juliane-marie
Hallo Frau Bader, ich werde für mein Kind 16 Monate Elternzeit beantragen. Muss im Elternzeit-Antrag drin stehen, dass ich mir die restliche Elternzeit für später aufheben möchte (ggf. zum Schulbeginn oder ähnliches) - oder ist dies entbehrlich, weil mir dieses Recht so oder so zusteht. Mir stehen dann ja noch 20 Monate Elternzeit zu, stimmt das? Vielen Dank.
Hallo, 1. Sie müssen sich für die ersten 2 Jahre festlegen. Einen Anspruch haben Sie also dann für diese zeit nicht mehr 2. Ansonsten können Sie bis zu 24 Mo bis zum 8. Geb des Kindes auch ohne Zustimmung des Ag nehmen Liebe Grüße NB
mellomania
jein. dir stehen insgesamt 34 nonate reine Elternzeit zu. die ersten beiden monate sind mutterschutz. wenn du 16 monate meldest, musst du überlegen, wann die enden sollen. wenn die enden sollen wenn kind 16 monate ist, dann beantragst du ab einen tag nach nachgeburtlichem mutterschutz 14 monate. wenn du 16 monate meldetst, ist kind am ende 18 monate. bedenke, dass du ohne eltenrzeit KEINEN kündigungsschutz hast. ich würde lieber 2 jahre melden also bis zum 2. geburtstag und in dieser ez tz arbeiten. oder möchtest du vollzeit zurück nach ende der ez?.es kommt auch drauf an, wie bei euch ez gemeldet wird. ob beginn mit tag der geburt oder ende mutterschutz.
Felica
Du willst zu 100% wieder in VZ einsteigen wenn dein Kind 17 Monate alt ist? Wenn nein, weil TZ geplant ist, dann nimm besser 2 Jahre EZ. Denn es ist schon wegen des Kündigungsschutzes deutlich besser innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten als TZ ohne diesen Schutz. Zumal es oft schwer ist von TZ wieder auf VZ hoch zu stufen. Das Problem hat man nicht wenn man TZ im Rahmen der EZ arbeitet, da der VZ-Vertag weiter ruht. Da man sich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen muss, sollte man sich das genau überlegen. Nimmt man weniger als 2 Jahre kann der AG der Verlängerung widersprechen. Der EG-Kasse ist es egal wie lange du EZ hast, ob du überhaupt welche hast oder du irgendwann noch restliche nimmst. Due haben damit gar nichts zu tun, bei den meldest du auch nichts. Die EZ ist eine Vereinbarung zwischen dir und deinem aktuellen AG. Das einzige was die EG-Kasse wissen will ist ob du mehr als 30 std dir Woche arbeitest, denn dann erlischt der Anspruch auf EG. Und sofern du gleichzeitig Einkommen hast und EG bekommst musst du denen das melden. Deshalb kann man auch 2 Jahre EZ nehmen, sich das EG aber auf ein Jahr auszahlen lassen.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor 5 1/2 Wochen, am 14.3. meinen Sohn zur Welt gebracht(4. Kind). In der Woche darauf hatte mein Vater einen schweren Unfall und liegt nach einer massiven Hirnblutung im Koma, ich bin die einzige Angehörige in der Nähe und bin vom Gericht als Betreuerin bestimmt worden. Da mein Vater selbstständig tätig war, ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit (3 Jahre) läuft im Juni 2023 aus Gerne möchte ich dann in Teilzeit arbeiten. Anfang Februar hatte ich ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber. Ergebnis war, das ich einen Antrag stellen soll, welcher so dann binnen 2 Wochen geprüft wird. Den Antrag auf Teilzeit nach Elternzeit habe ich via Mail am ...
Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und arbeite bereits in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber (22,20 Stunden). Nun habe ich einen Antrag auf Fortführung der Teilzeittätigkeit in Elternzeit gestellt. Ich möchte gerne 25,0 Stunden arbeiten. Mein Arbeitgeber stimmt der Teilzeittätigkeit grundsätzlich zu. Allerdings wollen sie, dass ich nur ...
Guten Tag, ich habe vor wenigen Wochen meinen Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber abgegeben. Gestern habe ich dann die Rückmeldung im Briefkasten gehabt mit der Info, dass der Antrag nur vorläufig bestätigt wird und ich eine finale Bestätigung erhalte, wenn die Geburtsurkunde meines Kindes vorliegt. Ich hatte in der Vergangenheit sc ...
Ich wollte im September Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Ich habe nach der Geburt meine Sohnes in meinem Elternzeitantrag erwähnt, dass ich voraussichtlich im September 2023 Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte. Anfang Juni hatte ich dann den eigentlichen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit ab September gestellt. Bis Ende Juli hatte ich von meine ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit in der 28. SSW und mein errechneter Geburtstermin ist der 29.02.2024. Derzeit bin ich noch in Vollzeit berufstätig und meine Mutterschutzfrist beginnt Mitte Januar. Ich bereite gerade den Antrag auf Elternzeit für meinen Arbeitgeber vor und habe hierzu Fragen. Ich möchte 1,5 Jahre zu Hause bleiben u ...
Guten Morgen Frau Bader, mein Mann hat von 11/23 - 02/24 Krankengeld bezogen. Seit 03/24 arbeitet er wieder voll. Wir erwarten im Mai unser Baby und planen eine 7 monatige Elternzeit für meinen Mann. Aktuell hat er wieder gesundheitliche Beschwerden (selbe Verletzung die bereits zum Krankengeldbezug geführt hatte). Wir haben jetzt h ...
Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in der 38. SSW mit meinem 2. Kind. Regulär arbeite ich 60% als Assistenzärztin im Krankenhaus. Mein Plan ist 2 Jahre EZ anzumelden, jedoch möchte ich nicht die gesamte Zeit zu Hause bleiben, sondern vom 9. bis einschließlich 14. Lebensmonat 75% arbeiten und schließlich nach Kita Eingewöhnung ab dem 19. Leben ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf ...
Hallo Frau Bader, mein Arbeitgeber hat seinen Betrieb zum Jahresende 2024 stillgelegt. Allen Kollegen wurde im Sommer 2024 gekündigt und sie sind bereits alles aus dem Betrieb ausgeschieden. Da ich mich zu der Zeit in Elternzeit befand, wurde mir nicht gekündigt, das sollte im Mai 2025, nachdem ich wieder aus der Elternzeit in die Arbeit zurück ...
Die letzten 10 Beiträge
- Ekternzeit vorzeitig beenden wegen Finanzielle Notlage
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt