeit: arbeiten bei einem anderen Arbeitgeber und vorzeitiges Beenden....

Frau N. aus R.

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Planung meiner zukünftigen privaten und finanziellen Situation und hätte diesbezüglich einige Fragen, bei deren Beantwortung Sie mir vielleicht behilflich sein könnten. Meine Tochter wurde im November 2013 geboren, seither befinde ich mich in Elternzeit (auf drei Jahre festgelegt). Nun habe ich vielleicht die Möglichkeit über einen anderen Arbeitgeber eine 50% Stelle anzunehmen. Soweit ich das verstanden habe, darf mir mein jetziger Arbeitgeber dies nur ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen, stimmt dies? Dürfte ich zu dieser 50% auch noch einen 400Eurojob aufnehmen? (über 30 Wochenstunden würde ich dabei im ganzen nicht kommen) Welche für Auswirkungen hat es für den potentiell neuen Arbeitgeber wenn mein Vertrag bei meinem alten Arbeitgeber bestehen bleibt und ich über diesen in Elternzeit bleibe? Wir würde es sich außerdem verhalten wenn ich wieder schwanger werden würde. Könnte ich die bestehende Elternzeit vorzeitig beenden um wieder zu arbeiten bzw. direkt ins Beschäftigungsverbot (da ich dies in der letzten Schwangerschaft erhalten habe, würde ich dies wieder erhalten) zu gehen? Dass dies zu Beginn der Mutterschutzfrist möglich ist, weiß ich, aber wie sieht es aus wenn ich direkt zu Beginn der Schwangerschaft die Elternzeit beenden möchte? Ich weiß, dass dies nicht die feine englische Art ist, aber mein Arbeitgeber hat mir während der letzten Schwangerschaft so viele Steine in den Weg gelegt, dass ich derzeit nur auf meinen Vorteil bedacht bin. Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Mühe und verbleibe mit freundlichen Grüßen!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, WANN wurde das Kind geboren? Ja, der AG darf nur aus betrieblcihen Gründen ablehnen. Sie können mehrere Jobs machen, es ist aber eben die 30 h Std. zu beachten. Sie können nicht vorzeit beenden, um ohne Arbeit Lohn zu bekommen - das ist rechtsmißbräuchlich. Es kann nur am Tag vor dem Mutterschutz beendet werden Liebe Grüss,e NB


SumSum076

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Du darfst für die Teilzeit in Elternzeit soviele Jobs annehmen wie dein AG erlaubt und du insgesamt nicht über die 30 Std/Woche bekommst. Für die Nebenjob-AGs hat das keine Auswirkungen. Für das vorzeitige Beenden der Elternzeit (außer zB zum Mutterschutz) benötigst du die Zustimmung deines AG. Gruß Sabine


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