UmmSejid
hallo Frau Bader, ich habe eine Fragen zum Elternzeitantrag. Kurz meine Daten: ET war der 10.05., meine Tochter kam am 17.04. (Frühgeburt), also Mutterschutz bis 02.08. Ich hab meinem AG in den Elternzeitantrag aber geschrieben das ich ab dem 02.08.13 Elternzeit nehme. Kann er mir irgendein Problem machen weil ich ein falsches Datum geschrieben habe (normalerweise hätte ich ja den 03.08. schreiben müssen). Ich bin eigentlich nicht so kleinlich, aber mein Chef hat mich ziemlich auf dem Kieker und würde jede Gelegenheit nutzen mich zu kündigen. Gibt es evtl. ein Gesetz dass ihm recht geben könnte?? Vielen Dank, mfg UmmSejid
Hallo, eigentlich beginnt die Elternzeit bereits mit der Geburt. Insofern sehe ich da keinerlei Probleme. Kündigen kann er Ihnen deshalb ganz sicher nicht. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Öhm, normalerweise hättest Du schreiben müssen ab 17.04. 12 Wochen hast Du Mutterschutz wegen Frühgeburt. Heißt Du müsstest ab 10. Juli wieder arbeiten. Heißt dass Deine Elternzeitmitteilung bis zum 22. Mai da sein muss. Wie kommst Du auf den 03.08. ?
Sternenschnuppe
12 Wochen plus die Wochen die Du verloren hast. Aber , Elternzeit ist eh immer ab Geburt, von daher ist Dein Antrag ok, kann nix passieren.
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