Natalie8691
Guten Tag, Ich bin jetzt in mutterschutz und bekomme den kleinen voraussichtlich am 05.11.2017. Jetzt mache ich mir Gedanken drüber ab wann die Elternzeit eigentlich beginnt und wie zu ich es beantragen. Ich sende das ja den Chef eine Woche spätes nach der Geburt zu ? Das heisst ja dan fängt ja die Elternzeit ab Geburt an. Ich würde gern 2 1/2 Jahre Elternzeit nehmen. Also 2 Jahre zuhause und in den letzte 6 Monate Elternzeit noch Teilzeit arbeiten. Wie würde ich das beantragen. Endet die Elternzeit dann am 04.05.2020? Bitte um Hilfe. Liebe grüsse
Hallo, es ist komisch, aber die Elternzeit beginnt mit der Geburt, gleichwohl muss man sie erst sieben Wochen vor Beginn beantragen. Wenn Sie also zwei Jahre nehmen wollen, nehmen Sie bis zum zweiten Geburtstag. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nimm mindestens 2 Jahre und melde an, das du im 3ten Jahr planst TZ innerhalb der EZ zu arbeiten oder dir freihälst das dritte Jahr später noch zu nehmen. Besser innerhalb der EZ arbeiten - dann ruht der VZ-Vertrag weiterhin, wie das 3te jahr zu verschenken und auf Kündigungsschutz zu verzichten. Du darfst in der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten - bei deinem eigentlichen Ag oder auch woanders mit dessen Zustimmung. Davon ab musst du nicht ganze Jahre nehmen sondern kannst jedes beliebige Datum als Enddatum für die EZ nennen - spätestens aber der 3te Geburtstag ist der erste reguläre Arbeitstag wieder. Wenn du mindestens 2 Jahre nimmst kannst du auch ohne Zustimmung des AG verlängern - was auch bedeutet das du dann schauen kannst ob du doch noch daheim, bleibst oder doch noch in TZ arbeitest wie du planst. Nur wie gesagt, wenn TZ, dann am besten innerhalb der EZ. wenn du die kompletten 3 Jahre verbraucht hast kannst du dich immer noch entscheiden ob du dauerhaft auf den VZ-Vertrag verzichten willst und in TZ bleibst oder ob du doch wieder VZ arbeitest.
Natalie8691
Ok oder kann ich zb Jetzt erstmal 2 Jahre Elternzeit beantragen und irgendwann innerhalb in der Elternzeit meine Elternzeit abändern zb auf 2 1/2 Jahre und dann für halbes Jahr Teilzeit? Ich mein das ich mein erst Antrag nur mit 2 Jahre Elternzeit beantrage?
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